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Fragen zu Anmeldung Geschmacksmuster EU

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  • Von Özsinmaz at 30.06.11 10:43
    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich würde gerne mehrere Anmeldungen durchführen.

    2 x mal das gleiche Geschmacksmuster 1x für DE und 1x EU.
    1 x eine Markenanmeldung DE bzw EU je nach Beratung.
    1x einen Firmennamen

    Es sind gesamt 4 Anmeldungen, beim Geschmacksmuster ist es ja 2 mal das gleiche.

    Könnten Sie mir einen Packetpreis für die Anmeldungen machen?

    MFG
    Muhammed Özsinmaz


    Antwort:
    Wir bieten Preisnachlässe erst ab einer signifikanten Anzahl von Anmeldungen an, wenn diese gleichzeitig in Auftrag gegeben werden. Leider können wir das bei der geschilderten Anzahl von Anmeldungen nicht tun. Bitte denken Sie daran, dass in den berechneten Kosten die amtlichen Gebühren beinhaltet sind, auf die wir selbst keinen Nachlass vom Markenamt erhalten.

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  • Von Benedikt Lange at 30.08.11 14:52
    Guten Tag,
    wieviel kostet bei Ihnen eine Sammel-Anmeldung EU mit 14 Mustern (71 Darstellungen, s/w?)
    beste Grüße
    Benedikt Lange


    Antwort:
    Es entstehen die gleichen Kosten wie für 14 Einzelanmeldungen.

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  • Von Thomas Ertel at 05.10.11 19:19
    Sie bieten Österreich als Anmelderland einzeln an. Ist dies nicht in der EU-weiten Anmeldung enthalten? Schweiz ist klar.

    MfG Thomas Ertel


    Antwort:
    Guten Tag,

    mit Ihrem Einwand, dass Österreich vom Gemeinschaftsgeschmacksmuster umfasst ist, haben Sie natürlich recht. Aber anderen Kunden legen Wert auf das nationale Geschmacksmuster, so dass wir dieses gesondert anbieten.

    Mit freundlichen Grüße,
    Marco Rössel

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  • Von Thomas M. at 25.10.11 17:06
    Sehr geehrte Damen und Herren,

    führen Sie als Service auch Geschmacksmuster-Anmeldungen bei der WIPO aus? Wenn "ja", mit welchen Kosten muss man für den Service rechnen, unabhängig von der Anzahl benannter Nationen und der daraus resultierenden Gebühren.

    Mit freundlichen Grüßen und Danke vorab,

    Thomas M


    Antwort:
    Wir bieten auch internationale Registrierung von Geschmacksmustern nach Haager Abkommen an. Einzelheiten finden Sie hier

    http://www.luebeckonline.com/eshop/geschmacksmuster/ir.html

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  • Von Thomas M at 01.12.11 19:40
    Sehr geehrte Damen und Herren,

    folgende Fragen zum HABM-Geschmacksmuster mit der Bitte um Beantwortung:

    1. Welche Gesamtkosten fallen an, wenn Sie 4 Designs/
    Geschmacksmuster mit identischer Klasse anmelden?

    2. Kann mit der 6 monatigen HABM-Anmeldepriorität im
    genannten Zeitrahmen auch eine ergänzende WIPO-/
    und parallel US-Design-Patent Anmeldung
    vorgenommen werden?

    3. Mit der US-Design-Patent-Anmeldung müssen 6 spezielle
    Darstellungen eingereicht werden. Wenn man nun die
    HABM-Anmeldepriorität zur US-Anmeldung nutzen
    möchte, bedeutet das, dass man bereits bei der HABM-
    Anmeldung die Darstellungen für die spätere US-
    Anmeldungen einreichen uns berücksichtigen muss,
    oder nutzt man nur die HABM-Anmeldepriorität und
    kann beliebige Darstellungen einfach nachreichen?

    Mit freundlichen Grüßen und Danke für Ihre Mühe,

    Thomas M


    Antwort:
    1. Welche Gesamtkosten fallen an, wenn Sie 4 Designs/ Geschmacksmuster mit identischer Klasse anmelden?

    Es fallen pro Gemeinschaftsgeschmacksmuster Kosten in Höhe von 550,00 EUR an.
    Bei vier Gemeinschaftsgeschmacksmustern fallen diese Kosten vier mal an. ES entstehen also Kosten in Höhe von insgesamt 2.200 EUR. Die Amtsgebühren sind bereits enthalten.

    2. Kann mit der 6 monatigen HABM-Anmeldepriorität im genannten Zeitrahmen auch eine ergänzende WIPO-/ und parallel US-Design-Patent Anmeldung vorgenommen werden?

    Grundsätzlich kann der Anmeldetag des Gemeinschaftsgeschmacksmuster für ausländische Anmeldungen sowohl über die WIPO-/ als auch für US-Design-Patent in Anspruch genommen werden, wenn dies innerhalb der ersten 6-Monate nach Anmeldung des Gemeinschaftsgeschmacksmusters erfolgt.

    3.
    Mit der US-Design-Patent-Anmeldung müssen 6 spezielle Darstellungen eingereicht werden. Wenn man nun die HABM-Anmeldepriorität zur US-Anmeldung nutzen möchte, bedeutet das, dass man bereits bei der HABM- Anmeldung die Darstellungen für die spätere US- Anmeldungen einreichen und berücksichtigen muss, oder nutzt man nur die HABM-Anmeldepriorität und kann beliebige Darstellungen einfach nachreichen?

    Die Anforderungen an eine zeichnerische Darstellung nach US Recht sind anders als nach EU-Recht, so dass es grundsätzlich möglich ist, andere Zeichnungen desselben Musters in den USA einzureichen und den früheren Anmeldetages in der EU in Anspruch zu nehmen. Zu empfehlen ist das aber nicht. Um die Priorität des Gemeinschaftsgeschmacksmusters für die US-Anmeldung wirksam in Anspruch nehmen zu können muss es sich bei beiden Anmeldungen stets um dasselbe Muster handeln. Unterschiedliche Abbildungen bergen die Gefahr, dass die abgebildeten Muster nicht identisch wiedergegeben sind. Die gewünschte Inanspruchnahme der Priorität kann so gefährdet werden. Es empfiehlt sich daher bei der ersten Anmeldung eines Geschmacksmusters (z.B. EU) bereits Wiedergaben zu verwenden, die auch in den nachfolgenden Schutzländern (z.B. USA) benutzen werden können.

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  • Von Wolfgang Lenz at 24.04.12 21:24
    Sehr geehrte Damen und Herren,

    kann man ein Geschmacksmuster beantragen für ein fertiges Produkt, wenn es für die Idee schon mal ein Patent gab?



    Antwort:
    Grundsätzlich schon. Das Amt prüft nicht, ob es ältere Rechte gibt. Ob das Patent letztlich bedeutet, dass das angemeldete Muster nicht mehr neu ist, also auf Antrag gelöscht werden könnte, hängt davon ab, ob das Patent die Erscheinungsform des angemeldeten Musters zeigt.

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