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Hier können Sie Beratung per Tel./Email anfordern:
Hier können Sie uns mit der Anmeldung Ihrer Marke zum Schutz in Estland beauftragen. Garantierte Fixpreise inklusive amtlicher Gebühren.
Wir bringen Ihren Begriff (Namen, Logo etc.) als Wortmarke oder Wort-/Bildmarke beim dortigen Patent- und Markenamt zur Anmeldung.
Alternative: Markenschutz für Estland und die EU erhalten Sie durch Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke.
Alternative: Falls die Marke schon in einem anderen Land angemeldet oder eingetragen ist können Sie für Estland Schutz durch eine internationale Registrierung erlangen.
Kostenloser Markencheck |
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Es ist ein Patentanwalt erforderlich, wenn der Anmelder keine Zustelladresse in Estland hat.
Vollmacht erforderlich
Keine Legalisierung erforderlich
Es muss sich um ein unterscheidungskräfiges Zeichen handeln, welches nicht beschreibend für die Waren und Dienstleistungen ist. Es dürfen keine prioritätsälteren Marken vorliegen. Die Anmeldung darf nicht bösgläubig erfolgt sein.
Eine Markenanmeldung kann mehrere Klassen beinhalten.
Das Amt prüft zunächst, ob die Klassifizierung korrekt erfolgt ist.
Es prüft, ob absolute Eintragungshindernisse vorliegen, insbesondere ,ob das Zeichen ausschließlich aus Elementen besteht, den es an jeglicher Unterscheidungskraft mangelt oder ob das Zeichen ausschließlich aus Angaben besteht, die die angemeldeten Waren und Dienstleistungen beschreiben.
Es prüft ferner, ob prioritätsältere Rechte vorliegen.
Es darf keine bösgläubige Anmeldung vorliegen
Ja gegen die Anmeldung
Widerspruchsgrund
Ältere Markenrechte
Die Marke besteht aus beschreibenden nicht unterscheidungskräftigen Angaben
Die Marke verletzt Urheberrechte Dritter
Bei der Marke handelt es sich um eine notorisch bekannte Marke
Die Marke wurde durch einen Vertreter oder Inhaber eines älteren Rechts an der Marke angemeldet
Es liegt eine ältere Geschäftsbezeichnung vor
Es liegen identische oder ähnliche ältere Geschmacksmuster vor
Die Marke verletzt ein Namensrecht
Die Marke weist Staatswappen, Flaggen oder andere Hoheitszeichen auf
Die Marke enthält verunglimpfende Angaben oder ist bösgläubig angemeldet worden
Widerspruchsfrist beträgt
2 Monate gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung der Anmeldung
Widerspruchsberechtigung
Inhaber der betroffenen älteren Rechte und deren Lizenznehmer
Jede interessierte Partei
Liegen alle Eintragungsvoraussetzungen vor und sind die Eintragungsgebühren entrichtet wird die Marke eingetragen. Die Eintragung wird im nationalen Markenblatt veröffentlicht.
Keine Angabe
Die Marke wird nach Eintragung veröffentlicht
1 bis 5 Jahre
Die Marke kann als Basismarke für eine internationale Registrierung dienen.
Es kann die Priorität dieser Marke beansprucht werden, soweit das Land in dem die Marke angemeldet wird Mitglied der Pariser Verbandsübereinkunft ist.
10 Jahre gerechnet ab dem Tag der Eintragung
Die Marke kann verlängert werden durch einen entsprechenden Antrag, der vor Ablauf einer Frist von 10 Jahren, gerechnet ab dem Eintragungsdatum. Die Verlängerungsgebühr muss innerhalb eines Jahres vor Ablauf der Schutzdauer gezahlt werden.
Es ist eine Gnadenfrist von 6 Monaten, gerechnet ab dem Ende der Schutzdauer, vorgesehen, innerhalb derer die Verlängerung gegen Zahlung einer höheren Gebühr nachgeholt werden kann.
Es ist eineVollmacht erforderlich
Nein
Ja, frühestens 5 Jahre nach dem Tag der Eintragung. Es muss nachgewiesen werden, dass
Die Marke ernsthaft benutzt wurde
oder
wegen entschuldigender Umstände bspw. eines Embargos nicht benutzt wurde
Jedermann kann die nicht rechtserhaltende Benutzung geltendmachen, ein berechtigtes Interesse ist nicht nachzuweisen.
Die Verwendung eines TM oder eines ® ist nicht zwingend.
Eine Nutzung sollte allerdings nur in folgender Form erfolgen:
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