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Geschmacksmuster

Geschmacksmuster

Hier können Sie uns mit dem Schutz Ihres Designs durch Anmeldung eines Geschmacksmusters beauftragen: in Deutschland, europaweit oder international.

Was ist ein Geschmacksmuster?

Ein Geschmacksmuster schützt die Farb- und Formgebung eines Erzeugnisses - vom Auto bis zur Zitronenpresse. Auch für zweidimensionale Muster - wie Stoffe, Tapeten, Logos, Grafiken oder Icons kann man ein Geschmacksmuster anmelden. Das eingetragene Geschmacksmuster verleiht Ihnen bis zu 25 Jahre das alleinige Recht, das Design zu benutzen. Zudem können Sie es anderen verbieten, das Design ohne Ihre Zustimmung zu verwenden.

Wie lange dauert das Eintragungverfahren?

Von der Anmeldung bis zur Eintragung und Veröffentlichung des Geschmacksmusters vergehen nur etwa ein bis zwei Wochen.

Anmeldung Geschmacksmuster Deutschland

Hier können Sie uns mit dem Schutz Ihres Designs durch Eintragung als deutsches Geschmacksmuster beauftragen.


Wir melden das Geschmacksmuster zur Eintragung elektronisch beim DPMA an. Sie werden Inhaber für bis zu 25 Jahre. Erfahren Sie mehr
188,00 €*

Anmeldung Geschmacksmuster EU (Gemeinschaftsgeschmacksmuster)

Auftrag zur Anmeldung eines Geschmacksmusters zum Schutz in der gesamten EU Erfahren Sie mehr
188,00 €*

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