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Markenanmeldung Argentinien

Markenanmeldung Argentinien

Hier können Sie uns mit der Anmeldung Ihrer Marke zum Schutz in Argentinien beauftragen. Garantierte Fixpreise inklusive amtlicher Gebühren.

Wir bringen Ihren Begriff (Namen, Logo etc.) als Wortmarke oder Wort-/Bildmarke beim dortigen Patent- und Markenamt zur Anmeldung. Die Schutzdauer beträgt 10 Jahre und kann beliebig oft verlängert werden.

Schritt 1 (optional)
Schritt 2

Ähnlichkeitsrecherche mit Vorauswahl Argentinien

Ähnlichkeitsrecherche mit Vorauswahl Argentinien
Mit diesem Auftrag liefern wir eine Verfügbarkeitsrecherche nach ähnlichen angemeldeten oder eingetragenen Marken. Der Report enthält eine Stellungnahme durch einen auf Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt zur Eintragbarkeit der Marke und dem Risiko von Kollisionen mit gefundenen Marken.
210,00
210,00 € zzgl. MwSt.

Markenanmeldung Argentinien

Markenanmeldung Argentinien
Wir melden Ihre Marke in Argentinien an. Der Preis beinhaltet alle Kosten einschließlich offizielle Gebühren, unsere Anwaltskosten, diverse und unverhergesehene Kosten für die Anmeldung und Druchführung einer widerspruchsfreien Markenanmeldung und den Erhalt einer Markenurkunde für den Mandanten. Es gibt keine versteckten oder unvorhergesehenen Kosten für den Mandanten.

730,00
730,00 € zzgl. MwSt.  inkl. amtliche Gebühren

Rechtliche Informationen

Es gilt die internationale Klassifikation für Waren und Dienstleistungen. Eintragungsfähig als Marke sind Wort- und Bildmarken sowie Kombinationen daraus.

Der Antrag wird beim Patentamt gestellt. Ausländische Anmelder benötigen einen Inlandsvertreter. Der Zeitraum zwischen Anmeldung und Eintragung beträgt zwei Jahre. Vor der Eintragung im Register wird die Marke im wöchentlich erscheinenden "Boletin de Marcas" veröffentlicht.

Die Widerspruchsfrist beträgt 30 Tage ab der Veröffentlichung der Marke. Da es noch kein patentamtliches Widerspruchsverfahren gibt, ist der Anmelder im Falle eines Widerspruchs verpflichtet, eine Klage gegen den Widerspruchsführer vor dem zuständigen Zivilgericht einzureichen (innerhalb von 365 Tagen ab Zustellung des Widerspruchs). Anderenfalls wird die Anmeldung der Marke von Amts wegen für verfallen erklärt.

Der Markenschutz entsteht durch Eintragung.

Die Schutzdauer beträgt 10 Jahre. Eine Verlängerung ist um jeweils 10 Jahre möglich.

 

 

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