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Hier können Sie uns mit der Anmeldung Ihrer Marke zum Schutz in Dänemark beauftragen. Garantierte Fixpreise inklusive amtlicher Gebühren.
Wir bringen Ihren Begriff (Namen, Logo etc.) als Wortmarke oder Wort-/Bildmarke beim dortigen Patent- und Markenamt zur Anmeldung. Die Schutzdauer beträgt 10 Jahre und kann beliebig oft verlängert werden.
Alternativ können Sie Markenschutz in Dänemark durch Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke erhalten, welche in der gesamten EU Schutz bietet.
Alternative: Falls die Marke schon in einem anderen Land angemeldet oder eingetragen ist können Sie für Dänemark Schutz durch eine internationale Registrierung erlangen.
Kostenloser Markencheck |
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Kein Inländischer Vertreter erforderlich
Vollmacht erforderlich
Keine Legalisierung erforderlich
Es muss sich um ein unterscheidungskräfiges Zeichen handeln, welches nicht beschreibend für die Waren und Dienstleistungen ist.
Eine Markenanmeldung kann mehrere Klassen beinhalten.
Das Amt prüft zunächst, ob die Klassifizierung korrekt erfolgt ist.
Es prüft, ob absolute Eintragungshindernisse vorliegen, insbesondere ,ob das Zeichen ausschließlich aus Elementen besteht, den es an jeglicher Unterscheidungskraft mangelt oder ob das Zeichen ausschließlich aus Angaben besteht, die die angemeldeten Waren und Dienstleistungen beschreiben.
Ja, gegen die Eintragung der Marke.
Widerspruchsgrund
Wegen Rechter Dritter
Älterer Marken
Die Marke ist nicht unterscheidungskräftig, ist beschreibend oder stellt eine Gattungsbezeichnung dar.
Es liegt eine ältere notorisch bekannte Marke vor.
Die Marke wurde unzulässigerweise durch einen Vertreter oder Inhaber einer älteren Marke angemeldet
Es liegt eine ältere Geschäftsbezeichnung vor
Die Marke besteht aus irreführenden Angaben
Die Marke besteht aus Flaggen, Wappen oder Hoheitszeichen von Staaten
Widerspruchsfrist beträgt
2 Monate gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung der Eintragung
Widerspruchsberechtigung
Jedermann
Liegen alle Eintragungsvoraussetzungen vor wird die Marke eingetragen. Die Eintragung wird im nationalen Markenblatt veröffentlicht.
Keine Angabe
Die Marke wird nach Eintragung veröffentlicht
3 bis 8 Monate
Die Marke kann als Basismarke für eine internationale Registrierung dienen.
Es kann die Priorität dieser Marke beansprucht werden, soweit das Land in dem die Marke angemeldet wird Mitglied der Pariser Verbandsübereinkunft ist.
10 Jahre gerechnet ab dem Tag der Eintragung
Die Marke kann verlängert werden durch einen entsprechenden Antrag, der vor Ablauf einer Frist von 10 Jahren, gerechnet ab dem Eintragungsdatum. Die Verlängerungsgebühr muss innerhalb von 6 Monaten vor Ablauf der Schutzdauer eingezahlt werden.
Es ist eine Gnadenfrist von 6 Monaten gerechnet ab dem Ende der Schutzdauer vorgesehen, innerhalb derer die Verlängerung gegen Zahlung einer höheren Gebühr nachgeholt werden kann.
Es sind keine Dokumente erforderlich.
a. Von Amts wegen vorzulegen
Nein
b. Geltendmachung durch Dritten
Ja, frühestens 5 Jahre nach dem Tag der Eintragung. Es muss nachgewiesen werden, dass
die Marke ernsthaft benutzt wurde
oder
wegen entschuldigender Umstände bspw. eines Embargos nicht benutzt wurde.
Die nicht rechtserhaltende Benutzung kann durch jedermann geltend gemacht werden, es ist kein besonderes rechtliches Interesse erforderlich
Die Verwendung eines TM oder eines ® ist nicht zwingend. Es wird allerdings empfohlen, um dem Einwand vorzubeugen, dass die Marke zu löschen, weil aus ihr eine Gattungsbezeichnung geworden ist.
Eine Nutzung sollte allerdings nur in folgender Form erfolgen:
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