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Die „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ – kurz „UG (haftungsbeschränkt)“ – ist eine normale deutsche GmbH. Lediglich das Mindeststammkapital von 25.000 EUR gilt bei der UG (haftungsbeschränkt) nicht. Stattdessen kann die UG (haftungsbeschränkt) auch mit 1 EUR Stammkapital gegründet werden. Somit können Sie zu geringsten Gründungskosten die Vorteile einer normalen GmbH nutzen, also die Haftungsbeschränkung der Gesellschafter sowie überschaubare Verwaltungskosten und Gesellschaftsstrukturen. Bei einer unproblematischen späteren Erhöhung des Stammkapitals auf mindestens 25.000 EUR dürfen Sie den Firmenzusatz in „GmbH“ ändern.
Der Auftrag zur Gründung der Gesellschaft ist so aufgebaut, dass Sie bereits bei der Beauftragung in der Regel alle Informationen angeben, die zur Vorbereitung der Gründungsdokumente erforderlich sind.
Nach der Beauftragung prüfen wir als erstes die Zulässigkeit der gewünschten Firmierung durch Voranfragen beim zuständigen Registergericht und/ oder der zuständigen Industrie- und Handelskammer. Auf Wunsch prüfen wir außerdem kollidierende Marken, Firmen und Domains.
Danach erstellen wir zusammen mit einem Notariat anhand Ihrer Angaben bei der Beauftragung das Musterprotokoll und die Anmeldung zum Handelsregister. Wir stimmen die Entwürfe mit Ihnen ab und erläutern bei Bedarf den Inhalt und die Folgen der enthaltenen Regelungen.
Wenn es sich bei einem Gesellschafter um ein ausländisches Unternehmen handelt, sind für die notarielle Beurkundung weitere Unterlagen erforderlich. Das Registergericht verlangt Nachweise darüber, dass das ausländische Unternehmen existiert und wer das ausländische Unternehmen vertritt. Je nach Herkunftsland benötigen Sie amtlich beglaubigte Kopien, eine Apostille und/ oder eine beglaubigte Übersetzung. Welche Anforderungen bei Ihrer UG (haftungsbeschränkt) gelten, erfahren Sie von uns.
Die eigentliche Gesellschaftsgründung findet statt, indem das Musterprotokoll gem. Anlage zu § 2 Abs. 1a GmbHG notariell protokolliert wird. Ab diesem Moment existiert die Gesellschaft, jedoch bis zur Eintragung im Handelsregister noch als UG (haftungsbeschränkt) in Gründung („i.Gr.“). Nach der Beurkundung eröffnet die UG (haftungsbeschränkt) i.Gr. ein Geschäftskonto, auf welches der oder die Gesellschafter die übernommenen Stammeinlagen einzahlen.
Regelmäßig nimmt auch der Geschäftsführer der neu gegründeten UG (haftungsbeschränkt) am Beurkundungstermin teil und unterschreibt dabei die Handelsregisteranmeldung. Ist der Geschäftsführer nicht persönlich vor Ort, so kann er die Anmeldung auch bei einem anderen Notar oder in einer deutschen Botschaft oder in einem deutschen Konsulat unterschreiben. Die Handelsregisteranmeldung wird elektronisch beim Registergericht eingereicht, sobald dem Notar die Einzahlung der Stammeinlagen nachgewiesen wurde.
Zum Schluss prüft das Registergericht die Handelsregisteranmeldung und die eingereichten Gründungsunterlagen und trägt, sofern keine Einwände bestehen, die UG (haftungsbeschränkt) im Handelsregister ein. Der Firmenzusatz „i.Gr.“ fällt mit der Eintragung weg.
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| Meinung von R007, 08.03.12 |
Hallo, durch die Gestaltung der Seite und durch die verschiedenen Abfragefelder ist es wirklich einfach, alle für die Mini-GmbH notwendigen Angaben zu machen. Man kann nichts vergessen und verliert deshalb keine Zeit!
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| Meinung von Gast, 12.06.09 |
Auftrag zur Markenanmeldung in Deutschland. Der Preis beinhaltet alle Kosten einschließlich offizielle Gebühren, unsere Anwaltskosten, diverse und unvorhergesehene Kosten für die Anmeldung und Durchführung einer widerspruchsfreien Markenanmeldung und den Erhalt einer Markenurkunde für den Mandanten. Es gibt keine versteckten oder unvorhergesehenen Kosten für den Mandanten.
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495,00
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inkl. amtliche Gebühren
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Auftrag zur Erstellung eines individuellen Anstellungsvertrags
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Hier können Sie uns mit der Zurverfügungstellung einer Anschrift unter unserer Kanzleianschrift beauftragen. Eingehende Post leiten wir an Sie weiter.
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