Das Design eines Produktes zählt zu den entscheidenden Faktoren für seinen Markterfolg. Es kann zu einem bedeutenden Vermögensgegenstand Ihres Unternehmens werden, insbesondere dann, wenn es sich um einen Verkaufsschlager handelt. Das Geschmacksmuster verleiht Ihnen das alleinige Recht, das Design zu benutzen. Um diese Recht zu erlangen, ist regelmässig die Eintragung in ein amtliches Register erforderlich. Mit der Eintragung in ein Register erhalten sie das passende Schutzrecht für die Form und das Produktdesign Ihres Erzeugnisses - das Geschmacksmuster. Es schützt die Farb- und Formgebung des im Register abgebildeten Erzeugnisses - vom Auto bis zur Zitronenpresse. Der Schutz umfasst das Design von dreidimensionaler Gegenständen - zum Beispiel von Möbeln, Autos oder Spielzeug – ebenso wie das Design zweidimensionaler Gegenstände - wie Stoffe, Tapeten. Selbst Logos Grafiken oder Icons kann man zum Geschmacksmusterschutz anmelden. Mit dem Geschmacksmuster können Sie es anderen verbieten, das geschützte Erzeugnis ohne Ihre Zustimmung identisch zu nutzen. Hiervon sind alle denkbaren Handlungen umfasst, die sich auf Ihr Design beziehen - beispielsweise das Anbieten von Produkten, bei denen Ihr Design verwendet wird, deren Herstellung, Veräußerung oder die Ein- und Ausfuhr, aber auch der Besitz zu diesen Zwecken. Der Schutzbereich des Geschmacksmusters erstreckt sich nicht nur auf identische Nachahmungen, sondern regelmässig auch auf all die Erzeugnisse, die den gleichen Gesamteindruck wie das für Sie gschützte Erzeugnis vermitteln.
Der Geschmacksmusterschutz entsteht mit der Eintragung des Musters in das Geschmacksmusterregister rückwirkend zum Tag der Anmeldung. Die Schutzdauer beträgt regelmässig 5 Jahre und kann bis zu 25 Jahre nach dem Anmeldetag aufrecht erhalten werden. Der Schutz kann in Sonderfällen (Inanspruchnahme einer Priorität) sogar 6 Monate vor dem eigentlichen Anmeldetag liegen.
Das Geschmacksmuster ist ein ungeprüftes Schutzrecht. Voraussetzungen für den Schutz sind das Vorliegender der Neuheit und der Eigenart des geschützen Erzeugnisses. Das Vorliegen dieser Voraussetzungen wird durch die Eintragung in das Register vermutet und erst in einem Verletzungsprozess überprüft. Fehler die bei der Abnmeldung gemacht werden können daher in aller Regel später nicht mehr geheilt werden. Es daher die Anmeldung durch einen Spezialisten vornehmen zu lassen.
Für die Anmeldung sollten Sie bereithalten:
bis zu 7 Abbildungen, die nur Ihr Musters aus allen Himmelsrichtungen vor neutralem (weißen) Hintergrund zeigen,
Kontaktdaten des Auftraggebers,
Kontaktdaten des zukünftigen Inhabers sowie dessen Staatsangehörigkeit,
den Namen des/der Entwerfer des Erzeugnisses
eine Beschreibung des Musters sofern diese aus den Abbildungen nicht ersichtliche Eigenschaft aufweist (nicht zwingend erforderlich).
Das Anmeldeverfahren durch uns schließt folgende Leistungen ein:
Prüfung der mit em Auftrag eingereichten Unterlagen
Vorbereitung der Anmeldung mit Auswahl der Locarno-Klassen, Nachforderung von Unterlagen, sowie ggflls. rechtliche Hinweise zu den eingereichten Anmeldeunterlagen
Bestätigung der Angaben zur Vornahme der Einreichung der Anmeldung
Einreichung der Anmeldung und Einzahlung der Amtsgebühren für die Anmeldung und Eintragung des Musters
Mitteilung über die Möglichkeit der Anmedebestätigung des Amtes
Hinweis auf Erweiterung des Schutzgebietes
Übersendung der Mitteilung des Amtes zur begehrten Eintragung
Empfang und Übersendung der Eintragungsurkunde (i.d.R in digitaler Form) sowie eine saktuellen Registerauszuges.
Entgegenahme und Weiterleitung des sonstigen Schriftverkehrs mit dem Amt
Mitteilung über die Möglichkeit der Verlängerung des Mustersschutzes
Regelmäßig ist nicht mit einer Rüge des Amtes zu rechnen, insbesondere wenn die Hinweise, die wir vor der Einreichung der Anmeldung erteilen, beachtet werden. Die Beantwortung von Rügen des Amtes, die insbesondere von Ihnen gestellten Zeichnungen und/oder Bilder betreffen können, sind gsondert zu vergüten. Sollte es in Einzelfällen zu solchen Rügen kommen, werden wir daher nur tätig, wenn Sie dies ausdrücklich wünschen.
Was unsere Mandanten sagen
Bedenken restlos zerstreut
Ich war zuerst etwas verhalten als ich den Preis für den Vorgang gesehen habe und mit dem Wettbewerb verglichen habe.
Meine Bedenken haben sich inzwischen restlos zerstreut :-)
Ein wirklich beeindruckendes Preis Leistungs- Verhältnis.
Meinung von Rene B, , 12.05.10
... vorbehaltlos empfehlenswert.perfekt in allen bereichen.
... als erfolgreicher serien-erfinder mit über 100 schutzrechten kenne ich die enormen unterschiede in bezug auf qualität und honoraren. das spitzenangebot für diesen auftrag lag bei 1.800.-
hier habe ich 550.-netto bezahlt. ausführung schnell u. problemlos.danke an das team. horst veith
Meinung von Horst Veith, 14.09.11
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Von Özsinmaz at 30.06.11 10:43 Sehr geehrte Damen und Herren,
ich würde gerne mehrere Anmeldungen durchführen.
2 x mal das gleiche Geschmacksmuster 1x für DE und 1x EU.
1 x eine Markenanmeldung DE bzw EU je nach Beratung.
1x einen Firmennamen
Es sind gesamt 4 Anmeldungen, beim Geschmacksmuster ist es ja 2 mal das gleiche.
Könnten Sie mir einen Packetpreis für die Anmeldungen machen?
MFG
Muhammed Özsinmaz
Antwort:
Wir bieten Preisnachlässe erst ab einer signifikanten Anzahl von Anmeldungen an, wenn diese gleichzeitig in Auftrag gegeben werden. Leider können wir das bei der geschilderten Anzahl von Anmeldungen nicht tun. Bitte denken Sie daran, dass in den berechneten Kosten die amtlichen Gebühren beinhaltet sind, auf die wir selbst keinen Nachlass vom Markenamt erhalten.
Von Benedikt Lange at 30.08.11 14:52 Guten Tag,
wieviel kostet bei Ihnen eine Sammel-Anmeldung EU mit 14 Mustern (71 Darstellungen, s/w?)
beste Grüße
Benedikt Lange
Antwort:
Es entstehen die gleichen Kosten wie für 14 Einzelanmeldungen.
Von Thomas Ertel at 05.10.11 19:19 Sie bieten Österreich als Anmelderland einzeln an. Ist dies nicht in der EU-weiten Anmeldung enthalten? Schweiz ist klar.
MfG Thomas Ertel
Antwort:
Guten Tag,
mit Ihrem Einwand, dass Österreich vom Gemeinschaftsgeschmacksmuster umfasst ist, haben Sie natürlich recht. Aber anderen Kunden legen Wert auf das nationale Geschmacksmuster, so dass wir dieses gesondert anbieten.
Von Thomas M. at 25.10.11 17:06 Sehr geehrte Damen und Herren,
führen Sie als Service auch Geschmacksmuster-Anmeldungen bei der WIPO aus? Wenn "ja", mit welchen Kosten muss man für den Service rechnen, unabhängig von der Anzahl benannter Nationen und der daraus resultierenden Gebühren.
Mit freundlichen Grüßen und Danke vorab,
Thomas M
Antwort:
Wir bieten auch internationale Registrierung von Geschmacksmustern nach Haager Abkommen an. Einzelheiten finden Sie hier
Von Thomas M at 01.12.11 19:40 Sehr geehrte Damen und Herren,
folgende Fragen zum HABM-Geschmacksmuster mit der Bitte um Beantwortung:
1. Welche Gesamtkosten fallen an, wenn Sie 4 Designs/
Geschmacksmuster mit identischer Klasse anmelden?
2. Kann mit der 6 monatigen HABM-Anmeldepriorität im
genannten Zeitrahmen auch eine ergänzende WIPO-/
und parallel US-Design-Patent Anmeldung
vorgenommen werden?
3. Mit der US-Design-Patent-Anmeldung müssen 6 spezielle
Darstellungen eingereicht werden. Wenn man nun die
HABM-Anmeldepriorität zur US-Anmeldung nutzen
möchte, bedeutet das, dass man bereits bei der HABM-
Anmeldung die Darstellungen für die spätere US-
Anmeldungen einreichen uns berücksichtigen muss,
oder nutzt man nur die HABM-Anmeldepriorität und
kann beliebige Darstellungen einfach nachreichen?
Mit freundlichen Grüßen und Danke für Ihre Mühe,
Thomas M
Antwort:
1. Welche Gesamtkosten fallen an, wenn Sie 4 Designs/ Geschmacksmuster mit identischer Klasse anmelden?
Es fallen pro Gemeinschaftsgeschmacksmuster Kosten in Höhe von 550,00 EUR an.
Bei vier Gemeinschaftsgeschmacksmustern fallen diese Kosten vier mal an. ES entstehen also Kosten in Höhe von insgesamt 2.200 EUR. Die Amtsgebühren sind bereits enthalten.
2. Kann mit der 6 monatigen HABM-Anmeldepriorität im genannten Zeitrahmen auch eine ergänzende WIPO-/ und parallel US-Design-Patent Anmeldung vorgenommen werden?
Grundsätzlich kann der Anmeldetag des Gemeinschaftsgeschmacksmuster für ausländische Anmeldungen sowohl über die WIPO-/ als auch für US-Design-Patent in Anspruch genommen werden, wenn dies innerhalb der ersten 6-Monate nach Anmeldung des Gemeinschaftsgeschmacksmusters erfolgt.
3.
Mit der US-Design-Patent-Anmeldung müssen 6 spezielle Darstellungen eingereicht werden. Wenn man nun die HABM-Anmeldepriorität zur US-Anmeldung nutzen möchte, bedeutet das, dass man bereits bei der HABM- Anmeldung die Darstellungen für die spätere US- Anmeldungen einreichen und berücksichtigen muss, oder nutzt man nur die HABM-Anmeldepriorität und kann beliebige Darstellungen einfach nachreichen?
Die Anforderungen an eine zeichnerische Darstellung nach US Recht sind anders als nach EU-Recht, so dass es grundsätzlich möglich ist, andere Zeichnungen desselben Musters in den USA einzureichen und den früheren Anmeldetages in der EU in Anspruch zu nehmen. Zu empfehlen ist das aber nicht. Um die Priorität des Gemeinschaftsgeschmacksmusters für die US-Anmeldung wirksam in Anspruch nehmen zu können muss es sich bei beiden Anmeldungen stets um dasselbe Muster handeln. Unterschiedliche Abbildungen bergen die Gefahr, dass die abgebildeten Muster nicht identisch wiedergegeben sind. Die gewünschte Inanspruchnahme der Priorität kann so gefährdet werden. Es empfiehlt sich daher bei der ersten Anmeldung eines Geschmacksmusters (z.B. EU) bereits Wiedergaben zu verwenden, die auch in den nachfolgenden Schutzländern (z.B. USA) benutzen werden können.