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Geschmacksmuster Österreich

Geschmacksmuster Österreich Hier können Sie uns mit dem Schutz Ihres Designs durch Anmeldung eines Geschmacksmusters in Österreich beauftragen

Die Schutzdauer für das Designrecht beträgt 5 Jahre und kann auf bis zu insgesamt 25 Jahren verlängert werden. Bei jeder Verlängerung (alle 5 Jahre) sind Gebühren für die Schutzverlängerung zu zahlen. Schutz wird nur im Staatsgebiet des Landes gewährt.

Das Land ist Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft (EU). Sie können daher anstelle des nationalen auch ein Schutzrecht der EU wählen (Gemeinschaftsgeschmacksmuster). Dieses gilt in allen derzeitigen und künftigen Ländern der EU.

Anmeldung Geschmacksmuster Österreich

550,00
550,00 € zzgl. MwSt.

Österreich – Musterschutz

Kurzüberblick

Rechtsgrundlagen

Musterschutzgesetz (MusterSchG)

Zuständiges Amt

Patentamt

vom EU-Geschmackmuster erfasst

ja

Schutzgegenstand

Gestaltungen von Erzeugnissen oder Teilen von Erzeugnissen

Schutzvoraussetzungen:

Neuheit und Eigenart und Eintragung

Neuheitsschonfrist

zwölf Monaten für den Rechteinhaber

Hinterlegung

mit Antragstellung und Gebühreneinzahlung, vorbehaltlich Eintragung

Wirkung der Hinterlegung

Vermutung der Neuheit und Eigenart des Musters

Schutzwirkungen

Die Registrierung eines Musters gewährt seinem Inhaber das ausschließliche Recht, es zu benutzen und Dritten zu verbieten, es ohne seine Zustimmung zu benutzen. Die erwähnte Benutzung schließt insbesondere die Herstellung, das Anbieten, das Inverkehrbringen, die Einfuhr, die Ausfuhr oder die Benutzung eines Erzeugnisses, in das das Muster aufgenommen oder bei dem es verwendet wird, oder den Besitz des Erzeugnisses zu den genannten Zwecken ein.

Prüfungsumfang beim Amt

Vorliegen der formellen Erfordernisse sowie Fehlen von Ausschlussgründen

Art des Schutzrechts

ungeprüftes Schutzrecht

Dauer des Erstschutzes

5 Jahre

Verlängerung

ja, 4 x um jeweils 5 Jahre

Höchstschutzdauer

25 Jahre

Verlängerungsantrag

ersten zwölf Monate vor Ablauf der Schutzperiode, spätestens jedoch innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf der Schutzperiode

Übertragbarkeit des Rechts

ja, ganz oder teilweise

Vertretung von Ausländern

Inlandsvertreter erforderlich

Erweiterung auf andere Länder

ja, durch Inanspruchnahme einer Priorität

Prioritätsfrist in AT

6 Monaten, Hinterlegung der ausländischen Erstanmeldung

Internationale Hinterlegung

möglich

Grenzbeschlagnahme

möglich

Sprache

Deutsch

Vertretungsvollmacht

erforderlich

Übersetzungen, Beglaubigungen

Übersetzung sowie eine Bescheinigung der Richtigkeit ist bei Urkunden erforderlich, die nicht in einer der Amtssprachen gehalten sind

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Gibt es einen Geschmackmusterschutz in Österreich?

Ja. Für Muster, die neu sind und Eigenart haben kann ein Musterschutz erworben werden. Der Musterschutz ist im Musterschutzgesetz (MusterSchG) geregelt.

Was ist Gegenstand des Musterschutzes?

Als Muster geschützt wird die Erscheinungsform eines ganzen Erzeugnisses oder eines Teils davon, die sich insbesondere aus den Merkmalen der Linien, Konturen, Farben, der Gestalt, Oberflächenstruktur und/oder der Werkstoffe des Erzeugnisses selbst und/oder seiner Verzierung ergibt.

Was ist ein Erzeugnis?

Erzeugnis ist jeder industrielle oder handwerkliche Gegenstand, einschließlich - unter anderem - von Einzelteilen, die zu einem komplexen Erzeugnis zusammengebaut werden sollen, Verpackung, Ausstattung, graphischen Symbolen und typographischen Schriftbildern.

Kann Software als Muster geschützt werden?

Nein. Ein Computerprogramm gilt nicht als Erzeugnis und ist dem Musterschutz daher nicht zugänglich.

Wann ist ein Muster neu?

Ein Muster gilt als neu, wenn der Öffentlichkeit vor dem Tag der Anmeldung des Musters zur Registrierung oder, wenn eine Priorität in Anspruch genommen wird, vor dem Prioritätstag kein identisches Muster zugänglich gemacht worden ist. Muster gelten als identisch, wenn sich ihre Merkmale nur in unwesentlichen Einzelheiten unterscheiden.

Wann hat ein Muster Eigenart?

Ein Muster hat Eigenart, wenn sich der Gesamteindruck, den es beim informierten Benutzer hervorruft, von dem Gesamteindruck unterscheidet, den ein anderes Muster bei diesem Benutzer hervorruft, das der Öffentlichkeit vor dem Tag seiner Anmeldung zur Registrierung oder, wenn eine Priorität in Anspruch genommen wird, vor dem Prioritätstag zugänglich gemacht worden ist.

Was ist ein komplexes Erzeugnis?

Ein komplexes Erzeugnis ist ein Erzeugnis aus mehreren Bauelementen, die sich ersetzen lassen, so dass das Erzeugnis auseinander- und wieder zusammengebaut werden kann.

Wann gilt ein Bauelement eines komplexen Erzeugnisses als neu?

Das Muster, das bei einem Erzeugnis, das Bauelement eines komplexen Erzeugnisses ist, benutzt oder in dieses Erzeugnis eingefügt wird, gilt nur dann als neu und hat nur dann Eigenart, wenn das Bauelement, das in das komplexe Erzeugnis eingefügt ist, bei dessen bestimmungsgemäßer Verwendung sichtbar bleibt und soweit diese sichtbaren Merkmale des Bauelements selbst die Voraussetzungen der Neuheit und Eigenart erfüllen.

Was bedeutet bestimmungsgemäße Verwendung?

Bestimmungsgemäße Verwendung bedeutet die Verwendung durch den Endbenutzer, ausgenommen Maßnahmen der Instandhaltung, Wartung oder Reparatur.

Wann ist ein Muster der Öffentlichkeit zugänglich gemacht?

Ein Muster gilt als der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, wenn es nach der Registrierung oder auf sonstige Weise bekanntgemacht, ausgestellt, im Verkehr verwendet oder aus anderen Gründen offenbart wurde.

Das gilt dann nicht, wenn das Muster den im Europäischen Wirtschaftsraum tätigen Fachkreisen des betreffenden Sektors im normalen Geschäftsverlauf nicht vor dem Tag der Anmeldung zur Registrierung oder, wenn eine Priorität in Anspruch genommen wird, vor dem Prioritätstag bekannt sein konnte.

Warum sollte  ein Muster nur unter der ausdrücklichen oder stillschweigenden Bedingung der Vertraulichkeit offenbart werden? 

Ein Muster gilt dann nicht als der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, wenn es lediglich einem Dritten unter der ausdrücklichen oder stillschweigenden Bedingung der Vertraulichkeit offenbart wurde.

Gibt es weitere Offenbarungen die nicht zu berücksichtigen sind?

Ja. Eine Offenbarung bleibt unberücksichtigt, wenn das Muster der Öffentlichkeit nicht früher als zwölf Monate vor dem Tag der Anmeldung oder, wenn eine Priorität in Anspruch genommen wird, vor dem Prioritätstag zugänglich gemacht wird und zwar entweder durch den Schöpfer oder seinen Rechtsnachfolger oder durch einen Dritten als Folge von Informationen oder Handlungen des Schöpfers oder seines Rechtsnachfolgers oder als Folge einer missbräuchlichen Handlung gegen den Schöpfer oder seinen Rechtsnachfolger (sog. Neuheitsschonfrist).

Für welche Erscheinungsmerkmale s wird kein Musterschutz gewährt?

Ein Recht an einem Muster besteht nicht an Erscheinungsmerkmalen eines Erzeugnisses,

  • die ausschließlich durch dessen technische Funktion bedingt sind.
  • die zwangsläufig in ihrer genauen Form und ihren genauen Abmessungen nachgebildet werden müssen, damit das Erzeugnis, in das das Muster aufgenommen oder bei dem es verwendet wird, mit einem anderen Erzeugnis mechanisch zusammengebaut oder verbunden oder in diesem, an diesem oder um dieses herum angebracht werden kann, sodass beide Erzeugnisse ihre Funktion erfüllen.

Ein Muster, das dem Zweck dient, den Zusammenbau oder die Verbindung einer Vielzahl von untereinander austauschbaren Teilen innerhalb eines modularen Systems zu ermöglichen ist dagegen schutzfähig.

Wann ist ein Muster vom Musterschutz ausgeschlossen?

Ein Muster ist vom Musterschutz ausgeschlossen, wenn es mit einem früheren Muster kollidiert, das der Öffentlichkeit nach dem Tag der Anmeldung oder, wenn eine Priorität in Anspruch genommen wird, nach dem Prioritätstag zugänglich gemacht wurde und das durch ein eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster oder eine Anmeldung als Gemeinschaftsgeschmacksmuster oder ein nach diesem Bundesgesetz registriertes Muster oder die Anmeldung eines solchen Rechts von einem Tag an geschützt ist, der vor dem erwähnten Tag liegt.

 Welches Recht wird durch die Registrierung gewährt?

Die Registrierung eines Musters gewährt seinem Inhaber das ausschließliche Recht, es zu benutzen und Dritten zu verbieten, es ohne seine Zustimmung zu benutzen. Die erwähnte Benutzung schließt insbesondere die Herstellung, das Anbieten, das Inverkehrbringen, die Einfuhr, die Ausfuhr oder die Benutzung eines Erzeugnisses, in das das Muster aufgenommen oder bei dem es verwendet wird, oder den Besitz des Erzeugnisses zu den genannten Zwecken ein.

Auf was erstreckt sich der Schutz eines Musters?

Der Umfang des Schutzes aus einem Recht an einem Muster erstreckt sich auf jedes Muster, das beim

informierten Benutzer keinen anderen Gesamteindruck hervorruft.

Gibt es Beschränkungen der Rechte aus dem Muster?

Ja. Die Rechte aus einem registrierten Muster können nicht geltend gemacht werden für

  • Handlungen, die im privaten Bereich zu nichtgewerblichen Zwecken vorgenommen werden;
  • Handlungen zu Versuchszwecken; die Wiedergabe zum Zweck der Zitierung oder zum Zweck der Lehre, vorausgesetzt, solche Handlungen sind mit den Gepflogenheiten des redlichen Geschäftsverkehrs vereinbar, beeinträchtigen die normale Verwertung des Musters nicht über Gebühr und die Quelle wird angegeben.

Die Rechte aus einem registrierten Muster können außerdem nicht geltend gemacht werden für:

  • Einrichtungen in Schiffen und Luftfahrzeugen, die in einem anderen Land zugelassen sind und vorübergehend in das Inland gelangen;
  • die Einfuhr von Ersatzteilen und Zubehör für die Reparatur solcher Fahrzeuge im Inland;
  • die Durchführung von Reparaturen an solchen Fahrzeugen.

Was ist eine Erschöpfung der Musterrechte?

Die Rechte aus einem registrierten Muster erstrecken sich nicht auf Handlungen, die ein Erzeugnis betreffen, in das ein - unter den Schutzumfang des Rechts an einem Muster fallendes  - Muster eingefügt oder bei dem es verwendet wird, wenn das Erzeugnis vom Rechtsinhaber oder mit seiner Zustimmung im Europäischen Wirtschaftsraum in den Verkehr gebracht worden ist.

Wie lange dauert der Musterschutz?

Der Musterschutz beginnt mit dem Tag der Registrierung des Musters. Die Schutzdauer beträgt fünf Jahre rückwirkend ab dem Tag der Anmeldung.

Kann das Musterrecht verlängert werden? Wie lange ist die Höchstschutzdauer?

Der Rechtsinhaber kann die Schutzfrist durch rechtzeitige Zahlung einer Erneuerungsgebühr viermal um je fünf Jahre bis zu einer Gesamtlaufzeit von 25 Jahren ab dem Tag der Anmeldung verlängern lassen. Für die Zahlung der Erneuerungsgebühr gilt als Ende der Schutzdauer jeweils der letzte Tag des Monats, der durch seine Benennung dem Monat entspricht, in den der Anmeldetag fällt.

Wem steht der Anspruch auf Musterschutz zu?

Anspruch auf den Musterschutz hat grundsätzlich der Schöpfer des Musters oder sein Rechtsnachfolger.

Wem steht der Anspruch auf Musterschutz zu, wenn der Entwerfer Arbeitnehmer ist?

Fällt jedoch das Muster eines Arbeitnehmers in das Arbeitsgebiet des Unternehmens, in dem dieser tätig ist, und hat die Tätigkeit, die zu dem Muster geführt hat, zu den dienstlichen Obliegenheiten des Arbeitnehmers gehört oder ist das Muster außerhalb eines Arbeitsverhältnisses im Auftrag geschaffen worden, so steht der Anspruch auf Musterschutz, wenn nichts anderes vereinbart worden ist, dem Arbeitgeber bzw. dem Auftraggeber oder seinem Rechtsnachfolger zu.

 Muss der Schöpfer des Musters benannt werden?

Der Schöpfer eines Musters hat Anspruch, im Musterregister und in den vom Patentamt auszustellenden Prioritätsbelegen als Schöpfer genannt zu werden.

Können mehrere Personen Inhaber eines Musterrechts sein?

Ja. Das Recht, Dritten die Benützung eines geschützten Musters zu gestatten, steht im Zweifel nur der Gesamtheit der Inhaber zu; jeder einzelne ist aber befugt, gegen Verletzer des Musterrechtes vorzugehen.

Kann das Musterrecht übertragen werden?

Ja. Das Recht aus der Anmeldung eines Musters und das Musterrecht können für alle oder einzelne Erzeugnisse des Warenverzeichnisses zur Gänze oder nach ideellen Anteilen übertragen werden.

Wo wird das Musterrecht angemeldet?

Ein Muster ist beim österreichischen Patentamt schriftlich zum Schutz anzumelden.

Was ist  der Anmeldetag?

Als Anmeldetag gilt der Tag des Einlangens der Anmeldung beim Patentamt.

Muss ich dem Amt bei der Anmeldung ein Musterexemplar vorlegen?

Nein. Das Muster ist bei der Anmeldung durch Vorlage einer Musterabbildung oder eines Musterexemplares zu offenbaren. Wird ein Musterexemplar vorgelegt, so ist für die Veröffentlichung und die Registrierung stets auch eine Abbildung des Musters zu überreichen, die das Musterexemplar möglichst deutlich wiederzugeben.

Muss eine Beschreibung des Musters  erfolgen?

Nein, zur Erläuterung des Musters kann aber eine Beschreibung überreicht werden.

Was ist das Warenverzeichnis?

Die Erzeugnisse, für die das Muster bestimmt ist, sind geordnet nach der Einteilung der Klassen und Unterklassen des Abkommens von Locarno zur Errichtung einer Internationalen Klassifikation für gewerbliche Muster und Modelle, BGBl. Nr. 496/1990, anzugeben (Warenverzeichnis).

Welche Muster könne einer Sammelanmeldung zugeführt werden?

Nur Muster, die derselben Klasse angehören, können in einer, Sammelanmeldung zusammengefasst werden.

Wie viele Muster können in einer Sammelanmeldung angemeldet werden?

Die Sammelanmeldung darf nicht mehr als fünfzig Muster umfassen.

Kann ein Muster geheim gehalten werden? `

Ja. Das Exemplar und die Abbildung des Musters sowie die Beschreibung können offen oder in einem versiegelten Umschlag überreicht werden (Geheimmuster). Der Umschlag ist zu öffnen  auf Antrag des Musteranmelders; oder auf Antrag eines Dritten, sofern dieser nachweist, dass sich der Musteranmelder ihm gegenüber auf das Muster berufen hat oder von Amts wegen achtzehn Monate nach dem Prioritätstag des Musters.

Was prüft das Amt?

Das Patentamt prüft jede Musteranmeldung auf ihre Gesetzmäßigkeit. Bei offen überreichten Mustern nach deren Einlangen, bei versiegelt überreichten Mustern, soweit dies nach deren Einlangen nicht möglich ist, nach dem Öffnen des Umschlags. Eine Prüfung auf Vorliegen der Voraussetzungen (Neuheit und Eigenart) sowie darauf, ob der Anmelder auch den Anspruch auf Musterschutz hat, erfolgt im Anmeldeverfahren nicht.

Was passiert,  wenn das Amt Bedenken gegen die Anmeldung hat?

Ergibt die Prüfung, dass gegen die Registrierung des Musters Bedenken bestehen, so ist der Anmelder aufzufordern, sich binnen einer angemessenen Frist zu äußern. Wird nach rechtzeitiger Äußerung oder nach Ablauf der Frist die Unzulässigkeit der Registrierung festgestellt, so ist die Musteranmeldung abzuweisen.

Wann wird das Muster eingetragen?

Wenn gegen die Registrierung des Musters keine Bedenken  bestehen, sind dessen Veröffentlichung  und Registrierung (§ 18) zu verfügen.

Was bedeutet Veröffentlichung des Musters?

Das Muster ist am Tag seiner Registrierung im Österreichischen Musteranzeiger zu veröffentlichen.

Was bedeutet Registrierung eines Musters?

Bei der Registrierung sind folgende Angaben in das vom Patentamt geführte Musterregister aufzunehmen:

  • die Registernummer;
  • der Tag der Anmeldung und gegebenenfalls die beanspruchte Priorität;
  • der Beginn der Schutzdauer
  • die Abbildung des Musters;
  • gegebenenfalls der Hinweis, dass auch ein Exemplar des Musters oder eine Beschreibung vorgelegt

wurde;

  • die Erzeugnisse, für die das Muster bestimmt ist (Warenverzeichnis);
  • der Name sowie der Wohnsitz (Sitz) des Musterinhabers und gegebenenfalls seines Vertreters;
  • gegebenenfalls der als Schöpfer Genannte.

Bekommt man vom Amt eine Eintragungsbestätigung?

Ja. Über die Registereintragungen erhält der Musterinhaber eine amtliche Bestätigung (Musterzertifikat).

Wer kann das Musterregister einsehen?

Das Musterregister steht jedermann zur Einsicht offen. Auf Verlangen ist zudem ein beglaubigter Registerauszug auszustellen.

Was ist das Prioritätsrecht?

Mit dem Tag der ordnungsgemäßen Anmeldung eines Musters erlangt der Anmelder das Prioritätsrecht.

Was ist die Prioritätserklärung?

Prioritätsrechte sind ausdrücklich in Anspruch zu nehmen. Dabei ist der Tag der Anmeldung, deren Priorität in Anspruch genommen wird, und das Land, in dem diese Anmeldung bewirkt worden ist, anzugeben (Prioritätserklärung). Ferner ist das Aktenzeichen der Anmeldung anzuführen. Ausgestellt wird die Prioritätserklärung vom demjenigen dessen frühere Anmeldetag beansprucht wird.

Welche Frist muss man bei der Inanspruchnahme der Priorität einer ausländischen Anmeldung berücksichtigen?

Die Prioritätserklärung ist innerhalb von zwei Monaten nach dem Einlangen der Anmeldung beim Patentamt abzugeben. Innerhalb dieser Frist kann die beanspruchte Priorität berichtigt werden.

Was passiert, wenn die Priorität nicht form- und fristgerecht in Anspruch genommen wird?

Wird die Prioritätserklärung nicht rechtzeitig abgegeben, werden die Prioritätsbelege nicht rechtzeitig vorgelegt oder wird das Aktenzeichen der Anmeldung, deren Priorität in Anspruch genommen wird, auf amtliche Aufforderung nicht fristgerecht bekanntgegeben, so bestimmt sich die Priorität nach dem Tag der Anmeldung im Inland.

Innerhalb welcher Frist kann man sich auf den Anmeldetag eine frühere ausländische Anmeldung berufen?

Dem Anmelder steht innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach dem Anmeldetag einer früheren Musteranmeldung, die bei einer Anmeldestelle eingereicht wurde, die nicht vom Geltungsbereich einer  zwischenstaatlichen Vereinbarung über die Anerkennung der Priorität erfasst ist, für eine dasselbe Muster betreffende spätere Musteranmeldung im Inland das Recht der Priorität der früheren Musteranmeldung zu, wenn eine entsprechende Gegenseitigkeit mit dieser Anmeldestelle durch eine vom Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie im Bundesgesetzblatt zu verlautbarende Kundmachung festgestellt ist.

Kann ein registriertes Muster für nichtig erklärt werden?

Ein Musterrecht wird auf Antrag nichtig erklärt, wenn das Muster kein Muster im Sinne des MusterG  ist, oder das Muster die Schutzvoraussetzungen der Neuheit und Eigenart nicht erfüllt, das Muster unter das Doppelschutzverbot fällt, oder der Inhaber des Musterrechts keinen Anspruch auf Musterschutz hat.

Ist eine Teilnichtigkeit möglich?

Trifft einer der Nichtigkeitsgründe des Abs. 1 nur auf einen Teil des Warenverzeichnisses zu, so ist dieses entsprechend einzuschränken. Trifft einer der Nichtigkeitsgründe der fehlenden Neuheit und Eigenart nur teilweise zu, kann das Muster teilweise nichtig erklärt werden, sofern es seine Identität behält.

Was ist ein Disclaimer?

Die teilweise  Nichtigerklärung und Beibehaltung des Musterrechts kann von der Vorlage geänderter Unterlagen durch den Musterinhaber abhängig gemacht werden, die auch eine freiwillige Einschränkung (Disclaimer) umfassen können.

 Kann ein Muster auch dann noch für Nichtig erklärt werden, wenn es gelöscht ist?

Ja. Ein Recht an einem Muster kann auch noch nach seinem Erlöschen oder nach dem Verzicht darauf für nichtig erklärt werden.

Kann die Übertragung eines Musterrechts verlangt werden?

Wer behauptet, Anspruch auf das Recht an dem Muster zu haben, kann begehren, dass das Musterrecht dem Musterinhaber aberkannt und auf ihn übertragen wird. Trifft der Aberkennungsgrund (Abs. 1) nur auf einen Teil des Warenverzeichnisses zu, so wird das Musterrecht nur teilweise aberkannt bzw. übertragen.

Wer kann vor dem Amt als mein Vertreter auftreten?

Wer in Angelegenheiten des Musterschutzes vor dem Patentamt als Vertreter einschreitet, muss seinen Wohnsitz im Inland haben; für Rechtsanwälte, Patentanwälte und Notare gelten die berufsrechtlichen Vorschriften.

Muss die Vollmacht nachgewiesen werden?

Der Vertreter hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht darzutun, die in Urschrift oder in ordnungsgemäß beglaubigter Abschrift vorzulegen ist. Sind mehrere Personen bevollmächtigt, so ist auch jeder einzelne allein zur Vertretung befugt. Schreitet ein Rechtsanwalt, Patentanwalt oder Notar ein, so ersetzt die Berufung auf die ihm erteilte Bevollmächtigung deren urkundlichen Nachweis.

Schreitet ein Vertreter ohne Vollmacht ein oder ohne sich auf die ihm erteilte Bevollmächtigung zu berufen, so ist die von ihm vorgenommene Verfahrenshandlung nur unter der Bedingung wirksam, dass er innerhalb der ihm gesetzten angemessenen Frist eine ordnungsgemäße Vollmacht vorlegt oder sich auf die ihm erteilte Bevollmächtigung beruft.

Kann eine im Inland nicht ansässige Person sich auf die Musterrechte berufen?

Ja, aber er im Inland weder Wohnsitz noch Niederlassung hat, kann Rechte aus diesem Bundesgesetz vor dem Patentamt nur geltend machen, wenn er einen Vertreter mit Sitz im Inland hat. Vor der Beschwerdeabteilung und vor der Nichtigkeitsabteilung des Patentamtes sowie vor dem Obersten Patent- und Markensenat kann er diese Rechte nur geltend machen, wenn er durch einen Rechtsanwalt, Patentanwalt  oder Notar vertreten ist. Sofern sich Wohnsitz oder Niederlassung im Europäischen Wirtschaftsraum befinden, genügt jedoch für die Geltendmachung von Rechten aus diesem Bundesgesetz die Bestellung eines im Inland wohnhaften Zustellungsbevollmächtigten.

Welche Rechte können bei einer Musterrechtsverletzungen geltend gemacht werden?

Wer in seinem Musterrecht verletzt worden ist, hat Anspruch auf Unterlassung, Beseitigung, Urteilsveröffentlichung, angemessenes Entgelt, Schadenersatz, Herausgabe des Gewinnes, Rechnungslegung und Anspruch auf Auskunft über die Herkunft und den Vertriebsweg. Auch wer eine solche Verletzung zu besorgen hat, hat Anspruch auf Unterlassung.

Ist eine Musterrechtsverletzung strafbar?

Ja. Wer ein Musterrecht verletzt, ist vom Gericht mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen. Wer die Tat gewerbsmäßig begeht, ist sogar mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen. Die Verfolgung erfolgt nur auf Verlangen des Verletzten.

Haftet nur der Täter oder auch der Inhaber und der Leiter eines Betriebes für Musterrechtsverletzungen?

Der Inhaber oder Leiter eines Unternehmens ist wie der Täter selbst zu bestrafen, der eine im Betrieb des Unternehmens von einem Bediensteten oder Beauftragten begangene Musterrechtsverletzung nicht verhindert.

Haftet auch ein Arbeitnehmer für Musterrechtsverletzungen beim Arbeitgeber?

Auf Bedienstete oder Beauftragte, die die Handlung im Auftrag ihres Dienstgebers oder Auftraggebers vorgenommen haben,  ist die Haftungsvorschrift nicht anzuwenden, sofern diesen wegen ihrer wirtschaftlichen Abhängigkeit nicht zugemutet werden konnte, die Vornahme dieser Handlungen abzulehnen.

Kann man Auskunft über behauptete Musterrechte verlangen?

Ja. Wer Erzeugnisse in einer Weise bezeichnet, die geeignet ist, den Eindruck zu erwecken, dass sie Musterschutz genießen, hat auf Verlangen jedermann darüber Auskunft zu geben, auf welches Musterrecht sich die Bezeichnung stützt.

Gibt es einen ausschließlichen Gerichtsstand für Musterschutzverletzungen?

Ja. Für Klagen und einstweilige Verfügungen nach diesem Bundesgesetz ist ausschließlich das Handelsgericht Wien zuständig. Die Gerichtsbarkeit in Strafsachen steht dem Landesgericht für Strafsachen Wien zu.