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Markenanmeldung Dänemark

Markenanmeldung Dänemark

Hier können Sie uns mit der Anmeldung Ihrer Marke zum Schutz in Dänemark beauftragen. Garantierte Fixpreise inklusive amtlicher Gebühren.

Wir bringen Ihren Begriff (Namen, Logo etc.) als Wortmarke oder Wort-/Bildmarke beim dortigen Patent- und Markenamt zur Anmeldung. Die Schutzdauer beträgt 10 Jahre und kann beliebig oft verlängert werden.

Alternativ können Sie Markenschutz in Dänemark durch Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke erhalten, welche in der gesamten EU Schutz bietet.

Alternative: Falls die Marke schon in einem anderen Land angemeldet oder eingetragen ist können Sie für Dänemark Schutz durch eine internationale Registrierung erlangen.

Kostenloser Markencheck

Einfach Marke eingeben und alle identischen EU und IR-Marken werden angezeigt




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Markenanmeldung Dänemark

548,00
548,00 € zzgl. MwSt.  inkl. amtliche Gebühren

  1. Welche Formalitäten müssen bei der Anmeldung berücksichtigt werden?

 

Kein Inländischer Vertreter erforderlich

Vollmacht erforderlich

Keine Legalisierung erforderlich

   

2. Welche Voraussetzungen muss die Marke erfüllen, um eingetragen zu werden?

Es muss sich um ein unterscheidungskräfiges Zeichen handeln, welches nicht beschreibend für die Waren und Dienstleistungen ist.

 

3.  Kann eine Markenanmeldung für mehrere Klassen eingereicht werden?

Eine Markenanmeldung kann mehrere Klassen beinhalten.

 4. Wie ist das Eintragungsverfahren ausgestaltet?

   

a.  Eintragungshindernisse

Das Amt prüft zunächst, ob die Klassifizierung korrekt erfolgt ist.

 Es prüft, ob absolute Eintragungshindernisse vorliegen, insbesondere ,ob das Zeichen ausschließlich aus Elementen besteht, den es an jeglicher Unterscheidungskraft mangelt oder ob das Zeichen ausschließlich aus Angaben besteht, die die  angemeldeten Waren und Dienstleistungen beschreiben.

 

b.  Widerspruchsverfahren

 Ja, gegen die Eintragung der Marke.

 Widerspruchsgrund

 Wegen Rechter Dritter

Älterer Marken

Die Marke ist nicht unterscheidungskräftig, ist beschreibend oder stellt eine Gattungsbezeichnung dar.

Es liegt eine ältere notorisch bekannte Marke vor.

Die Marke wurde unzulässigerweise durch einen Vertreter oder Inhaber einer älteren Marke angemeldet

Es liegt eine ältere Geschäftsbezeichnung vor

Die Marke besteht aus irreführenden Angaben

Die Marke besteht aus Flaggen, Wappen oder Hoheitszeichen von Staaten

 Widerspruchsfrist beträgt

 2 Monate gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung der Eintragung

 Widerspruchsberechtigung

 Jedermann

 c. Eintragung

 Liegen alle Eintragungsvoraussetzungen vor wird die Marke eingetragen. Die Eintragung wird im nationalen Markenblatt veröffentlicht.

d.  Zertifikat

 Keine Angabe

e.  Veröffentlichung

 Die Marke wird nach Eintragung veröffentlicht

f. Wie lange dauert das Eintragungsverfahren?

3         bis 8 Monate

 

  5.  Ist eine Erweiterung auf andere Länder möglich?

 

Die Marke kann als Basismarke für eine internationale Registrierung dienen.

Es kann die Priorität dieser Marke beansprucht werden, soweit das Land in dem die Marke angemeldet wird Mitglied der Pariser Verbandsübereinkunft ist.

 

 6.    Wie lange ist die Schutzdauer der Marke?

 10  Jahre gerechnet ab dem Tag der Eintragung

 

  7. Kann die Marke verlängert werden

 Die Marke kann verlängert werden durch einen entsprechenden Antrag, der vor Ablauf einer Frist von 10 Jahren, gerechnet ab dem Eintragungsdatum. Die Verlängerungsgebühr muss innerhalb von 6 Monaten vor Ablauf der  Schutzdauer eingezahlt werden.

 

Es ist eine Gnadenfrist von 6 Monaten gerechnet ab dem Ende der Schutzdauer vorgesehen, innerhalb derer die Verlängerung gegen Zahlung einer höheren Gebühr nachgeholt werden kann.

 

Es sind keine Dokumente erforderlich.

 

  8. Muss die Marke rechtserhaltend benutzt werden?


a.  Von Amts wegen vorzulegen

 Nein  

b. Geltendmachung durch Dritten

Ja, frühestens 5 Jahre nach dem Tag der Eintragung. Es muss nachgewiesen werden, dass

die Marke ernsthaft benutzt wurde

oder

wegen entschuldigender Umstände bspw. eines Embargos nicht benutzt wurde.

Die nicht rechtserhaltende Benutzung kann durch jedermann geltend gemacht werden, es ist kein besonderes rechtliches Interesse erforderlich

 

9.       Darf das TM oder ®  verwendet werden?

 

Die Verwendung eines TM oder eines ® ist nicht zwingend. Es wird allerdings empfohlen, um dem Einwand vorzubeugen, dass die Marke zu löschen, weil aus ihr eine Gattungsbezeichnung geworden ist.

Eine Nutzung sollte allerdings nur in folgender Form erfolgen:

  • ®
  • TM
  • Inreg. Varemaerke No.
 

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