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Wir bringen Ihre Marke bei der World Intellectual Property Organization (WIPO) in Genf zur Anmeldung. Die Marken Anmeldung erfolgt über uns als Vertreter.
Auf Basis einer Heimatmarke ist die Internationalisierung des Markenschutzes für insgesamt derzeit 87 Unterzeichnerstaaten des Madrider Markenabkommens (MMA) und des Protokolls des Madrider Markenabkommens (PMMA) möglich.
Sie erspart dem Anmelder die parallele Registrierung nationaler Marken in den verschiedenen Mitgliedsstaaten. Nach der Registrierung genießt die Marke in jedem beantragtem Land ebenso Markenschutz, als wäre sie dort unmittelbar hinterlegt worden. Wird in einem der gewählten Länder die Marke rechtskräftig zurückgewiesen, so bleibt -im Gegensatz zur EU-Gemeinschaftsmarke - der Markenschutz in den übrigen gewählten Ländern bestandskräftig. Die Schutzdauer der IR-Marke selbst beträgt zehn Jahre gerechnet vom Tag Anmeldung an und kann beliebig oft verlängert werden.
Dazu gehört
* Erstellung eines Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses
* Fertigung einer Markenanmeldung
* elektronische Übersendung des Antrages
* Führung der Korrespondenz
* Prüfung und Weiterleitung der Empfangsbescheinigung
* Überwachung der Zahlungsfristen
* Sachstandsüberwachung der Anmeldung
* Übersendung der Markenurkunde
* Überwachung der Widerspruchsfrist
Die Tätigkeiten nach Anmeldung etwa wegen angedrohter Zurückweisung der Eintragung werden in Absprache nach Zeit abgerechnet.
Bitte denken Sie daran, dass nicht alle Länder prüfen, ob de Markenanmeldung etwa mit schon eingetragenen Marken kollidiert. Sie sollten daher für jedes benannte Land eine Markenrecherche bei uns beauftragen.
