kostenlose 24h Hotline:
0800 811 22 11
Beratung per Telefon/Email nur nach vorherigem Auftrag!
Hier können Sie Beratung per Tel./Email anfordern:
Hier können Sie uns mit der Anmeldung Ihrer Marke in China beauftragen.
Markenschutz können Sie in China durch folgende Alternativen bekommen:
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Schritt 1 (optional)
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Schritt 2
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Verfügbarkeitsrecherche China
Mit diesem Auftrag liefern wir eine Recherche nach ähnlichen angemeldeten oder eingetragenen Marken. Der Report enthält eine Stellungnahme durch einen auf Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt zur Eintragbarkeit der Marke und dem Risiko von Kollisionen mit gefundenen Marken.
340,00
340,00 € zzgl. MwSt.
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Markenanmeldung China
Wir melden Ihre Marke zur Eintragung in China an. Der Preis beinhaltet alle Kosten einschließlich offizielle Gebühren, unsere Anwaltskosten, diverse und unverhergesehene Kosten für die Anmeldung und Durchführung einer widerspruchsfreien Markenanmeldung und den Erhalt einer Markenurkunde für den Mandanten. Es gibt keine versteckten oder unvorhergesehenen Kosten für den Mandanten.
Achtung: Eine Markenanmeldung kann nur eine Klasse beinhalten. Für jede Klasse bitte gesondert Auftrag erteilen.
750,00
750,00 € zzgl. MwSt.
inkl. amtliche Gebühren
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Inländischer Vertreter erforderlich. Hierbei sollte es um einen zugelassenen Trademark agent handeln.
Vollmacht erforderlich
Nicht erforderlich
Es muss sich um ein unterscheidungskräfiges Zeichen handeln, welches nicht beschreibend für die Waren und Dienstleistungen ist.
Es muss für jede Klasse eine gsonderte Markenanmeldung eingereicht werden
Das Amt prüft zunächst, ob die Klassifizierung korrekt erfolgt ist. Es prüft, ob absolute Eintragungshindernisse vorliegen, insbesondere ,ob das Zeichen ausschließlich aus Elementen besteht, den es an jeglicher Unterscheidungskraft mangelt oder ob das Zeichen auschließlich aus Angaben besteht, die die angemeldeten Waren und Dienstleistungen beschreiben.Es wird von Amts wegen geprüft, ob prioritätsältere registrierten und nicht registrierten Marken vorliegen.
Ja
i) Widerspruchsgrund
ii) Widerspruchsfrist beträgt
3 Monate gerechnet ab dem Tag, an dem die Anmeldung veröffentlicht wurde
iii) Widerspruchsberechtigung
Jedermann, soweit nicht besondere Rechte Dritter betroffen sind. Inhaber älterer Rechte und deren Lizenznehmer, soweit deren Rechte betroffen sind.
Liegen alle Eintragungsvoraussetzungen vor und sind die Eintragungsgebühren gezahlt, wird die Marke eingetragen.
Die Eintragungsurkunde wird mit Vorliegen aller Eintragungsvoraussetzung ausgestellt.
Die Marke wird nach Eintragung veröffentlicht
Ca. 15 Monate
Ja. Die Marke kann als Basismarke für eine internationale Registrierung dienen. Es kann die Priorität dieser Marke beansprucht werden, soweit das Land in dem die Marke angemeldet wird Mitglied der Parisverbandsübereinkunftz ist
10 Jahre gerechnet ab dem Tag der Eintragung
Die Marke kann verlängert werden durch einen entsprechenden Antrag, der vor Ablauf einer Frist von 10 Jahren gestelllt werden muss und durch Zahlung einer Verlängerungs-gebühr innerhalb von 6 Monaten vor Ablauf der Schutzdauer.
Innerhalb einer Gnadenfrist von 6 Monaten nach dem Ende der Schutzdauer kann gegen Zahlung einer erhöhten Gebühr, der Verlängerungsantrag nachgeholt werden.
Für das Verlängerungsgsuch sind bis auf eine Power of Attorney und dem Antrag keine besonderen Dokumente erforderlich
Nein
Ja, frühestens 3 Jahre nach dem Tag der Eintragung. Es muss nachgewiesen werden, dass die Marke ernsthaft benutzt wurde oder
die Marke ist aufGrund entschuldigender Umstände nicht benutzt worden.
Ja
Nein
Die Verwendung eines TM oder eines ® ist nicht zwingend.
Eine Nutzung sollte allerdings nur in folgender Form erfolgen:
kostenlose 24h Hotline:
0800 811 22 11
Beratung per Telefon/Email nur nach vorherigem Auftrag!
Hier können Sie Beratung per Tel./Email anfordern: