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Geschmacksmuster Rumänien
Hier können Sie uns mit dem Schutz Ihres Designs durch Anmeldung eines Geschmacksmusters in Rumänien beauftragenDie Schutzdauer für das Designrecht beträgt 5 Jahre und kann auf bis zu insgesamt 25 Jahren verlängert werden. Bei jeder Verlängerung (alle 5 Jahre) sind Gebühren für die Schutzverlängerung zu zahlen. Schutz wird nur im Staatsgebiet des Landes gewährt.
Das Land ist Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft (EU). Sie können daher anstelle des nationalen auch ein Schutzrecht der EU wählen.
Alternative: Sie können auch ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster anmelden. Dieses gilt in allen derzeitigen und künftigen Ländern der EU.

