kostenlose 24h Hotline:
0800 811 22 11
Beratung per Telefon/Email nur nach vorherigem Auftrag!
Hier können Sie Beratung per Tel./Email anfordern:
Hier können Sie uns mit der Anmeldung Ihrer Marke zum Schutz in Bosnien beauftragen. Garantierte Fixpreise inklusive amtlicher Gebühren.
Wir bringen Ihren Begriff (Namen, Logo etc.) als Wortmarke oder Wort-/Bildmarke beim dortigen Patent- und Markenamt zur Anmeldung. Die Schutzdauer beträgt 10 Jahre und kann beliebig oft verlängert werden.
Alternative: Falls die Marke schon in einem anderen Land angemeldet oder eingetragen ist können Sie für Bosnien Schutz durch eine internationale Registrierung erlangen.
Inländischer Vertreter erforderlich
Vollmacht erforderlich
Keine Legalisierung erforderlich
Es muss sich um ein unterscheidungskräfiges Zeichen handeln, welches nicht beschreibend für die Waren und Dienstleistungen ist.
Eine Markenanmeldung kann mehrere Klassen beinhalten.
Das Amt prüft zunächst, ob die Klassifizierung korrekt erfolgt ist Es prüft, ob absolute Eintragungshindernisse vorliegen, insbesondere ,ob das Zeichen ausschließlich aus Elementen besteht, den es an jeglicher Unterscheidungskraft mangelt oder ob das Zeichen ausschließlich aus Angaben besteht, die die angemeldeten Waren und Dienstleistungen beschreiben.
Ja
i) Widerspruchsgrund
ii) Widerspruchsfrist beträgt
3 Monate gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung der Anmeldung.
iii) Widerspruchsberechtigung
Inhaber der älteren Rechte
Liegen alle Eintragungsvoraussetzungen vor wird die Marke eingetragen.
Die Eintragungsurkunde wird mit Vorliegen aller Eintragungsvoraussetzung ausgestellt.
Die Marke wird nach Eintragung veröffentlicht
Ca. 3 bis 5 Jahre
Die Marke kann als Basismarke für eine internationale Registrierung dienen.
Es kann die Priorität dieser Marke beansprucht werden, soweit das Land in dem die Marke angemeldet wird Mitglied der Pariser Verbandsübereinkunft ist.
10 Jahre gerechnet ab dem Tag der Anmeldung
Die Marke kann verlängert werden durch einen entsprechenden Antrag, der vor Ablauf einer Frist von 10 Jahren, gerechnet ab dem Anmeldedatum gestellt werden muss.
Es sind keine Dokumente erforderlich.
Nein
Ja, frühestens 5 Jahre nach dem Tag der Eintragung. Es muss nachgewiesen werden, dass
-die Marke ernsthaft benutzt wurde
oder
-wegen eines Embargos nicht benutzt wurde
i) Durch jedermann (Popularrechstbehelf)
ja
ii) Nur bei berechtigtem Interesse
Nein
Die Verwendung eines TM oder eines ® ist nicht zwingend.
Eine Nutzung sollte allerdings nur in folgender Form erfolgen:
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