Nahrungsmittelindustrie

Unternehmen der Nahrungsmittelindustrie beraten wir rund um die Kennzeichnung von Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln.

Kennzeichnung von Lebensmitteln

Wir beraten Sie rund um die Kennzeichnung von Lebensmitteln, insbesondere zur neuen Health-Claims-Verordnung.

Die Lebensmittel (früher auch: Viktualien) sind Stoffe und Produkte, die der Mesnch zu Ernährungs- oder Genußzwecken gebraucht, insofern es sich um Produkte handelt, die -gegebenenfalls nach einer eventuellen Aufbereitung- oral aufgenommen werden können.

Dazu gehören die Lebensmittel, die Genussmittel, die Lebensmittelzusatzstoffen und die Nahrungsergänzungsmittel.

Was rechtlich unter dem Begrfif Lebensmittel zu verstehen ist, finden wir in der Verordnung  (VO 178/2002) wie folgt:

Lebensmittel sind alle Stoffe oder Erzeugnisse, die dazu bestimmt sind oder von denen nach vernünftigen Ermessen erwartet werden kann, dass sie in verarbeitetem, teilweise verarbeitetem oder unverarbeitetem Zustand von Menschen augenommen werden.
(Art. 2).

Zu "Lebensmitteln" zählen auch Getränke, Kaugummi sowie alle Stoffe -einschließlich Wasser-, die dem Lebensmittel bei seiner Herstellung oder Ver- oder Bearbeitung absichtlich zugesetz werden.

Nicht zu "Lebensmitteln" gehören:

  • Futtermittel,
  • lebende Tiere, soweit sie nicht für das Inverkehrbringen zum menschlichen Verzehr hergerichtet worden sind,
  • Pflanzen vor dem Ertern,
  • Arzneimittel,
  • Kosmetische Mittel,
  • Tabak und Tabakerzeugnisse,
  • Betäubungsmittel und psychotrope Stoffe,
  • Rückstände und Kontaminanten,

Das Lebensmittelrecht regelt durch zahlreiche nationale und europäische Gesetze und Verordnungen die Herstellung, die Kennzeichnung und den Verkauf von Lebensmitteln in Deutschland und Europa. Es wird angestrebt, das Lebensmittelrecht EU-weit zu harmonisieren. Die wichtigsten Regelwerke sind:

  • Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)
  • Lebensmittelkennzeichnungs-Verordnung, (LMKV)
  • Verordnungen des EU-Lebensmittelhygienepaketes; früher: Lebensmittelhygiene-Verordnung, (LMHV)
  • Zusatzstoffzulassungs-Verordnung, (ZZulV)
  • Eichgesetz
  • Regeln "zum Schutz und zur Aufwertung von besonderen Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln mit Herkunftsbezeichnung".
  • Health-Claims-Verordnung
  • Anreicherungsverordnung

Kennzeichnung von Nahrungsergänzungsmitteln

Wir beraten Sie gern um die Kennzeichnung von Nahrungsergänzungsmitteln,insbesondere zur neuen Health-Claims-Verordnung.


Nahrungsergänzungsmitteln sind Produkte zur erhöhten Versorgung des menschlichen Stoffwechsels mit bestimmten Nähr- oder Wirkstoffen im Grenzbereich zwischen Arzneimitteln und Lebensmitteln.

Rechtlich in diese Produkgruppe im EU-Recht durch die Richtlinie 2002/46/EG geregelt. Dabei sind insbesondere die zulässigen Mineralstoffe und Vitamine vorgegeben. In der hierauf basierenden Nahrungsergänzungsmittel-Verordnung ist ein Nahrungsergänzungsmittel:

  1. "ein Lebensmittel, das dazu bestimmt ist, die allgemeine Ernährung zu ergänzen,
  2. ein Konzentrat von Nährstoffen oder sonstigen Stoffen mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung allein oder in Zusammensetzung darstellt und in dosierter Form, insbesondere in Form von Kapseln, Pastillen, Tabletten, Pillen, Brausetabletten und anderen ähnlichen Darreichungsformen, Pulverbeutel, Flüssigampullen, Flaschen mit Tropfeinsätzen und ähnlichen Darreichungsformen von Flüssigkeiten und Pulvern zur Aufnahme in abgemessenen kleinen Mergen in den Verkehr gebracht wird.".

Da sie rechtlich zu den Lebensmitteln gehören, fallen sie in Deutschland unter die Regelungen des Lebensmittel- und Futtergesetzbuchs (LFGB). Die erlaubten Inhaltsstoffe sind in Anhang 1 der Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NemV) aufgeführt.

Werbeausssagen über Nahrungsergänzungsmittel werden ab dem 1. Juli 2007 durch die neue Health-Claims Verordnung geregelt.

Zusammensetzung und Zweckbestimmung unterscheiden sich je nach Herkunftsregion deutlich. In den USA sind beispielsweise viele Produkte als Nahrungsergänzungsmittel erhältlich, die nach deutschem Recht zu den Arzneimitteln zählen würden. Nahrungsergänzungen dürfen in Deutschland keinen therapeutischen Nutzen erfüllen.

In Deutschland typische Inhaltsstoffe sind Mineralstoffe, Vitamine und Antioxidantien, wobei aber Überdosierungen in einzelnen Fällen (z.B. von Vitamin A) auch schädlich sein können. Für alle anderen Zutaten (z.B. Anthocyane, Q10, Kreatin, L-Carnitin, Phytoöstrogene) war es bisher wissenchaftlich nicht möglich, den Bedarf oder Nutzen einer Übersättigung zu belegen. Krankheitsbezogene Aussagen und Indikationen sind, wie für andere Lebensmittel auch, nicht zulässig.