Produktbeschreibung
Wir melden das Design Ihres Erzeugnisses zum Schutz als Geschmacksmuster beim HABM an. Das Gemeinschaftsgeschmacksmuster sichert Ihnen Designschutz in der gesamten EU.
Das Gemeinschaftsgeschmacksmuster ist ein gewerbliches Schutzrecht der Europäischen Union und ähnelt dem Geschmacksmuster in Deutschland.
Geschützt wird die Erscheinungsform eines Erzeugnisses oder eines Teils davon, die sich insbesondere aus den Merkmalen der Linien, Konturen, Farben, der Gestalt, Oberflächenstruktur, der Werkstoffe des Erzeugnisses selbst und seiner Verzierung ergibt. Es muss eine Eigenart aufweisen.
Das Gemeinschaftsgeschmacksmuster wird seit dem 1. April 2003 durch die Europäische Union erteilt. Es kann durch eine Anmeldung beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) in Alicante für Kosten in Höhe von etwa 350 € erlangt werden. Die Anmeldung kann auch beim Deutschen Patent- und Markenamt zur gebührenpflichtigen Weiterleitung eingereicht werden.
Die rechtlichen Grundlagen befinden sich in der Verordnung über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster (GemGeschMVO).
Der Geschmacksmusterschutz entsteht mit der Eintragung des Musters in das Geschmacksmusterregister. Er kann bis zu 25 Jahre nach dem Anmeldetag aufrecht erhalten werden.
Das Gemeinschaftsgeschmacksmuster ist ein gewerbliches Schutzrecht der Europäischen Union und ähnelt dem Geschmacksmuster in Deutschland.
Geschützt wird die Erscheinungsform eines Erzeugnisses oder eines Teils davon, die sich insbesondere aus den Merkmalen der Linien, Konturen, Farben, der Gestalt, Oberflächenstruktur, der Werkstoffe des Erzeugnisses selbst und seiner Verzierung ergibt. Es muss eine Eigenart aufweisen.
Das Gemeinschaftsgeschmacksmuster wird seit dem 1. April 2003 durch die Europäische Union erteilt. Es kann durch eine Anmeldung beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) in Alicante für Kosten in Höhe von etwa 350 € erlangt werden. Die Anmeldung kann auch beim Deutschen Patent- und Markenamt zur gebührenpflichtigen Weiterleitung eingereicht werden.
Die rechtlichen Grundlagen befinden sich in der Verordnung über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster (GemGeschMVO).
Der Geschmacksmusterschutz entsteht mit der Eintragung des Musters in das Geschmacksmusterregister. Er kann bis zu 25 Jahre nach dem Anmeldetag aufrecht erhalten werden.

