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Geschmacksmuster Italien
Die Schutzdauer für das Designrecht beträgt 5 Jahre und kann auf bis zu insgesamt 25 Jahren verlängert werden. Bei jeder Verlängerung (alle 5 Jahre) sind Gebühren für die Schutzverlängerung zu zahlen. Schutz wird nur im Staatsgebiet des Landes gewährt.
Das Land ist Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft (EU). Sie können daher anstelle des nationalen auch ein Schutzrecht der EU wählen (Gemeinschaftsgeschmacksmuster). Dieses gilt in allen derzeitigen und künftigen Ländern der EU.
Italien - Design-Act
Kurzübersicht
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Schutzgebiet |
Italien |
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Rechtsgrundlagen |
Design Act |
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Italian Patent and Trademark Office |
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vom EU-Geschmackmuster erfasst |
ja |
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Schutzgegenstand |
Gestaltungen von Erzeugnissen oder Gestaltung von Teilen von Erzeugnissen |
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Schutzvoraussetzungen: |
Neuheit, Eigenart, Eintragung |
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Neuheitsschonfrist |
zwölf Monaten für den Rechteinhaber |
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Hinterlegung |
mit Antragstellung und Gebühreneinzahlung, vorbehaltlich Eintragung |
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Wirkung der Hinterlegung |
Vermutung der Neuheit und Eigenart des Musters |
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Schutzwirkungen |
Verbot das Design zu gewerblichen Zwecken zu gebrauchen. Als Gebrauch gelten das Herstellen, das Anbieten, das Inverkehrbringen, die Ein-, Aus- und Durchfuhr sowie der Besitz zu diesen Zwecken. |
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Schutzbeginn |
ab Anmelde- oder Prioritätstag im Falle der Eintragung |
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Prüfungsumfang beim Amt |
Vorliegen der formellen Erfordernisse sowie Fehlen von Ausschlussgründen |
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Art des Schutzrechts |
ungeprüftes Schutzrecht |
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Dauer des Erstschutzes |
5 Jahre |
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Verlängerung |
ja, 4 x um jeweils 5 Jahre |
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Höchstschutzdauer |
25 Jahre |
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Verlängerungsantrag |
ersten zwölf Monate vor Ablauf der Schutzperiode, spätestens jedoch innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf der Schutzperiode |
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Übertragbarkeit des Rechts |
ja, ganz oder teilweise |
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Vertretung von Ausländern |
Benennung eines inländischen Bevollmächtigten erforderlich |
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Erweiterung auf andere Länder |
grundsätzlich möglich durch Beanspruchung der des Anmeldetages der italienischen Anmeldung |
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zu beachtende Prioritätsfrist |
6 Monaten ab Anmeldung in Italien (bzw. Hinterlegung der in Anspruch genommenen früheren ausländischen Erstanmeldung) |
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Internationale Hinterlegung |
möglich |
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Grenzbeschlagnahme |
auf Antrag möglich |
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Sprache |
italienisch |
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Vertretungsvollmacht |
wird vom Amt verlangt |
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Übersetzungen, Beglaubigungen |
Übersetzung sowie Bescheinigung der Richtigkeit (Apostille) bei Urkunden erforderlich |
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Was ist ein Design-Recht?
Ein Design-Recht darf für Italien nur erteilt werden, wenn das zu schützende Design ein Muster oder Modell ist, es neu ist und Eigenart hat.
Was wird als Design geschützt?
Das äußere Erscheinungsbild eines Erzeugnisses, seine Form bzw. sein Aussehen, beispielsweise die Form einer Zahnbürste, eines Auto, eines Schiffs, eines Telefons oder Möbelstücks. Auch Teile eines Artikels wie z. B. der Kopf einer Zahnbürste, ein Stuhlbein, das Tastenfeld einer Telefontastatur sind schutzfähig. Auch das Aussehen nicht-physischen Muster wie eine Bildschirmdarstellung, Schriften und grafische Symbole sind schutzfähig. Schützbar sind auch bloße Verzierungen wie Ornamente, Muster auf Tassen oder Porzellan oder Motive auf Textilien und Tapeten. Auch ein Innendesign, zum Beispiel die Inneneinrichtung eines Cafés oder Shops ist grundsätzlich schutzfähig.
Was ist nicht schutzfähig als Design?
Software oder andere technische Lösungen. Hierfür bedarf es anderer Schutzrechte wie beispielsweise das Patent.
Ist Italien bei einem Gemeinschaftsgeschmacksmuster mit umfasst?
Ja.
Was ist ein "Design“?
Design bedeutet, dass sich die Erscheinungsform eines Erzeugnisses oder eines Teils eines Erzeugnisses aus den Merkmalen insbesondere der Linien, Konturen, Farben, der Gestalt, Oberflächenstruktur oder der Werkstoffe des Erzeugnisses selbst oder seiner Verzierung ergibt.
Was ist ein Erzeugnis?
Erzeugnis ist jeder Gegenstand, der industriell oder handwerklich hergestellt werden kann, einschließlich unter anderem Einzelteile, die zu einem komplexen Erzeugnis zusammengebaut werden sollen, Verpackung, Ausstattung, graphischen Symbolen und typographischen Schriftbildern. Computerprogramme unterfallen zwar der Definition, sind aber vom Designschutz ausgenommen.
Wann ist ein Muster „neu“?
Ein Muster gilt immer dann als neu, wenn kein identisches Muster öffentlich zugänglich gemacht worden ist und zwar vor dem Anmeldetag (bzw. dem in der Anmeldung in Anspruch genommenen Anmeldetag). Muster gelten als identisch, wenn sich ihre Merkmale nur in unwesentlichen Einzelheiten unterscheiden.
Wann hat ein Muster „Eigenart“?
Ein Muster hat Eigenart, wenn sich der Gesamteindruck, den es beim informierten Benutzer hervorruft, von dem Gesamteindruck unterscheidet, den ein anderes Muster bei diesem Benutzer hervorruft, das vor dem Anmeldetag offenbart worden ist.
Wann entsteht der Schutz des Geschmacksmusters/Designs?
Der Schutz entsteht im Falle der Eintragung des Geschmacksmusters in das Register rückwirkend zum Tag der Anmeldung.
Wie lange dauert der Schutz? Wann endet der Schutz?
Die Schutzdauer des Geschmacksmusters beträgt zunächst 5 Jahre, gerechnet ab dem Anmeldetag. Die Schutzdauer kann auf bis zu insgesamt 25 Jahre verlängert werden.
Für die jede Verlängerung fällt eine Verlängerungsgebühr an. Wird der Schutz nicht durch Zahlung der Gebühr aufrechterhalten, so endet die Schutzdauer.
Wem steht das Recht auf das Design-Recht zu?
Das Recht auf das Geschmacksmuster steht dem Entwerfer oder seinem Rechtsnachfolger, bei mehreren Berechtigten allen gemeinsam zu. Entwerfen haben das Recht als solche in der Eintragung genannt zu werden.
Was ist das Recht, das man aus einem Design-Recht geltend machen kann?
Das Recht aus dem Geschmackmuster gewährt dem eingetragenen Inhaber das ausschließliche Recht, das geschützte Design zu benutzen und Dritten zu verbieten, es ohne seine Zustimmung zu benutzen. Eine Benutzung schließt insbesondere die Herstellung, das Anbieten, das Inverkehrbringen, die Einfuhr, die Ausfuhr, den Gebrauch eines Erzeugnisses, in das das Geschmacksmuster aufgenommen oder bei dem es verwendet wird, und den Besitz eines solchen Erzeugnisses zu den genannten Zwecken ein. Das Recht aus dem Geschmackmuster steht im Zweifel dem eingetragenen Inhaber zu.
Wer hat die Berechtigung zur Anmeldung eines Design-Rechts?
Eingetragener Inhaber eines Geschmackmusters kann sowohl eine natürliche Person als auch eine juristischen Person (z.B. GmbH, Aktiengesellschaft oder Ltd.) sein. Ausländische Anmelder benötigen einen Zustellungsbevollmächtigten im Inland.
Welche Angaben muss die Anmeldung enthalten?
Die Anmeldung muss u.a. Angaben enthalten, zur Identität des Anmelders sowie zur Bekanntmachung geeignete Wiedergabe des Musters und eine Angabe der Erzeugnisse, in die das Geschmacksmuster aufgenommen oder bei denen es verwendet werden soll (Klassifikation).
Welche Ansichten sind mit der Anmeldung einzureichen?
Es sind Einzelansichten zu dem Erzeugnis als Farbbild, Lichtbild oder Zeichnung einzureichen. In diesen Wiedergaben ist das zu schützende Muster mit seinen Merkmalen gut sichtbar wiederzugeben. Es empfiehlt sich die Wiedergabe des zu schützenden Musters, die dieses aus allen sechs Perspektiven (oben, unten, vorne, hinten, rechts links) vor weißem (neutralem) Hintergrund zeigt.
Muss man das zu schützende Muster beschreiben?
Eine Beschreibung des Musters kann, muss aber nicht erfolgen. Regelmäßig ergibt sich der begehrte Schutz aus den Ansichten des Musters. Es ist daher wichtig die Wiedergaben des Musters mit Sorgfalt zu erstellen.
Was sind die "Angabe der Erzeugnisse bei der das Muster verwendet werden soll“?
Die Angabe der Erzeugnisse erfolgt nach einer amtlichen Einteilung von Erzeugnissen in Klassen. Zurzeit erfolgt die Einteilung nach der Locarno Klassifikation. Die Zuordnung der Muster zu den Klassen wird in der Regel vom Anwalt oder vom Amt vorgenommen, sie hat – anders als bei Marken - keine schutzbegründende Wirkung.
Was ist die aufschiebende Bekanntmachung einer Eintragung?
Mit der Anmeldung kann beantragt werden, dass das Muster geheim gehalten und dessen Wiedergabe im Register aufgeschoben werden soll. Diese Aufschiebung der Bekanntmachung muss aber ausdrücklich beantragt werden. Wegen der mit der aufschiebenden Bekanntmachung verbundenen Nachteile sprechen Sie bitte mit uns.
Prüfung der Anmeldeunterlagen durch das Amt
Das Amt prüft nur formale Voraussetzungen und das Nichtvorliegen von besonderen Schutzausschließungsgründen. Es prüft nicht das Vorliegen der Schutzvoraussetzungen der Neuheit und der Eigenart. Das Vorliegen dieser Schutzvoraussetzungen wird mit der Eintragung vermutet. Diese Vermutung ist dann entweder im Löschungsverfahren oder im Zivilprozess vom angeblichen Verletzer zu widerlegen. Die Anmeldung eines Musters gelangt daher auch dann zur Eintragung, wenn eine oder mehrere sachliche Schutzvoraussetzungen fehlen. Das Amt prüft bei der Anmeldung auch, ob die Anmeldegebühren und der Auslagenvorschuss gezahlt wurden, ob die formalen Voraussetzungen für die Zuerkennung des Anmeldetages vorliegen und ob die Anmeldung den sonstigen Anmeldungserfordernissen entspricht.
Kann die Anmeldung zurückgewiesen werden?
Ja. Ist der Gegenstand der Anmeldung kein Muster dass die zweidimensionale oder dreidimensionale Erscheinungsform eines ganzen Erzeugnisses oder eines Teils davon wiedergibt insbesondere die Merkmalen der Linien, Konturen, Farben, der Gestalt, Oberflächenstruktur oder der Werkstoffe des Erzeugnisses selbst oder seiner Verzierung; oder besteht ein Muster aus Erscheinungsmerkmale die ausschließlich durch deren technische Funktion bedingt sind oder ist die Anmeldung missbräuchlich so weist das Amt die Anmeldung zurück.
Die Anmeldung kann auch zurückgewiesen werden, wenn die Wiedergaben des Musters nicht den amtlichen Anforderungen genügen.
Wie lange dauert ein Anmeldeverfahren?
Das Geschmacksmuster kann innerhalb von 3 Monaten eingetragen werden. Die Eintragung wird circa einen Monat später bekannt gemacht. Bei Anmeldungen mit erheblichen Mängeln kann sich die Bearbeitungszeit verlängern, bei mängelfreien Anmeldungen auch verkürzen.
Ungeachtet der Verfahrensdauer wird im Falle der Eintragung des Musters in das Register der Schutz rückwirkend ab dem Anmeldetag gewährt.
Können Dritte im Anmeldeverfahren Widersprüche einlegen?
Nein. Dritte Personen haben keine Möglichkeit beispielsweise durch einen Widerspruch Einfluss auf das Ergebnis des Anmeldeverfahrens zu nehmen. Im Falle der Eintragung kann aber jedermann die Löschung des Musters aus dem Register beantragen.
Kann gegen die Versagung des von mir begehrten Schutzes Beschwerde eingelegt werden?
Es ist möglich Rechtsmittel gegen eine Versagung der begehrten Schutzeintragung einzulegen.
Wie erfolgt die Bekanntmachung der Eintragung?
Die Eintragung des Geschmacksmusters in das Register wird mit einer Wiedergabe des Geschmacksmusters bekannt gemacht. Die Kosten der Bekanntmachung werden als Auslagen erhoben. Sie erhalten vom Amt eine Eintragungsurkunde.
Wie nutze ich das Geschmacksmuster? Kann ich Nutzungsrechte an dem Geschmacksmusterrecht einräumen?
Der Inhaber eines Geschmacksmusters kann Lizenzen für das gesamte Gebiet oder einen Teil davon erteilen. Eine Lizenz kann ausschließlich oder nicht ausschließlich sein. Wer eine Lizenz einräumen will, kann dies regelmäßig in das Register eintragen lassen.
Kann das Geschmacksmusterrecht auf andere Länder erweitert werden?
Eine Erweiterung des Geschmacksmusters kann erfolgen, in dem man eine zweite nationale Anmeldung vornimmt und auf die erste Anmeldung Bezug nimmt. Dabei kann der Anmeldetag der älteren Anmeldung als Beginn für die Schutzdauer des neuen Schutzrechtes begehrt werden. Dies muss aber regelmäßig innerhalb einer Frist von 6 Monaten nach dem Tag der Anmeldung des ältesten Geschmacksmusters erfolgen und es muss im neuen Antrag auch die Priorität der älteren Anmeldung beantragt werden.
Wie wird die Schutzdauer verlängert?
Das Geschmackmuster kann bis zu insgesamt 25 Jahren Schutzdauer aufrechterhalten werden. Die Aufrechterhaltung erfolgt in 5 Jahresschritten. Die entsprechende Aufrechterhaltungsgebühr kann frühestens ein Jahr vor Ablauf der Schutzdauer gezahlt werden.
Anträge auf Verlängerung müssen schriftlich an das Amt erfolgen. Der Antrag ist vor Ablauf der Schutzfrist zu stellen.

