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Markenanmeldung Bosnien

Markenanmeldung Bosnien

Hier können Sie uns mit der Anmeldung Ihrer Marke zum Schutz in Bosnien beauftragen. Garantierte Fixpreise inklusive amtlicher Gebühren.

Wir bringen Ihren Begriff (Namen, Logo etc.) als Wortmarke oder Wort-/Bildmarke beim dortigen Patent- und Markenamt zur Anmeldung. Die Schutzdauer beträgt 10 Jahre und kann beliebig oft verlängert werden.

Alternative: Falls die Marke schon in einem anderen Land angemeldet oder eingetragen ist können Sie für Bosnien Schutz durch eine internationale Registrierung erlangen.



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290,00 € zzgl. MwSt.

Markenanmeldung Bosnien

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1.577,00 € zzgl. MwSt.  inkl. amtliche Gebühren

1.  Welche Formalitäten müssen bei der Anmeldung berücksichtigt werden?

      a) inländischer Vetreter für Ausländer erforderlich

          Inländischer Vertreter erforderlich

    b) Vollmacht 

           Vollmacht erforderlich

    c)  Legalisierung der Vollmacht

          Keine Legalisierung erforderlich

 

2.  Welche Voraussetzungen muss die Marke im Wesentlichen erfüllen, um   eingetragen zu           werden?

 Es muss sich um ein unterscheidungskräfiges Zeichen handeln, welches nicht beschreibend für die Waren und Dienstleistungen ist.

 

3.   Kann eine Markenanmeldung für mehrere Klassen eingereicht werden?

 Eine Markenanmeldung kann mehrere Klassen beinhalten.

 

4.   Wie ist das Eintragungsverfahren ausgestaltet?

 a)  Eintragungshindernisse

        Das Amt prüft zunächst, ob die Klassifizierung korrekt erfolgt ist Es prüft, ob absolute Eintragungshindernisse   vorliegen, insbesondere ,ob das Zeichen ausschließlich aus Elementen besteht, den es an jeglicher Unterscheidungskraft mangelt oder ob das Zeichen ausschließlich aus Angaben besteht, die die angemeldeten Waren und Dienstleistungen beschreiben.

 b)   Widerspruchsverfahren

         Ja

       i)    Widerspruchsgrund

  • ·Wegen Rechter Dritter
  • ·Älterer Marken

       ii)    Widerspruchsfrist beträgt

        3 Monate gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung der Anmeldung.

 

      iii) Widerspruchsberechtigung

       Inhaber der älteren Rechte

  c)  Eintragung

        Liegen alle Eintragungsvoraussetzungen vor wird die Marke eingetragen.

  d) Zertifikat

       Die Eintragungsurkunde wird  mit Vorliegen aller Eintragungsvoraussetzung ausgestellt.

   e) Veröffentlichung

      Die Marke wird nach Eintragung veröffentlicht

 

5.  Wie lange dauert das Eintragungsverfahren?

       Ca. 3 bis 5 Jahre

 

6.   Ist eine Erweiterung auf andere Länder möglich?

       Die Marke kann als Basismarke für eine internationale Registrierung dienen.

       Es kann die Priorität dieser Marke beansprucht werden, soweit das Land in dem die Marke angemeldet wird Mitglied   der Pariser Verbandsübereinkunft ist.

 

7.   Wie lange ist die Schutzdauer der Marke?

    10 Jahre gerechnet ab dem Tag der Anmeldung

 

8.   Kann die Marke verlängert werden ?

     a)   Fristen

         Die Marke kann verlängert werden durch einen entsprechenden Antrag, der vor Ablauf einer Frist von 10 Jahren, gerechnet ab dem Anmeldedatum gestellt werden  muss.

     b) Erforderliche Dokumente

       Es sind keine Dokumente erforderlich.

 

 9. Muss die Marke rechtserhaltend benutzt werden?

    a)  Von Amts wegen vorzulegen

            Nein

     b)  Geltendmachung durch Dritten

           Ja, frühestens 5 Jahre nach dem Tag der Eintragung. Es muss nachgewiesen werden, dass

 

             -die Marke ernsthaft benutzt wurde

                                           oder

               -wegen eines Embargos nicht benutzt wurde

 

          i) Durch jedermann (Popularrechstbehelf)

                       ja 

            ii) Nur bei berechtigtem Interesse

                     Nein

 

10. Darf das TM oder ®  verwendet werden?

Die Verwendung eines TM oder eines ® ist nicht zwingend.

Eine Nutzung sollte allerdings nur in folgender Form erfolgen:

  • ®
  • TM
 

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