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Anwaltliche Beratung per Email oder Telefon

Anwaltliche Beratung per Email oder Telefon

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Sie wollen eine kurze verbindliche Auskunft zu Ihrer rechtlichen Frage? Dann können Sie uns hier beauftragen: vertraulich, fundiert, kein Kostenrisiko.

Schildern Sie uns einfach kurz Ihr Problem und wählen Sie aus, ob wir Sie per Telefon oder Email beraten sollen. Ein spezialisierter Anwalt wird dann schnellstmöglich Ihre Frage beantworten.



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So einfach funktioniert die Beratung

Sie schildern uns kurz Ihr Problem und senden den Auftrag ab. Eine Auftragsbestätigung erhalten Sie per Email.

Unsere erfahrenen und hoch spezialisierten Anwälte prüfen den Sachverhalt und antworten Ihnen kurzfristig je nach Wunsch per Email oder Telefon mit einer anwaltlichen Erstberatung zu Ihrer Fragestellung.

Bitte beachten Sie, dass es sich um eine kurze Erstberatung handelt und wir Ihnen daher kein mehrseitiges Gutachten liefern. Unser Aufwand ist auf die Beratung mit einer Antwort per Email oder per Telefon beschränkt.

Sie erhalten die Antwort in der Regel innerhalb von 48 Stunden.

Falls Sie weitere Fragen nach der Erstberatung haben können Sie uns diese gern stellen. Die weiteren Gebühren richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.

Was unsere Mandanten sagen

Sehr gute und schnelle Analyse, hat mir sehr geholfen

Sehr gute Leistung

Meinung von Günter, 03.02.10

vermutlich gute Beratung

Da die Antwort der Klinik noch aussteht, kann ich die - sehr gute - telefonische Beratung nur vorläufig beurteilen. fragen Sie doch in einer Woche erneut an.

Meinung von Frank Steffen, 06.04.11

Perfekt

Die 50€ haben sich wirklich gelohnt. Kompetente, klare Antwort.

Meinung von Andreas, 27.05.10

Fragen zu Anwaltliche Beratung per Email oder Telefon

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  • Von Manuel Steidte at 07.09.11 14:45
    Schönen guten Tag,

    wir als Werbeagentur haben für einen unserer Kunden ein grafisches Qualitäts-Prüfsiegel entwickelt, welches dieser zukünftig auf entsprechend zertifizierten Produkten anbringen möchte.

    Der Kunde möchte nun wissen, ob dieses Siegel in der Kommunikation auch als Qualitäts-Prüfsiegel bezeichnet werden darf oder ob die Verwendung des Begriffs "Qualitäts-Prüfsiegel" an bestimmte rechliche Auflagen geknüpft ist?

    Nach unserem Wissenstand kann zwar grundsätzlich jeder ein Prüf- oder Gütesiegel kreieren, da es hierzu keine gesetzlichen Regelungen gibt. Aber über die Verwendung der Bezeichnung "XYZ Qualitäts-Prüfsiegel" haben wir keine verbindlichen Auskünfte gefunden.

    Ich hoffe, Sie können uns diesbezüglich weiterhelfen.

    Vielen Dank und liebe Grüße
    Manuel Steidte


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