Benutzerkonto | Kontakt   Anfrageformular

Sie sind momentan in:

Markenanmeldung China

Markenanmeldung China

Hier können Sie uns mit der Anmeldung Ihrer Marke in China beauftragen.

Markenschutz können Sie in China durch folgende Alternativen bekommen:



Schritt 1 (optional)
Schritt 2

Verfügbarkeitsrecherche China

Verfügbarkeitsrecherche China
Mit diesem Auftrag liefern wir eine Recherche nach ähnlichen angemeldeten oder eingetragenen Marken. Der Report enthält eine Stellungnahme durch einen auf Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt zur Eintragbarkeit der Marke und dem Risiko von Kollisionen mit gefundenen Marken.
340,00
340,00 € zzgl. MwSt.

Markenanmeldung China

Markenanmeldung China
Wir melden Ihre Marke zur Eintragung in China an. Der Preis beinhaltet alle Kosten einschließlich offizielle Gebühren, unsere Anwaltskosten, diverse und unverhergesehene Kosten für die Anmeldung und Durchführung einer widerspruchsfreien Markenanmeldung und den Erhalt einer Markenurkunde für den Mandanten. Es gibt keine versteckten oder unvorhergesehenen Kosten für den Mandanten.
Achtung: Eine Markenanmeldung kann nur eine Klasse beinhalten. Für jede Klasse bitte gesondert Auftrag erteilen.
750,00
750,00 € zzgl. MwSt.  inkl. amtliche Gebühren

Das Eintragungsverfahren in China


 1. Welche Formalitäten sind im Wesentlichen zu beachten?

 a)  Ist ein  Inländischer Vetreter für Ausländer erforderlich?

        Inländischer Vertreter erforderlich. Hierbei sollte es um einen zugelassenen Trademark agent handeln.

  b) Ist eine Vollmacht erforderlich ?

        Vollmacht erforderlich

    c) Legalisierung der Vollmacht erforderlich?

         Nicht erforderlich

 

 2.  Welche wesentlichen Eintragungshindernisse gibt es?

 Es muss sich um ein unterscheidungskräfiges Zeichen handeln, welches nicht beschreibend für die Waren und Dienstleistungen ist.

 

 3. Ist es möglich eine Anmeldung für mehrere Klassen einzureichen?

 Es muss für jede Klasse eine gsonderte Markenanmeldung eingereicht werden

 

 4. Wie ist das Eintragungsverfahren ausgestaltet?

 a)  Welche Eintragungshindernisse werden im Wesentlichen geprüft?

Das Amt prüft zunächst, ob die Klassifizierung korrekt erfolgt ist. Es prüft, ob absolute Eintragungshindernisse vorliegen, insbesondere ,ob das Zeichen ausschließlich aus Elementen besteht, den es an jeglicher Unterscheidungskraft mangelt oder ob das Zeichen auschließlich aus Angaben besteht, die die  angemeldeten Waren und Dienstleistungen beschreiben.Es wird von Amts wegen geprüft, ob prioritätsältere registrierten und nicht registrierten Marken vorliegen.

b)  Gibt es es ein Widerspruchsverfahren ?

 Ja

    i)   Widerspruchsgrund

 

  • ·Wegen Rechter Dritter
  • ·Älterer Marken
  • ·Rechte aus  einer notorisch bekannten Marke
  • ·Mangelnde Unterscheidungskraft
  • ·Marke verletzt Urheberrechte
  • ·Namensrechte Dritter
  • ·Geschmacksmusterrechte
  • ·Die Marke ist irreführend
  • ·Die Marke ist im Hinblick auf die eingetragenen Waren und Dienstleistungen beschreibend
  • ·Die Marke greift in notorisch bekannte Marken im Sinne des Artikel 6 bis PVÜ ein
  • ·Es handelt sich um eine unzulässig angemeldete Agentenmarke im Sinne des Artikels 6 septies
  • ·Die Marke verletzt ältere Geschäftsbezeichnungen im Sinne des Artikel 8 PVÜ
  • ·Marke beinhaltet geschützte  Hoheitszeichen oder Wappen

 

   ii)  Widerspruchsfrist beträgt

      3 Monate gerechnet ab dem Tag, an dem die Anmeldung veröffentlicht wurde

   iii) Widerspruchsberechtigung

     Jedermann, soweit nicht besondere Rechte Dritter betroffen sind. Inhaber älterer Rechte und deren  Lizenznehmer, soweit deren Rechte betroffen sind.

  

c) Wann erfolgt die Eintragung?

 Liegen alle Eintragungsvoraussetzungen vor und sind die Eintragungsgebühren gezahlt, wird die Marke eingetragen.

d)     Wird ein  Zertifikat ausgestellt?

Die Eintragungsurkunde wird mit Vorliegen aller Eintragungsvoraussetzung ausgestellt.

 e)  Wann wir die Marke  veröffentlicht?

 Die Marke wird nach Eintragung veröffentlicht

 

5. Wie lange dauert das Anmeldeverfahren?

Ca. 15  Monate

 

 6. Kann die Marke als Basismarke für eine internationale Marke dienen und kann die Anmeldepriorität beansprucht werden?

 Ja. Die Marke kann als Basismarke für eine internationale Registrierung dienen. Es kann die Priorität dieser Marke beansprucht werden, soweit das Land in dem die Marke angemeldet wird Mitglied der Parisverbandsübereinkunftz ist

 

 7. Wie lange ist die Schutzdauer der Marke?

 10 Jahre gerechnet ab dem Tag der Eintragung

 

  8. Ist eine Verlängerung möglich und was muss dabei beachte werden?

    a) Fristen

       Die Marke kann verlängert werden durch einen entsprechenden Antrag, der vor Ablauf einer Frist von 10 Jahren gestelllt werden muss und durch Zahlung einer Verlängerungs-gebühr innerhalb von 6 Monaten vor Ablauf der Schutzdauer.

       Innerhalb einer Gnadenfrist von 6 Monaten nach dem Ende der Schutzdauer kann gegen Zahlung einer erhöhten Gebühr, der Verlängerungsantrag nachgeholt werden.

    b) Erforderliche Dokumente

       Für das Verlängerungsgsuch sind bis auf eine Power of Attorney und dem Antrag keine besonderen Dokumente erforderlich

  

 9. Welche Benutzungserfordernisse gibt es?

 a)  Von Amts wegen vorzulegen

 Nein

 b) Geltendmachung durch Dritten

  Ja, frühestens 3 Jahre nach dem Tag der Eintragung.  Es muss nachgewiesen werden, dass die Marke ernsthaft benutzt wurde oder

  die Marke ist aufGrund entschuldigender Umstände nicht benutzt worden.

 

  i.  Durch jedermann (Popularrechstbehelf)

             Ja

  ii. Nur bei berechtigtem Interesse

            Nein

 

10. Kann ich das TM oder ® für die eingetragene Marke verwenden?

Die Verwendung eines TM oder eines ® ist nicht zwingend.

Eine Nutzung sollte allerdings nur in folgender Form erfolgen:

  • TM
  • ®
  • Eingetragene Marke in chinesischen Schriftzeichen.
 

Sie haben Fragen?

kostenlose 24h Hotline:

0800 811 22 11

Beratung per Telefon/Email nur nach vorherigem Auftrag!

Hier können Sie Beratung per Tel./Email anfordern:

Rechtsanwalt fragen

Steuerberater fragen

Forum: Antworten auf Ihre Fragen


In Kooperation mit



Zahlungsmöglichkeiten:

Vorkasse per Überweisung



Geprüfte Qualität