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Gründung einer Unternehmergesellschaft (Mini-GmbH, UG)

450,00
450,00 € zzgl. MwSt.
In nur 4 Schritten einfach und schnell zu Ihrer Gesellschaft!

1. Beauftragung über unsere Internetseite
2. Vorbereitung der Beurkundung durch uns
3. Beurkundung beim Notar
4. Eintragung beim Handelsregister

Der Auftrag zur Gründung der Gesellschaft ist so aufgebaut, dass Sie bereits bei der Beauftragung in der Regel alle Informationen angeben, die wir von Ihnen für die Gründung benötigen. Nach Ihren Angaben erstellen wir zusammen mit einem Notar die Gründungsunterlagen (Musterprotokoll und Anmeldung) und stimmen den Namen der Gesellschaft mit der Industrie- und Handelskammer ab. An der Beurkundung können Sie selbst teilnehmen oder uns entsprechend bevollmächtigen. Sobald Sie nach der Beurkundung das vereinbarte Stammkapital auf das Konto der neuen Gesellschaft überwiesen haben, reicht der Notar die Anmeldung der Gesellschaft beim Handelsregister an und nach wenigen Tagen erfolgt erfahrungsgemäß die Eintragung.

Zusatzinformation

Gesellschaftstyp Kapitalgesellschaft
Haftungsbeschränkung ja
Mindeststammkapital 1
Eintragung im Register ja (Handelsregister B)
Organe der Gesellschaft Geschäftsführer
Notar- und Registerkosten nicht enthalten (zusammen ca. 100 EUR)



* Pflichtfelder


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Details

Auftragsbeschreibung

Die „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ – kurz „UG (haftungsbeschränkt)“ – ist eine normale deutsche GmbH. Lediglich das Mindeststammkapital von 25.000 EUR gilt bei der UG (haftungsbeschränkt) nicht. Stattdessen kann die UG (haftungsbeschränkt) auch mit 1 EUR Stammkapital gegründet werden. Somit können Sie zu geringsten Gründungskosten die Vorteile einer normalen GmbH nutzen, also die Haftungsbeschränkung der Gesellschafter sowie überschaubare Verwaltungskosten und Gesellschaftsstrukturen. Bei einer unproblematischen späteren Erhöhung des Stammkapitals auf mindestens 25.000 EUR dürfen Sie den Firmenzusatz in „GmbH“ ändern.

Ablauf der Gesellschaftsgründung

Der Auftrag zur Gründung der Gesellschaft ist so aufgebaut, dass Sie bereits bei der Beauftragung in der Regel alle Informationen angeben, die zur Vorbereitung der Gründungsdokumente erforderlich sind.

Nach der Beauftragung prüfen wir als erstes die Zulässigkeit der gewünschten Firmierung durch Voranfragen beim zuständigen Registergericht und/ oder der zuständigen Industrie- und Handelskammer. Auf Wunsch prüfen wir außerdem kollidierende Marken, Firmen und Domains.

Danach erstellen wir zusammen mit einem Notariat anhand Ihrer Angaben bei der Beauftragung das Musterprotokoll und die Anmeldung zum Handelsregister. Wir stimmen die Entwürfe mit Ihnen ab und erläutern bei Bedarf den Inhalt und die Folgen der enthaltenen Regelungen.

Wenn es sich bei einem Gesellschafter um ein ausländisches Unternehmen handelt, sind für die notarielle Beurkundung weitere Unterlagen erforderlich. Das Registergericht verlangt Nachweise darüber, dass das ausländische Unternehmen existiert und wer das ausländische Unternehmen vertritt. Je nach Herkunftsland benötigen Sie amtlich beglaubigte Kopien, eine Apostille und/ oder eine beglaubigte Übersetzung. Welche Anforderungen bei Ihrer UG (haftungsbeschränkt) gelten, erfahren Sie von uns.

Die eigentliche Gesellschaftsgründung findet statt, indem das Musterprotokoll gem. Anlage zu § 2 Abs. 1a GmbHG notariell protokolliert wird. Ab diesem Moment existiert die Gesellschaft, jedoch bis zur Eintragung im Handelsregister noch als UG (haftungsbeschränkt) in Gründung („i.Gr.“). Nach der Beurkundung eröffnet die UG (haftungsbeschränkt) i.Gr. ein Geschäftskonto, auf welches der oder die Gesellschafter die übernommenen Stammeinlagen einzahlen.

Regelmäßig nimmt auch der Geschäftsführer der neu gegründeten UG (haftungsbeschränkt) am Beurkundungstermin teil und unterschreibt dabei die Handelsregisteranmeldung. Ist der Geschäftsführer nicht persönlich vor Ort, so kann er die Anmeldung auch bei einem anderen Notar oder in einer deutschen Botschaft oder in einem deutschen Konsulat unterschreiben. Die Handelsregisteranmeldung wird elektronisch beim Registergericht eingereicht, sobald dem Notar die Einzahlung der Stammeinlagen nachgewiesen wurde.

Zum Schluss prüft das Registergericht die Handelsregisteranmeldung und die eingereichten Gründungsunterlagen und trägt, sofern keine Einwände bestehen, die UG (haftungsbeschränkt) im Handelsregister ein. Der Firmenzusatz „i.Gr.“ fällt mit der Eintragung weg.

Was unsere Mandanten sagen

Tolle Idee

Hallo, durch die Gestaltung der Seite und durch die verschiedenen Abfragefelder ist es wirklich einfach, alle für die Mini-GmbH notwendigen Angaben zu machen. Man kann nichts vergessen und verliert deshalb keine Zeit!

Meinung von Gast, 12.06.09

SEHR GUT

EINES EINFACHES LOESUNG MIT Leicht verständlicher Sprache, EXCELLENT REAL TIME SOLUTIONS IN A SIMPLE WRITTEN FIELDS SO IT CAN BE UNDERSTOOD BY ANYONE, 1A!!!

Meinung von R007, 08.03.12

Ergänzende Aufträge


Markenanmeldung Deutschland

Auftrag zur Markenanmeldung in Deutschland. Der Preis beinhaltet alle Kosten einschließlich offizielle Gebühren, unsere Anwaltskosten, diverse und unvorhergesehene Kosten für die Anmeldung und Durchführung einer widerspruchsfreien Markenanmeldung und den Erhalt einer Markenurkunde für den Mandanten. Es gibt keine versteckten oder unvorhergesehenen Kosten für den Mandanten.

495,00
495,00 € zzgl. MwSt.  inkl. amtliche Gebühren
4.8 16

Erstellung Anstellungsvertrag für GmbH-Geschäftsführer

Auftrag zur Erstellung eines individuellen Anstellungsvertrags

590,00
590,00 € zzgl. MwSt.

Virtual Office mit Postweiterleitung

Hier können Sie uns mit der Zurverfügungstellung einer Anschrift unter unserer Kanzleianschrift beauftragen. Eingehende Post leiten wir an Sie weiter.

Preis monatlich, jederzeit zum Monatsende kündbar

100,00
100,00 € zzgl. MwSt.
3.8 2

Fragen zu Gründung einer Unternehmergesellschaft (Mini-GmbH, UG)

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  • Von luft at 10.05.11 14:48
    bei Eidesstattliche Versicherung darf ich mich selbständig machen???

    Antwort:
    Die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung über ihre Vermögensverhältnisse ist kein Hinderungsgrund für eine selbständige Tätigkeit, auch nicht für die Gründung einer Mini-GmbH.

    War die Antwort hilfreich?  Ja   Nein

  • Von stefan at 01.06.11 19:45
    Was würde der Geschäftsführer an Folgekosten aufbieten?

    Antwort:
    Guten Tag,

    der Geschäftsführer ist das Vertretungsorgan der UG (haftungsbeschränkt). Wer Geschäftsführer ist, bestimmen die Gesellschafter. Dies kann einer der Gesellschafter sein oder ein Dritter (wie ein Angestellter). Die von Ihnen angefragten Folgekosten hängen also davon ab, wen die Gesellschafter zum Geschäftsführer machen und was sie mit diesem vereinbaren. Wir können hier leider keine genaue Auskunft geben.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Marco Rössel

    War die Antwort hilfreich?  Ja   Nein

  • Von Dr. Jörg Schiefnetter at 24.06.11 12:56
    Ich möchte eine Mini-GmbH als gGmbH und Ein-Mann-GmbH gründen.

    Bieten Sie dies auch als Dienstleistung?


    Antwort:
    Unser Angebot zur Gründung der Mini-GmbH beinhaltet die Verwendung des Musterprotokolls (Anlage zu § 2 Abs. 1a GmbHG). Zwar ist eine Gründung mit nur einem Gesellschafter möglich. Die zur Anerkennung der Gemeinnützigkeit von den Finanzämtern geforderten Satzungsbestimmungen können im Musterprotokoll aber nicht berücksichtigt werden.

    Stattdessen muss die Gründung - wie bei einer "normalen" GmbH - mit Gründungsurkunde, ausführlichem Gesellschaftsvertrag und Liste der Gesellschafter erfolgen. Die Vorbereitung dieser Unterlagen sowie die notwendige Abstimmung der Gründungsunterlagen mit dem Finanzamt zur Anerkennung der Gemeinnützigkeit würden Kosten von etwa 2.300 EUR zzgl. USt. verursachen.

    Mit freundlichen Grüßen, Marco Rössel

    War die Antwort hilfreich?  Ja   Nein

  • Von Christian Becker at 07.07.11 14:57
    Guten Tag,

    kann man mit einer Mini-GmbH auch Immobiliengschäfte tätigen (Kauf von Immobilien + anschließende Vermietung)?
    Danke

    C. Becker


    Antwort:
    Ja, das ist möglich. Für die Mini-GmbH gelten genau wie für die 'einfache' GmbH die gleichen rechtlichen Rahmenbedingungen.

    War die Antwort hilfreich?  Ja   Nein

  • Von A. Page at 14.07.11 11:15
    Kann eine Mini-GmbH auch von nur einem Gesellschafter allein gegründet werden?

    Antwort:
    Ja. Die Gesellschaft kann von nur einem Gesellschafter gegründet werden.

    War die Antwort hilfreich?  Ja   Nein

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