Benutzerkonto | Kontakt   Anfrageformular

Sie sind momentan in:

Fragen zu Markenanmeldung Deutschland

Sortieren nach Descending
7 Artikel Zeige pro Seite
  • Von Martin Bechlem at 10.05.11 17:53
    Kann ich später den Markenschutz auf Europa ausweiten?


    Antwort:
    Sie können innerhalb von sechs Monaten nach dem Anmeldetag der deutschen Marke eine Gemeinschaftsmarke anmelden. Die Gemeinschaftsmarke hat Schutz in allen EU-Ländern. Bei der Anmeldung können Sie den Anmeldestichtag der deutschen Marke beanspruchen, sog. Priorität. Die Gemeinschaftsmarkenanmeldung bekommt dann die Priorität der DE Marke zuerkannt, quasi, also ob die Gemeinschaftsmarke schon früher angemeldet worden ist.

    War die Antwort hilfreich?  Ja   Nein

  • Von Michael Theos at 16.09.11 16:14
    Ist der Preis incl. MWSt ?

    Antwort:
    Nein. Alle Preisangaben sind zzgl. MwSt.

    War die Antwort hilfreich?  Ja   Nein

  • Von Ruppert at 24.10.11 17:39
    Sind die Registrierungsgebühren des DPMA schon in Ihrem Preis enthalten?

    Antwort:
    Ja. Die Gebühren sind im Preis inbegriffen.

    War die Antwort hilfreich?  Ja   Nein

  • Von Cornelia Paysan at 07.11.11 11:31
    Ist in diesen Gebühren auch ein zum Namen gehörige Logo inbegriffen?

    Antwort:
    Ja. Die Marke kann auch mit Logo zu den gleichen Kosten angemeldet werden.

    War die Antwort hilfreich?  Ja   Nein

  • Von M.H. at 21.11.11 13:39
    Was genau gehört zum Markenzeichen?

    Antwort:

    - bei einer Wortmarke die Buchstabenfolge, die als Marke eingetragen werden soll
    - bei einer Wort-/Bildmarke die grafische Aufbereitung der Buchstabenfolge, also die Bilddatei oder auch Logo genannt
    - bei einer Bildmarke die Grafik (ohne Buchstaben)

    War die Antwort hilfreich?  Ja   Nein

  • Von Kupka at 18.02.12 16:34
    Hallo, wir sind ein Unternehmen und möchten unseren Firmennamen schützen, da es bereits vorgefallen ist, dass wir mit Firmen mit einem änlichen oder identischen Namen verwechselt wurden. Unser Firmenname besteht aus zwei Worten, die durch einen Bindestrich verbunden sind, dahinter noch der Zusatz GmbH. Frage: wie kann ich am günstigsten den Firmennamen schützen, damit auch die Varianten geschützt sind: also zwei Worte mit Bindestrich, zwei Worte mit Leertaste dazwischen, zwei Worte zusammengeschrieben, also z.B. Rolläden-Fritze, Rolläden Fritze und Rollädenfritze?
    Zweite Frage: kann ich nach der erfolgten Eintragung den anderen Firmen untersagen, diesen Namen weiterhin zu verwenden? (Es würde mir auch reichen, wenn es für Firmen gelten würde, die in der gleichen Branche arbeiten und die nach uns gegründet wurden.) Danke


    Antwort:
    Die Schreibweise mit oder ohne Bindestrich ist nicht von Bedeutung. Aus einem Markenzeichen können Sie Dritten die Verwendung identischer oder ähnlicher Zeichen für identische oder ähnliche Waren bzw Dienstleistungen untersagen. Die Ähnlichkeit der Zeichen beurteilt man nach Schreibweise, Klang und Begrifflichkeit, wobei eine Übereinstimmung ausreicht. Das Leerzeichen bzw der Bindestrich wird beim Klang, also der Aussprache nicht gehört.

    Hinsichtlich der Untersagung der Verwendung durch andere Firmen aus der eingetragenen Marke ist muss geprüft werden, ob die anderen Firmen nicht durch Aufnahme der Benutzung der Firmierung ein älteres Recht erworben haben. Das wäre der Fall, wenn sie früher gegründet worden sind und bundesweit in zumindest einer ähnlichen Branche tätig sind. Regionale Tätigkeit setzt sich gegenüber der eingetragenen Marke nicht durch.

    Sie können auch aus Ihrer Firmierung gegen Dritte vorgehen. Die Benutzung einer Firmierung begründet auch ein Markenrecht allein aufgrund Benutzungsaufnahme. Sie können Dritten die Verwendung der Firmierung untersagen, wenn die Firmierung und die Branche ähnlich sind, sie zuerst die Firmierung benutzt haben und man im gleichen regionalen Bereich tätig ist.

    War die Antwort hilfreich?  Ja   Nein

  • Von S.M. at 22.04.12 17:50
    Wie liegt der Fall, wenn der Name in den USA als TM eingetragen ist, ich aber hier den gleichen Namen in Deutschland anmelden möchte?

    Antwort:
    Eine in den USA eingetragene Marke ist nur dort geschützt. Daher steht das nicht im Konflikt mit einer Eintragung in Deutschland.

    War die Antwort hilfreich?  Ja   Nein

Eigene Frage stellen




 

Sie haben Fragen?

kostenlose 24h Hotline:

0800 811 22 11

Beratung per Telefon/Email nur nach vorherigem Auftrag!

Hier können Sie Beratung per Tel./Email anfordern:

Rechtsanwalt fragen

Forum: Antworten auf Ihre Fragen


In Kooperation mit



Zahlungsmöglichkeiten:

Vorkasse per Überweisung



Geprüfte Qualität