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Erstellung von Einkaufsbedingungen eines Unternehmens

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Mit den von uns erstellten Einkaufsbedingungen können Sie gegenüber Ihren Zulieferern sicherstellen, dass diese die allgemeinen gesetzlichen Regelungen nicht zu Ihren Lasten durch Allgemeine Geschäftsbedingungen ersetzen. Sofern ein Zulieferer keine AGB verwendet, können Sie mit den Einkaufsbedingungen Ihre rechtliche Position erheblich verbessern.




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Wir erstellen für Sie individuelle Einkaufsbedingungen für den Einkauf von Waren bei anderen Unternehmen nach Ihren besonderen Vorgaben. Zunächst klären wir mit Ihnen,
  • welche Produkte oder Leistungen gekauft werden,
  • welche Zahlungs- und Lieferfristen gelten sollen,
  • welche Haftungsbeschränkungen Sie vereinbaren wollen etc.
Nach diesen Vorgaben wird der Entwurf der Einkaufsbedingungen gefertigt und mit Ihnen abgestimmt. Sie erhalten die Endfassung zusammen mit konkreten Hinweisen, wie die Einkaufsbedingungen in Ihre Verträge eingebunden werden müssen. Die Einkaufsbedingungen werden von uns aufgrund der uns von Ihnen erteilten Auskünfte nach dem derzeitigen Stand der Rechtsprechung und Gesetzgebung formuliert. Wir haften für deren Vollständigkeit und Richtigkeit.

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Bei Handelsverkäufen zwischen Kaufleuten sind die Kriterien für die Wirksamkeit der einzelnen AGB-Klauseln weniger streng als bei Verkäufen an Verbraucher. Mit den von uns erstellten AGB nutzen Sie die dadurch eröffneten Spielräume, sind aber trotzdem abgesichert, wenn es um die Richtigkeit und Vollständigkeit der AGB geht.

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