Benutzerkonto | Kontakt   Anfrageformular

Sie sind momentan in:

Markenanmeldung Frankreich

Markenanmeldung Frankreich

Hier können Sie uns mit der Anmeldung Ihrer Marke zum Schutz in Frankreich beauftragen. Garantierte Fixpreise inklusive amtlicher Gebühren.

Wir bringen Ihren Begriff (Namen, Logo etc.) als Wortmarke oder Wort-/Bildmarke beim dortigen Patent- und Markenamt zur Anmeldung. Die Schutzdauer beträgt 10 Jahre und kann beliebig oft verlängert werden.

Alternative: Sie können Markenschutz in Frankreich durch Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke erhalten, welche in der gesamten EU Schutz bietet.

Alternative: Falls die Marke schon in einem anderen Land angemeldet oder eingetragen ist können Sie für Frankreich Schutz durch eine internationale Registrierung erlangen.

Kostenloser Markencheck

Einfach Marke eingeben und alle identischen EU und IR-Marken werden angezeigt




Ähnlichkeitsrecherche inkl. Analyse Frankreich

220,00
220,00 € zzgl. MwSt.

Markenanmeldung Frankreich

750,00
750,00 € zzgl. MwSt.  inkl. amtliche Gebühren

 1.    Welche Formalitäten müssen bei der Anmeldung berücksichtigt werden?

 

Es ist ein Vertreter erforderlich, wenn der Anmelder keine Zustelladresse in Frankreich hat. Es reicht

allerdings aus, wenn der Vertreter in einem EU Mitgliedsstaat ansässig ist.

Keine Vollmacht erforderlich

Keine Legalisierung der Vollmacht erforderlich

 

  2.   Welche Voraussetzungen muss die Marke im Wesentlichen erfüllen, um eingetragen zu werden?

 

Es muss sich um ein unterscheidungskräfiges Zeichen handeln, welches nicht beschreibend für die Waren und Dienstleistungen ist.  

 

3.  Kann eine Markenanmeldung für mehrere Klassen eingereicht werden?

 

Eine Markenanmeldung kann mehrere Klassen beinhalten.

   

4.    Wie ist das Eintragungsverfahren ausgestaltet?

 

a)    Was sind die wesentlichen Eintragungshindernisse

Das Amt prüft zunächst, ob die Klassifizierung korrekt erfolgt ist.

Es prüft, ob absolute Eintragungshindernisse vorliegen, insbesondere ,ob das Zeichen ausschließlich aus Elementen besteht, den es an jeglicher Unterscheidungskraft mangelt oder ob das Zeichen ausschließlich aus Angaben besteht, die die  angemeldeten Waren und Dienstleistungen beschreiben.

b)   Widerspruchsverfahren

Ja gegen die Anmeldung

Widerspruchsgrund

Ältere Markenrechte

Es liegt eine ältere Geschäftsbezeichnung vor

Widerspruchsfrist beträgt

2 Monate gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung der Anmeldung

Widerspruchsberechtigung

 Inhaber der betroffenen älteren Rechte und deren eingetragene ausschließliche Lizenznehmer, wenn im Lizenzvertrag nichts gegenteiliges geregelt ist.

c)    Eintragung

Liegen alle Eintragungsvoraussetzungen wird die Marke eingetragen.

d)   Zertifikat

Keine Angabe

e)   Veröffentlichung

Die Marke wird nach der Eintragung veröffentlicht

   

5.  Wie lange dauert das Eintragungsverfahren?


Ca. 4 Monate

 

  6. Ist eine Erweiterung auf andere Länder möglich?

 

Die Marke kann als Basismarke für eine internationale Registrierung dienen.

 

Es kann die Priorität dieser Marke beansprucht werden, soweit das Land in dem die Marke angemeldet wird Mitglied der Pariser Verbandsübereinkunft ist.

 

7.    Wie lange ist die Schutzdauer der Marke?

 

10     ahre gerechnet ab dem Tag der Anmeldung

 

8.    Kann die Marke verlängert werden

 

a)    Fristen

 Die Marke kann verlängert werden durch einen entsprechenden Antrag, der vor Ablauf einer Frist von 10 Jahren, gerechnet ab dem Anmeldedatum. Die Verlängerungsgebühr muss innerhalb von 6Monaten vor Ablauf der Schutzdauer gezahlt werden.

 Es ist eine Gnadenfrist von 6 Monaten vorgesehen, gerechnet ab dem Ende des Monats, in dem die Schutzdauer abläuft, innerhalb derer die Verlängerung gegen Zahlung einer höheren Gebühr nachgeholt werden kann.

 

b)   Erforderliche Dokumente

 Keine

 

9.    Muss die Marke rechtserhaltend benutzt werden?

 

a)    Von Amts wegen vorzulegen

 

Nein

 

b)   Geltendmachung durch Dritten

Ja, frühestens 5 Jahre nach dem Tag der Eintragung. Es muss nachgewiesen werden, dass

die Marke ernsthaft benutzt wurde

oder

auf Grund entschuldigender Umstände, deren Beurteilung im Ermessen des Gerichts liegen

 

Die nicht-rechtserhaltende Benutzung kann durch jedermann geltend gemacht werden, der Nachweis eines berchtigten Interesses ist nicht erforderlich.

 

10. Darf das TM oder ®  verwendet werden?


Die Verwendung eines TM oder eines ® ist nicht zwingend. Es ist empfehlenswert das TM oder das ® zu verwenden, denn dies beugt dem Einwand vor, dass die Marke unwirksam sei, weil sie mittlerweile zu einer Gattungsbezeichnung geworden ist.

Eine Nutzung sollte allerdings nur in folgender Form erfolgen:

  • ®
  • Marque enregistrée

 

 

Sie haben Fragen?

kostenlose 24h Hotline:

0800 811 22 11

Beratung per Telefon/Email nur nach vorherigem Auftrag!

Hier können Sie Beratung per Tel./Email anfordern:

Rechtsanwalt fragen

Forum: Antworten auf Ihre Fragen


In Kooperation mit



Zahlungsmöglichkeiten:

Vorkasse per Überweisung



Geprüfte Qualität