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Fragen zu Markenanmeldung EU (Gemeinschaftsmarke)

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  • Von Xuesen Feng at 15.06.11 21:51
    1. Kann jemand, der nicht in EU wohnt, die Eintragung einer Handelsmarke für EU beantragen?

    2. Kann der Antragsteller zwei Personen sein?

    3. Kann vor dem Beauftragen des Rechtsanwaltes zuerst überprüft werden, ob die betroffene Marke schon registriert ist bzw. wie hoch die Erfolgswahrscheinlichkeit ist?

    4. Wie hoch ist die Gebühre für Deutschland?

    5. Wie hoch ist die Gebühre für EU?

    6. Wie hoch ist die Gebühre, wenn die Eintragung nicht gelingt?

    7. Wo kann man die Klassen ?

    8. Werden die Wortmarke und Zeichenmarke getrennt registriert oder können diese beiden zusammen registriert werden?

    9. Wie lang ist die Schutzdauer nach der Registrierung?

    10. Fallen weitere Kosten während der o.g. Zeit an?


    Antwort:
    1. Kann jemand, der nicht in EU wohnt, die Eintragung einer Handelsmarke für EU beantragen?

    Ja.

    2. Kann der Antragsteller zwei Personen sein?

    Ja.

    3. Kann vor dem Beauftragen des Rechtsanwaltes zuerst überprüft werden, ob die betroffene Marke schon registriert ist bzw. wie hoch die Erfolgswahrscheinlichkeit ist?

    Ja. Beauftragen Sie eine Markenrecherche.

    4. Wie hoch ist die Gebühr für Deutschland?

    Diese können dem Auftrag für die Markenanmeldung in Deutschland entnommen werden.

    5. Wie hoch ist die Gebühr für EU?

    Diese können dem Auftrag für die Markenanmeldung in der EU entnommen werden.

    6. Wie hoch ist die Gebühr, wenn die Eintragung nicht gelingt?

    Es werden keine Kosten erstattet

    7. Wo kann man die Klassen ?

    8. Werden die Wortmarke und Zeichenmarke getrennt registriert oder können diese beiden zusammen registriert werden?

    Beides kann zusammen als Wort-/Bildmarke angemeldet werden.

    9. Wie lang ist die Schutzdauer nach der Registrierung?

    10 Jahre ab Anmeldetag

    10. Fallen weitere Kosten während der o.g. Zeit an?

    nein.

    War die Antwort hilfreich?  Ja   Nein

  • Von Rainulf Spitau at 26.08.11 00:46
    Hallo sehr geehrte Damen und Herren,

    ich habe bereits eine Wortmarke für Deutschland angemeldet: Immogold Registriernummer 302008073059; Nizza Klassen 36, 35, 43; Marke eingetragen seit 24.04.2009. Meine Frage: bei Beantragung/Erweiterung durch Sie auf das europäische bzw. weltweite Recht, kommen welche Kosten auf mich zu?
    Gern höre ich von Ihnen.
    R.Spitau


    Antwort:
    Für die EU entstehen die Kosten für eine Gemeinschaftsmarkenanmeldung

    http://www.luebeckonline.com/eshop/markenanmeldung/europa/europa-eu-gemeinschaftsmarke.html

    Eine weltweite Markenanmeldung gibt es nicht. Die Kosten für die einzelnen Länder können Sie dem jeweiligen Land entnehmen

    http://www.luebeckonline.com/eshop/markenanmeldung.html

    Alternativ können Sie auch eine internationale Registrierung beauftragen. Zur Berechnung der Kosten müssen Sie die beanspruchten Länder auswählen

    http://www.luebeckonline.com/eshop/markenanmeldung/wipo/markenanmeldung-mit-internationaler-registrierung-ir-marke.html

    War die Antwort hilfreich?  Ja   Nein

  • Von Vladimir at 10.11.11 17:36
    Sehr geehrte Damen und Herren,

    1. Wenn ich eine EU marke anmelde, und in einem europäischen Land ist die Marke schon geschutz, wird dann die Anmelldung kommplett abgelehnt, oder bekomme ich nur die Vormärkung, dass die Marke nicht in allen Länder geschutz ist, sondern nur in einigen davon.
    2. Wie lange dauert bei Ihnen den ganzen Registrierungsablauf.
    3. Darf ich, als eine Person, die keine europäische Staatsangihörichkeit hat, aber den Wohnsitz in Deutschland hat, die Marke in EU und auch international regestrieren?


    Antwort:
    Das Markenamt prüft nicht, ob es Eintragungen in anderen Ländern oder als Gemeinschaftsmarke gibt. Inhaber von Marken in EU-Ländern oder älterer Gemeinschaftsmarken können aber Widerspruch einlegen. Wird dem Widerspruch stattgegeben, wird die Marke nicht eingetragen.

    Das Verfahren dauert ca. 6 Monate.

    Sie können auch als nicht Angehöriger eines EU-Landes eine Gemeinschaftsmarke anmelden. Eine internationale Registrierung mit der Gemeinschaftsmarke als Basis ist nur möglich, wenn Sie die Staatsbürgerschaft eines EU-Landes haben oder der Markeninhaber in der EU die geschäftliche Niederlassung hat.

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