Benutzerkonto | Kontakt   Anfrageformular

Sie sind momentan in:

Markenanmeldung Finnland

Markenanmeldung Finnland

Hier können Sie uns mit der Anmeldung Ihrer Marke zum Schutz in Finnland beauftragen. Garantierte Fixpreise inklusive amtlicher Gebühren.

Wir bringen Ihren Begriff (Namen, Logo etc.) als Wortmarke oder Wort-/Bildmarke beim dortigen Patent- und Markenamt zur Anmeldung. Die Schutzdauer beträgt 10 Jahre und kann beliebig oft verlängert werden.

Alternative: Markenschutz für Finnaland und die EU erhalten Sie durch Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke.

Alternative: Falls die Marke schon in einem anderen Land angemeldet oder eingetragen ist können Sie für Finnland Schutz durch eine internationale Registrierung erlangen.

Kostenloser Markencheck

Einfach Marke eingeben und alle identischen EU und IR-Marken werden angezeigt




Ähnlichkeitsrecherche inkl. Analyse Finnland

220,00
220,00 € zzgl. MwSt.

Markenanmeldung Finnland

1200,00
1.200,00 € zzgl. MwSt.  inkl. amtliche Gebühren

1.   Welche Formalitäten müssen bei der Anmeldung berücksichtigt werden?

Es ist ein Vertreter erforderlich, wenn der Anmelder seinen Sitz nicht in Finnland hat. Der Vertreter kann innerhalb von Finnland oder anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft seinen Sitz haben.

Vollmacht erforderlich

Keine Legalisierung  der Vollmacht erforderlich

   

2. Welche Voraussetzungen muss die Marke im Wesentlichen erfüllen, um eingetragen zu werden?

 

Es muss sich um ein unterscheidungskräfiges Zeichen handeln, welches nicht beschreibend für die Waren und Dienstleistungen ist. Es dürfen keine älteren Rechte der Marke entgegenstehen, hierzu gehören ältere Marken, Geschäftsbezeichnungen und Namensrechte.

   

3.    Kann eine Markenanmeldung für mehrere Klassen eingereicht werden?

 

Eine Markenanmeldung kann mehrere Klassen beinhalten.

 

4.    Wie ist das Eintragungsverfahren ausgestaltet?

 

Das Amt prüft zunächst, ob die Klassifizierung korrekt erfolgt ist.

 

Es prüft, ob absolute Eintragungshindernisse vorliegen, insbesondere ,ob das Zeichen ausschließlich aus Elementen besteht, den es an jeglicher Unterscheidungskraft mangelt oder ob das Zeichen ausschließlich aus Angaben besteht, die die  angemeldeten Waren und Dienstleistungen beschreiben.

 

Es prüft, ob der Marke ältere Marken, Geschäftsbezeichnungen oder Namensrechte entgegenstehen.

 

a)    Widerspruchsverfahren

 Ja gegen die Eintragung

Widerspruchsgrund

 Ältere Markenrechte

Es liegt eine ältere Geschäftsbezeichnung vor

Es liegen identische oder ähnliche ältere Geschmacksmuster vor

Die Marke weist Staatswappen, Flaggen oder andere Hoheitszeichen auf

Die Marke verletzt Urheberrechte Dritter

Marken die von Agenten oder Vertretern eines Inhabers prioritätsälterer Rechte  ohne dessen Zustimmung angemeldet wurden.

Die Marke hat keine Unterscheidungskraft.

Die Marke ist beschreibend.

Die Marke verletzt ein Namensrecht

Die Marke besteht aus einer geografischen Herkunftsbezeichnung

Die Marke verstößt gegen die öffentliche Ordnung oder vorherrschende Moralvorstellungen

Widerspruchsfrist beträgt

2 Monate gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung der Eintragung

Widerspruchsberechtigung

Inhaber der betroffenen älteren Rechte und deren Lizenznehmer;

Jedermann

b)   Eintragung

Liegen alle Eintragungsvoraussetzungen wird die Marke eingetragen.

c)         Zertifikat

Keine Angabe

d)        Veröffentlichung

Die Marke wird nach der Eintragung veröffentlicht

 

5.    Wie lange dauert das Eintragungsverfahren?

Ca. 5 Monate

 

6.    Ist eine Erweiterung auf andere Länder möglich?

 

Die Marke kann als Basismarke für eine internationale Registrierung dienen.

Es kann die Priorität dieser Marke beansprucht werden, soweit das Land in dem die Marke angemeldet wird Mitglied der Pariser Verbandsübereinkunft ist.

 

7.    Wie lange ist die Schutzdauer der Marke?

 

10   Jahre gerechnet ab dem Tag der Eintragung

 

8.    Kann die Marke verlängert werden

 

Die Marke kann verlängert werden durch einen entsprechenden Antrag, der vor Ablauf einer Frist von 10 Jahren, gerechnet ab dem Eintragungsdatum. Die Verlängerungsgebühr muss innerhalb von 12 Monaten vor Ablauf der Schutzdauer gezahlt werden.

 

Es ist eine Gnadenfrist von 6 Monaten, gerechnet ab dem Ende der Schutzdauer, vorgesehen, innerhalb derer die Verlängerung gegen Zahlung einer höheren Gebühr nachgeholt werden kann.

 

Es sind keine Dokumente zur Vorlage beim Amt erforderlich

 

9.   Muss die Marke rechtserhaltend benutzt werden?

 

a)    Von Amts wegen vorzulegen

 Nein

 b)   Geltendmachung durch Dritten

Ja, frühestens 5 Jahre nach dem Tag der Eintragung. Es muss nachgewiesen werden, dass

die Marke ernsthaft benutzt wurde

oder

auf Grund von höherer Gewalt  bspw. eines Embargos die Marke nicht benutzt wurde

 

Die nicht rechtshaltende Benutzung kann von jedermann geltend gemacht werden, ein berechtigtes Interesse muss nicht nachgewiesen werden.

10. Darf das TM oder ®  verwendet werden?


Die Verwendung eines TM oder eines ® ist nicht zwingend. Es ist empfehlenswert das TM oder das ® zu verwenden, denn dies beugt dem Einwand vor, dass die Marke unwirksam sei, weil sie mittlerweile zu einer Gattungsbezeichnung geworden ist.

Eine Nutzung sollte allerdings nur in folgender Form erfolgen:

  • ®
  • TM

 

 

Sie haben Fragen?

kostenlose 24h Hotline:

0800 811 22 11

Beratung per Telefon/Email nur nach vorherigem Auftrag!

Hier können Sie Beratung per Tel./Email anfordern:

Rechtsanwalt fragen

Forum: Antworten auf Ihre Fragen


In Kooperation mit



Zahlungsmöglichkeiten:

Vorkasse per Überweisung



Geprüfte Qualität