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Fragen zu Gründung einer Unternehmergesellschaft (Mini-GmbH, UG)

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  • Von luft at 10.05.11 14:48
    bei Eidesstattliche Versicherung darf ich mich selbständig machen???

    Antwort:
    Die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung über ihre Vermögensverhältnisse ist kein Hinderungsgrund für eine selbständige Tätigkeit, auch nicht für die Gründung einer Mini-GmbH.

    War die Antwort hilfreich?  Ja   Nein

  • Von stefan at 01.06.11 19:45
    Was würde der Geschäftsführer an Folgekosten aufbieten?

    Antwort:
    Guten Tag,

    der Geschäftsführer ist das Vertretungsorgan der UG (haftungsbeschränkt). Wer Geschäftsführer ist, bestimmen die Gesellschafter. Dies kann einer der Gesellschafter sein oder ein Dritter (wie ein Angestellter). Die von Ihnen angefragten Folgekosten hängen also davon ab, wen die Gesellschafter zum Geschäftsführer machen und was sie mit diesem vereinbaren. Wir können hier leider keine genaue Auskunft geben.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Marco Rössel

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  • Von Dr. Jörg Schiefnetter at 24.06.11 12:56
    Ich möchte eine Mini-GmbH als gGmbH und Ein-Mann-GmbH gründen.

    Bieten Sie dies auch als Dienstleistung?


    Antwort:
    Unser Angebot zur Gründung der Mini-GmbH beinhaltet die Verwendung des Musterprotokolls (Anlage zu § 2 Abs. 1a GmbHG). Zwar ist eine Gründung mit nur einem Gesellschafter möglich. Die zur Anerkennung der Gemeinnützigkeit von den Finanzämtern geforderten Satzungsbestimmungen können im Musterprotokoll aber nicht berücksichtigt werden.

    Stattdessen muss die Gründung - wie bei einer "normalen" GmbH - mit Gründungsurkunde, ausführlichem Gesellschaftsvertrag und Liste der Gesellschafter erfolgen. Die Vorbereitung dieser Unterlagen sowie die notwendige Abstimmung der Gründungsunterlagen mit dem Finanzamt zur Anerkennung der Gemeinnützigkeit würden Kosten von etwa 2.300 EUR zzgl. USt. verursachen.

    Mit freundlichen Grüßen, Marco Rössel

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  • Von Christian Becker at 07.07.11 14:57
    Guten Tag,

    kann man mit einer Mini-GmbH auch Immobiliengschäfte tätigen (Kauf von Immobilien + anschließende Vermietung)?
    Danke

    C. Becker


    Antwort:
    Ja, das ist möglich. Für die Mini-GmbH gelten genau wie für die 'einfache' GmbH die gleichen rechtlichen Rahmenbedingungen.

    War die Antwort hilfreich?  Ja   Nein

  • Von A. Page at 14.07.11 11:15
    Kann eine Mini-GmbH auch von nur einem Gesellschafter allein gegründet werden?

    Antwort:
    Ja. Die Gesellschaft kann von nur einem Gesellschafter gegründet werden.

    War die Antwort hilfreich?  Ja   Nein

  • Von MaHa at 28.07.11 12:12
    Was kostet die Gründung einer 1 Mann UG (haftungsbeschränkt), Sitz in deutschland, ohne Markenanmeldung?

    Antwort:
    Die Kosten entsprechen dem Preis, der in diesem Formular angegeben worden ist.

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  • Von Jürgen Bittger at 31.07.11 10:06
    In den 450,00 Euro sind wahrscheinlich die Gebühren für den Notar+ Amtsgericht nicht enthalten? Wie hoch wären denn diese Gebühren?

    Antwort:
    Ja, so steht es auch in der Beschreibung. Die Notar- und Registerkosten betragen ca. 100 EUR.

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  • Von D.Sobotta at 10.08.11 12:21
    Guten Tag,
    ich möchte eine UG gründen mit einem Facility Management. In dem von Ihnen angebotenen Paket von 450,-€ sind da alle Kosen enthalten oder kommen da noch andere Kosten auf mich zu?
    Dann habe ich noch eine Frage zu dem Geschäftskonto?
    Muss ich ein Gesellschafterkonto für die Stammeinlage eröffnen und ei Geschäftskonko für den Zahlungsverkehr oder reicht da eins? Über eine kurze Rückantwort wäre ich sehr dankbar.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. Sobotta


    Antwort:
    Guten Tag,

    die 450 EUR netto umfassen die anwaltlichen Kosten für die Vorbereitung und Begleitung der Gesellschaftsgründung. Die Notarkosten und die Registerkosten (zusammen ca. 100 EUR) fallen zusätzlich an. Die neu gegründete Gesellschaft braucht nur ein Konto, auf welches die Stammeinlage eingezahlt wird und über das dann später die Geschäfte abgwickelt werden.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Marco Rössel

    War die Antwort hilfreich?  Ja   Nein

  • Von Wolfgang Wenzel at 30.08.11 07:23
    Ich bin im 6 Jahr der Privat-Insolvenz und möchte mich wieder mit der UG Selbstständig machen ist dies möglich.Desweiteren hab ich eine Gewerbeuntersagung wie kann ich das anstellen.Gruß W.Wenzel

    Antwort:
    Guten Tag,

    wegen der Beteiligung als Gesellschafter sollten Sie sich derzeit am besten mit dem zuständigen Insolvenzverwalter abstimmen.Nach Abschluss des Insolvenzverfahrens und nach der Restschuldbefreiung sollte die Beteiligung als Gesellschafter aber wieder ohne Probleme möglich sein. Das Thema Gewerbeuntersagung ist demgegenüber für die Bestellung als Geschäftsführer maßgeblich. Ob die frühere Untersagung hier (noch) von Belang ist, müsste im Einzelfall geprüft werden.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Marco Rössel

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  • Von Kerstin Hiildebrand at 04.09.11 10:33
    Kann eine bestehende GmbH auch in eine Mini-GmbH umgewandelt werden, wenn es nur einen Gesellschafter gibt, der auch gleichzeitig Geschäftsführer ist?

    Antwort:
    Guten Tag,

    da es sich bei der GmbH oder der UG um dieselbe Gesellschaftsform handelt, ist eine "Umwandlung" gar nicht möglich. Sondern eine UG, deren Stammkapital auf mindestens 25.000 EUR erhöht wird, darf ab diesem Zeitpunkt auch "GmbH" heißen. Eine Kapitalherabsetzung einer bestehenden GmbH unter das Mindestkapital von 25.000 EUR ist hingegen nicht vorgesehen, so dass man von der GmbH nicht zur UG kommt.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Marco Rössel

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