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Beratung per Telefon/Email nur nach vorherigem Auftrag!
Hier können Sie Beratung per Tel./Email anfordern:
Hier können Sie uns mit der Anmeldung Ihrer Marke zum Schutz in Frankreich beauftragen. Garantierte Fixpreise inklusive amtlicher Gebühren.
Wir bringen Ihren Begriff (Namen, Logo etc.) als Wortmarke oder Wort-/Bildmarke beim dortigen Patent- und Markenamt zur Anmeldung. Die Schutzdauer beträgt 10 Jahre und kann beliebig oft verlängert werden.
Alternative: Sie können Markenschutz in Frankreich durch Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke erhalten, welche in der gesamten EU Schutz bietet.
Alternative: Falls die Marke schon in einem anderen Land angemeldet oder eingetragen ist können Sie für Frankreich Schutz durch eine internationale Registrierung erlangen.
Kostenloser Markencheck |
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Es ist ein Vertreter erforderlich, wenn der Anmelder keine Zustelladresse in Frankreich hat. Es reicht
allerdings aus, wenn der Vertreter in einem EU Mitgliedsstaat ansässig ist.
Keine Vollmacht erforderlich
Keine Legalisierung der Vollmacht erforderlich
Es muss sich um ein unterscheidungskräfiges Zeichen handeln, welches nicht beschreibend für die Waren und Dienstleistungen ist.
Eine Markenanmeldung kann mehrere Klassen beinhalten.
Das Amt prüft zunächst, ob die Klassifizierung korrekt erfolgt ist.
Es prüft, ob absolute Eintragungshindernisse vorliegen, insbesondere ,ob das Zeichen ausschließlich aus Elementen besteht, den es an jeglicher Unterscheidungskraft mangelt oder ob das Zeichen ausschließlich aus Angaben besteht, die die angemeldeten Waren und Dienstleistungen beschreiben.
Ja gegen die Anmeldung
Widerspruchsgrund
Ältere Markenrechte
Es liegt eine ältere Geschäftsbezeichnung vor
Widerspruchsfrist beträgt
2 Monate gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung der Anmeldung
Widerspruchsberechtigung
Inhaber der betroffenen älteren Rechte und deren eingetragene ausschließliche Lizenznehmer, wenn im Lizenzvertrag nichts gegenteiliges geregelt ist.
Liegen alle Eintragungsvoraussetzungen wird die Marke eingetragen.
Keine Angabe
Die Marke wird nach der Eintragung veröffentlicht
Ca. 4 Monate
Die Marke kann als Basismarke für eine internationale Registrierung dienen.
Es kann die Priorität dieser Marke beansprucht werden, soweit das Land in dem die Marke angemeldet wird Mitglied der Pariser Verbandsübereinkunft ist.
10 ahre gerechnet ab dem Tag der Anmeldung
Die Marke kann verlängert werden durch einen entsprechenden Antrag, der vor Ablauf einer Frist von 10 Jahren, gerechnet ab dem Anmeldedatum. Die Verlängerungsgebühr muss innerhalb von 6Monaten vor Ablauf der Schutzdauer gezahlt werden.
Es ist eine Gnadenfrist von 6 Monaten vorgesehen, gerechnet ab dem Ende des Monats, in dem die Schutzdauer abläuft, innerhalb derer die Verlängerung gegen Zahlung einer höheren Gebühr nachgeholt werden kann.
Keine
Nein
Ja, frühestens 5 Jahre nach dem Tag der Eintragung. Es muss nachgewiesen werden, dass
die Marke ernsthaft benutzt wurde
oder
auf Grund entschuldigender Umstände, deren Beurteilung im Ermessen des Gerichts liegen
Die nicht-rechtserhaltende Benutzung kann durch jedermann geltend gemacht werden, der Nachweis eines berchtigten Interesses ist nicht erforderlich.
Die Verwendung eines TM oder eines ® ist nicht zwingend. Es ist empfehlenswert das TM oder das ® zu verwenden, denn dies beugt dem Einwand vor, dass die Marke unwirksam sei, weil sie mittlerweile zu einer Gattungsbezeichnung geworden ist.
Eine Nutzung sollte allerdings nur in folgender Form erfolgen:
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