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Fragen zu Ähnlichkeitsrecherche Deutschland inkl. Analyse

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  • Von Timm Kringiel at 16.05.11 18:14
    Sehr geehrte Damen und Herren,

    zählt zu dieser Verfügbarkeitsrecherche auch eine Ähnlichkeitsrecherche, die Präfix, Suffix und Infix ebenfalls betrachtet?

    Bzw. wie aussagekräftig ist das Ergebnis in Bezug auf Vollständigkeit?

    MfG,
    Timm Kringiel


    Antwort:
    Ja, die Verfügbarkeitsrecherche sucht insbesondere nach ähnlichen Zeichen. Dazu zählt schriftbildiche, klandliche und begriffliche Ähnlichkeit. Präfix, Suffix und Infix werden dabei berücksichtigt. Zum Rechercheumfang gehört die Recherche nach ähnlichen angemeldeten und eingetragenen DE, EU und IR-Marken in den jeweiligen Klassen sowie identische Marken über alle Klassen sowie die Suche nach schutzversagten Marken.

    Weitere, zu berücksichtigende Marken gibt es nicht. Daher ist die Suche vollständig.

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  • Von Laura Engel at 10.09.11 19:15
    Sehr geehrte Damen und Herren,

    gibt es einen Unterschied zwischen der Anmeldung/Patentierung einer Marke und eines Firmennamens?

    Wenn in dieser hier angebotenen Suche mein "Wunschname" schon aufgelistet und als Ergebnis "gefunden" wird, kann ich die Patentierung dieses Namens "schon vergessen"?


    Mit freundlichen Grüßen
    Laura Engel


    Antwort:
    Eine Marke kann sowohl eine Produktbezeichnung sein als auch ein Firmenname, unter dem bestimmte Dienstleistungen angeboten werden. Der Markenschutz entsteht durch Eintragung der Marke.

    Markenschutz für eine Firmierung entsteht auch durch Benutzungsaufnahme, also indem die Firmierung im geschäftlichen Verkehr verwendet wird (§ 5 Absatz 2 MarkenG). Im Streitfall muss aber bewiesen werden, wo und in welchem Umfang die Benutzung stattgefunden hat. Schwierig ist es meistens, dies für das gesamte Bundesgebiet nachzuweisen. Daher ist eine Markenanmeldung empfehlenswerter.

    Wenn das gewünschte Zeichen in der Liste bereits angemeldeter oder eingetragener Marken erscheint, heisst das nicht, dass dies der Benutzung oder Eintragung entgegensteht. Für eine markenrechtliche Kollision braucht es sowohl Zeichenähnlichkeit (entweder schriftlich, klanglich oder begrifflich) als auch Ähnlichkeit der beanspruchten Waren bzw Dienstleistungen. Es muss also verglichen werden, ob die Waren oder Dienstleistungen identisch oder ähnlich sind. Das berücksichtigen wir bei der Verfügbarkeitsrecherche.

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