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Anwaltliche Beratung per Email oder Telefon

Anwaltliche Beratung per Email oder Telefon

Sie wollen eine kurze verbindliche Auskunft zu Ihrer rechtlichen Frage? Dann können Sie uns hier beauftragen: vertraulich, fundiert, kein Kostenrisiko.

Schildern Sie uns einfach kurz Ihr Problem und wählen Sie aus, ob wir Sie per Telefon oder Email beraten sollen. Ein spezialisierter Anwalt wird dann schnellstmöglich Ihre Frage beantworten.

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So einfach funktioniert die Beratung

Sie schildern uns kurz Ihr Problem und senden den Auftrag ab. Eine Auftragsbestätigung erhalten Sie per Email.

Unsere erfahrenen und hoch spezialisierten Anwälte prüfen den Sachverhalt und antworten Ihnen kurzfristig je nach Wunsch per Email oder Telefon mit einer anwaltlichen Erstberatung zu Ihrer Fragestellung.

Bitte beachten Sie, dass es sich um eine kurze Erstberatung handelt und wir Ihnen daher kein mehrseitiges Gutachten liefern. Unser Aufwand ist auf die Beratung mit einer Antwort per Email oder per Telefon beschränkt.

Sie erhalten die Antwort in der Regel innerhalb von 48 Stunden.

Falls Sie weitere Fragen nach der Erstberatung haben können Sie uns diese gern stellen. Die weiteren Gebühren richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.

Was unsere Mandanten sagen

Sehr gut

Ich war mit der Beantwortung meiner Frage sehr zu frieden. Es gab für mich Hinweise, die bei einer Vertragsgestaltung wichtig sind. Ichs bedanke mich nochmals für diese schnelle und kompetente Antwort.

Meinung von Stephanie, 24.05.10

Schnell und Kompetent

schnell, freundlich und vor allem verständlich alles beantwortet. Danke!

Meinung von Sigmund, 25.08.09

Schnell, treffend und gut

Gerne zuk. wieder, die Beratung hat mir im spez. Fall des Internetrechts sehr gut weitergeholfen.

Meinung von Thomas, 20.12.10

Fragen zu Anwaltliche Beratung per Email oder Telefon

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Schönen guten Tag,

wir als Werbeagentur haben für einen unserer Kunden ein grafisches Qualitäts-Prüfsiegel entwickelt, welches dieser zukünftig auf entsprechend zertifizierten Produkten anbringen möchte.

Der Kunde möchte nun wissen, ob dieses Siegel in der Kommunikation auch als Qualitäts-Prüfsiegel bezeichnet werden darf oder ob die Verwendung des Begriffs "Qualitäts-Prüfsiegel" an bestimmte rechliche Auflagen geknüpft ist?

Nach unserem Wissenstand kann zwar grundsätzlich jeder ein Prüf- oder Gütesiegel kreieren, da es hierzu keine gesetzlichen Regelungen gibt. Aber über die Verwendung der Bezeichnung "XYZ Qualitäts-Prüfsiegel" haben wir keine verbindlichen Auskünfte gefunden.

Ich hoffe, Sie können uns diesbezüglich weiterhelfen.

Vielen Dank und liebe Grüße
Manuel Steidte

Von Manuel Steidte, 07.09.11 14:45

Bitte stellen Sie Ihre Frage im Auftragsformular, da wir Sie sonst nicht bearbeiten können.

War die Antwort hilfreich?  Ja   Nein

Hallo, wie hatten vor ca. 2 Wochen eine Frage an Sie von dieser
Adresse aus gesandt. Wann bekommen wir hierzu unsere Antwort? MfG !

Von Großholdermann, 12.11.12 17:14

Dieses Frage-Formular ist nicht dazu gedacht, kostenlos Beratung zu erhalten. Wenn Sie eine Beratung wünschen füllen Sie bitte das Formular zur Anwaltliche Beratung per Email oder Telefon aus und erteilen Sie uns einen Auftrag.

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