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Hier können Sie uns mit der Anmeldung Ihrer Marke zum Schutz in Bulgarien beauftragen. Garantierte Fixpreise inklusive amtlicher Gebühren.
Wir bringen Ihren Begriff (Namen, Logo etc.) als Wortmarke oder Wort-/Bildmarke beim dortigen Patent- und Markenamt zur Anmeldung. Die Schutzdauer beträgt 10 Jahre und kann beliebig oft verlängert werden.
Alternative: Markenschutz für Bulgarien und die EU erhalten Sie durch Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke.
Alternative: Falls die Marke schon in einem anderen Land angemeldet oder eingetragen ist können Sie für Bulgarien Schutz durch eine internationale Registrierung erlangen.
Kostenloser Markencheck |
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Inländischer Vertreter erforderlich
Vollmacht erforderlich
Keine Legalisierung erforderlich
Es muss sich um ein unterscheidungskräfiges Zeichen handeln, welches nicht beschreibend für die Waren und Dienstleistungen ist.
Eine Markenanmeldung kann mehrere Klassen beinhalten.
Das Amt prüft zunächst, ob die Klassifizierung korrekt erfolgt ist.
Es prüft, ob absolute Eintragungshindernisse vorliegen, insbesondere ,ob das Zeichen ausschließlich aus Elementen besteht, den es an jeglicher Unterscheidungskraft mangelt oder ob das Zeichen auschließlich aus Angaben besteht, die die angemeldeten Waren und Dienstleistungen beschreiben.
Ja
Widerspruchsgrund
Wegen Rechter Dritter
Älterer Marken
Die Marke ist nicht unterscheidungskräftig, ist beschreibend oder stellt eine Gattungsbezeichnung dar.
Die Marke beinhaltet historische oder kulturelle Denkmäler der Bulgarischen Republik
Die Marke besteht ausschließlich aus geografischen Herkunftsangaben, wenn der Anmelder kein registrierter Nutzer der geografischen Herkunftsangabe ist.
Die Marke besteht aus irreführenden Angaben
Die Marke besteht aus Flaggen, Wappen oder Hoheitszeichen von Staaten
Widerspruchsfrist
3 Monate gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung der Anmeldung.
Widerspruchsberechtigung
Jedermann
Liegen alle Eintragungsvoraussetzungen vor wird die Marke eingetragen. Die Eintragung wird im nationalen Markenblatt veröffentlicht.
Keine Angabe
Die Marke wird nach Eintragung veröffentlicht
Keine Angabe
Die Marke kann als Basismarke für eine internationale Registrierung dienen.
Es kann die Priorität dieser Marke beansprucht werden, soweit das Land in dem die Marke angemeldet wird Mitglied der Pariser Verbandsübereinkunft ist.
10 Jahre gerechnet ab dem Tag der Anmeldung
Die Marke kann verlängert werden durch einen entsprechenden Antrag, der vor Ablauf einer Frist von 10 Jahren, gerechnet ab dem Anmeldedatum.
Es sind keine Dokumente erforderlich.
Von Amts wegen vorzulegen?
Nein
Geltendmachung durch Dritten ?
Ja, frühestens 5 Jahre nach dem Tag der Eintragung. Es muss nachgewiesen werden, dass
die Marke ernsthaft benutzt wurde
oder
wegen eines Embargos nicht benutzt wurde
Der Dritte muss kein berechtigtes Interesse nachweisen
Die Verwendung eines TM oder eines ® ist nicht zwingend.
Eine Nutzung sollte allerdings nur in folgender Form erfolgen:
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