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Markenanmeldung Estland

Markenanmeldung Estland

Hier können Sie uns mit der Anmeldung Ihrer Marke zum Schutz in Estland beauftragen. Garantierte Fixpreise inklusive amtlicher Gebühren.

Wir bringen Ihren Begriff (Namen, Logo etc.) als Wortmarke oder Wort-/Bildmarke beim dortigen Patent- und Markenamt zur Anmeldung.

Alternative: Markenschutz für Estland und die EU erhalten Sie durch Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke.

Alternative: Falls die Marke schon in einem anderen Land angemeldet oder eingetragen ist können Sie für Estland Schutz durch eine internationale Registrierung erlangen.

Kostenloser Markencheck

Einfach Marke eingeben und alle identischen EU und IR-Marken werden angezeigt




Ähnlichkeitsrecherche inkl. Analyse Estland

230,00
230,00 € zzgl. MwSt.

Markenanmeldung Estland

1636,00
1.636,00 € zzgl. MwSt.  inkl. amtliche Gebühren

 1.       Welche Formalitäten müssen bei der Anmeldung berücksichtigt werden?

Es ist ein Patentanwalt erforderlich, wenn der Anmelder keine Zustelladresse in Estland hat.

Vollmacht erforderlich

Keine Legalisierung erforderlich

 

  2.       Welche Voraussetzungen muss die Marke im Wesentlichen erfüllen, um eingetragen zu werden?

 

Es muss sich um ein unterscheidungskräfiges Zeichen handeln, welches nicht beschreibend für die Waren und Dienstleistungen ist. Es dürfen keine prioritätsälteren Marken vorliegen. Die Anmeldung darf nicht bösgläubig erfolgt sein.

   

3.  Kann eine Markenanmeldung für mehrere Klassen eingereicht werden?

 

Eine Markenanmeldung kann mehrere Klassen beinhalten.

 

 4.  Wie ist das Eintragungsverfahren ausgestaltet?

 

a)      Eintragungshindernisse

Das Amt prüft zunächst, ob die Klassifizierung korrekt erfolgt ist.

 

Es prüft, ob absolute Eintragungshindernisse vorliegen, insbesondere ,ob das Zeichen ausschließlich aus Elementen besteht, den es an jeglicher Unterscheidungskraft mangelt oder ob das Zeichen ausschließlich aus Angaben besteht, die die  angemeldeten Waren und Dienstleistungen beschreiben.

 

Es prüft  ferner, ob prioritätsältere Rechte vorliegen.

 

Es darf keine bösgläubige Anmeldung vorliegen

 

b)      Widerspruchsverfahren

 

Ja gegen die Anmeldung

 

Widerspruchsgrund

 

Ältere Markenrechte

Die Marke besteht aus beschreibenden nicht unterscheidungskräftigen Angaben

Die Marke verletzt Urheberrechte Dritter

Bei der Marke handelt es sich um eine notorisch bekannte Marke

Die Marke wurde durch einen Vertreter oder Inhaber eines älteren Rechts an der Marke angemeldet

Es liegt eine ältere Geschäftsbezeichnung vor

Es liegen identische oder ähnliche ältere Geschmacksmuster vor

Die Marke verletzt ein Namensrecht

Die Marke weist Staatswappen, Flaggen oder andere Hoheitszeichen auf

Die Marke enthält verunglimpfende Angaben oder ist bösgläubig angemeldet worden

 Widerspruchsfrist beträgt

 2 Monate gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung der Anmeldung

 Widerspruchsberechtigung

 Inhaber der betroffenen älteren Rechte und deren Lizenznehmer

Jede interessierte Partei

 c)  Eintragung

 Liegen alle Eintragungsvoraussetzungen vor und sind die Eintragungsgebühren entrichtet wird die Marke eingetragen. Die Eintragung wird im nationalen Markenblatt veröffentlicht.

 d)  Zertifikat

 Keine Angabe

 e)  Veröffentlichung

 Die Marke wird nach Eintragung veröffentlicht

   

5.   Wie lange dauert das Eintragungsverfahren?

1 bis 5 Jahre

 

  6. Ist eine Erweiterung auf andere Länder möglich?

 

Die Marke kann als Basismarke für eine internationale Registrierung dienen.

 Es kann die Priorität dieser Marke beansprucht werden, soweit das Land in dem die Marke angemeldet wird Mitglied der Pariser Verbandsübereinkunft ist.

   

7.  Wie lange ist die Schutzdauer der Marke?

 

10     Jahre gerechnet ab dem Tag der Eintragung

   

8.  Kann die Marke verlängert werden

 

 Die Marke kann verlängert werden durch einen entsprechenden Antrag, der vor Ablauf einer Frist von 10 Jahren, gerechnet ab dem Eintragungsdatum. Die Verlängerungsgebühr muss innerhalb eines Jahres vor Ablauf der Schutzdauer gezahlt werden.

 Es ist eine Gnadenfrist von 6 Monaten, gerechnet ab dem Ende der Schutzdauer, vorgesehen, innerhalb derer die Verlängerung gegen Zahlung einer höheren Gebühr nachgeholt werden kann.

 Es ist eineVollmacht erforderlich

 

  9. Muss die Marke rechtserhaltend benutzt werden?

 

a)   Von Amts wegen vorzulegen

Nein

b)  Geltendmachung durch Dritten

 Ja, frühestens 5 Jahre nach dem Tag der Eintragung. Es muss nachgewiesen werden, dass

Die Marke ernsthaft benutzt wurde

oder

wegen entschuldigender Umstände bspw. eines Embargos nicht benutzt wurde

Jedermann kann die nicht rechtserhaltende Benutzung geltendmachen, ein berechtigtes Interesse ist nicht nachzuweisen.  

 

10.   Darf das TM oder ®  verwendet werden?


Die Verwendung eines TM oder eines ® ist nicht zwingend.

Eine Nutzung sollte allerdings nur in folgender Form erfolgen:

  • ®
  • TM
  • Registreeritud Kaubamärk
 

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