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Markenanmeldung Bulgarien

Markenanmeldung Bulgarien

Hier können Sie uns mit der Anmeldung Ihrer Marke zum Schutz in Bulgarien beauftragen. Garantierte Fixpreise inklusive amtlicher Gebühren.

Wir bringen Ihren Begriff (Namen, Logo etc.) als Wortmarke oder Wort-/Bildmarke beim dortigen Patent- und Markenamt zur Anmeldung. Die Schutzdauer beträgt 10 Jahre und kann beliebig oft verlängert werden.

Alternative: Markenschutz für Bulgarien und die EU erhalten Sie durch Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke.

Alternative: Falls die Marke schon in einem anderen Land angemeldet oder eingetragen ist können Sie für Bulgarien Schutz durch eine internationale Registrierung erlangen.

Kostenloser Markencheck

Einfach Marke eingeben und alle identischen EU und IR-Marken werden angezeigt




Ähnlichkeitsrecherche inkl. Analyse Bulgarien

250,00
250,00 € zzgl. MwSt.

Markenanmeldung Bulgarien

917,00
917,00 € zzgl. MwSt.  inkl. amtliche Gebühren

1.  Welche Formalitäten müssen bei der Anmeldung berücksichtigt werden?

Inländischer Vertreter erforderlich

Vollmacht erforderlich

Keine Legalisierung erforderlich

 

2.   Welche Voraussetzungen muss die Marke im Wesentlichen  erfüllen, um eingetragen zu werden?

Es muss sich um ein unterscheidungskräfiges Zeichen handeln, welches nicht beschreibend für die Waren und Dienstleistungen ist.

 

3.  Kann eine Markenanmeldung für mehrere Klassen eingereicht werden

Eine Markenanmeldung kann mehrere Klassen beinhalten.

 

4.  Wie ist das Eintragungsverfahren ausgestaltet?

a. Eintragungshindernisse

Das Amt prüft zunächst, ob die Klassifizierung korrekt erfolgt ist.

 Es prüft, ob absolute Eintragungshindernisse vorliegen, insbesondere ,ob das Zeichen ausschließlich aus Elementen besteht, den es an jeglicher Unterscheidungskraft mangelt oder ob das Zeichen auschließlich aus Angaben besteht, die die  angemeldeten Waren und Dienstleistungen beschreiben.

 b.   Widerspruchsverfahren

    Ja

Widerspruchsgrund

Wegen Rechter Dritter

Älterer Marken

Die Marke ist nicht unterscheidungskräftig, ist beschreibend oder stellt eine Gattungsbezeichnung dar.

Die Marke beinhaltet historische oder kulturelle Denkmäler der Bulgarischen Republik

Die Marke besteht ausschließlich aus geografischen Herkunftsangaben, wenn der Anmelder kein registrierter Nutzer der geografischen Herkunftsangabe ist.

Die Marke besteht aus irreführenden Angaben

Die Marke besteht aus Flaggen, Wappen oder Hoheitszeichen von Staaten

 Widerspruchsfrist

 3 Monate gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung der Anmeldung.

 Widerspruchsberechtigung

 Jedermann

c.  Eintragung

 Liegen alle Eintragungsvoraussetzungen vor wird die Marke eingetragen. Die Eintragung wird im nationalen Markenblatt veröffentlicht.

d.  Zertifikat

Keine Angabe

e. Veröffentlichung

 Die Marke wird nach Eintragung veröffentlicht

 

 5.  Wie lange dauert das Eintragungsverfahren?

Keine Angabe

 

 6.  Ist eine Erweiterung auf andere Länder möglich?

 Die Marke kann als Basismarke für eine internationale Registrierung dienen.

 Es kann die Priorität dieser Marke beansprucht werden, soweit das Land in dem die Marke angemeldet wird Mitglied der Pariser Verbandsübereinkunft ist.

 

 7.  Wie lange ist die Schutzdauer der Marke?

 10  Jahre gerechnet ab dem Tag der Anmeldung

 

 8.  Kann die Marke verlängert werden?

Die Marke kann verlängert werden durch einen entsprechenden Antrag, der vor Ablauf einer Frist von 10 Jahren, gerechnet ab dem Anmeldedatum. 

Es sind keine Dokumente erforderlich.

 

  9.   Muss die Marke rechtserhaltend benutzt werden?

 

Von Amts wegen vorzulegen?

 Nein

 Geltendmachung durch Dritten ?

Ja, frühestens 5 Jahre nach dem Tag der Eintragung. Es muss nachgewiesen werden, dass

die Marke ernsthaft benutzt wurde

oder

wegen eines Embargos nicht benutzt wurde

Der Dritte muss kein berechtigtes Interesse nachweisen

 10.   Darf das TM oder ®  verwendet werden?

Die Verwendung eines TM oder eines ® ist nicht zwingend.

Eine Nutzung sollte allerdings nur in folgender Form erfolgen:

  • ®
  • TM

 

 

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