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Anmeldung Geschmacksmuster Deutschland

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Anmeldung Geschmacksmuster Deutschland

188,00 €*

Hier können Sie uns mit dem Schutz Ihres Designs durch Eintragung als deutsches Geschmacksmuster beauftragen.


Wir melden das Geschmacksmuster zur Eintragung elektronisch beim DPMA an. Sie werden Inhaber für bis zu 25 Jahre.

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Produktbeschreibung

Wir melden Ihr Design eines Erzeugnisses zum Schutz als Geschmacksmuster in Deutschland beim Deutschen Patent- und Markenamt an.

Das Design eines Produktes zählt zu den entscheidenden Faktoren für seinen Markterfolg. Es kann zu einem bedeutenden Vermögensgegenstand Ihres Unternehmens werden.

Das passende Schutzrecht für Ihr Produktdesign ist das Geschmacksmuster. Es schützt die Farb- und Formgebung eines Erzeugnisses - vom Auto bis zur Zitronenpresse.

Was ist ein Geschmacksmuster?
Das Geschmacksmuster schützt das Design dreidimensionaler Gegenstände - zum Beispiel von Möbeln, Autos oder Spielzeug. Auch für zweidimensionale Muster - wie Stoffe, Tapeten, Logos, Grafiken oder Icons kann man ein Geschmacksmuster anmelden.

Das eingetragene Geschmacksmuster verleiht Ihnen das alleinige Recht, das Design zu benutzen. Zudem können Sie es anderen verbieten, das Design ohne Ihre Zustimmung zu verwenden. Hiervon sind alle denkbaren Handlungen umfasst, die sich auf Ihr Design beziehen - beispielsweise das Anbieten von Produkten, bei denen Ihr Design verwendet wird, deren Herstellung, Veräußerung oder Ein- und Ausfuhr.

Der Geschmacksmusterschutz entsteht mit der Eintragung des Musters in das Geschmacksmusterregister. Er kann bis zu 25 Jahre nach dem Anmeldetag aufrecht erhalten werden.