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Markenanmeldung Boliven

Markenanmeldung Boliven

Hier können Sie uns mit der Anmeldung Ihrer Marke zum Schutz in Bolivien beauftragen. Wir bieten garantierte Fixpreise inklusive amtlicher Gebühren.

Wir bringen Ihren Begriff (Namen, Logo etc.) als Wortmarke oder Wort-/Bildmarke beim dortigen Patent- und Markenamt zur Anmeldung. Die Schutzdauer beträgt 10 Jahre und kann beliebig oft verlängert werden.

Schritt 1 (optional)
Schritt 2

Ähnlichkeitsrecherche mit Vorauswahl Bolivien

Ähnlichkeitsrecherche mit Vorauswahl Bolivien
Mit diesem Auftrag liefern wir eine Verfügbarkeitsrecherche nach ähnlichen angemeldeten oder eingetragenen Marken. Der Report enthält eine Stellungnahme durch einen auf Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt zur Eintragbarkeit der Marke und dem Risiko von Kollisionen mit gefundenen Marken.
230,00
230,00 € zzgl. MwSt.

Markenanmeldung Bolivien

Markenanmeldung Bolivien
Wir melden Ihre Marke in Bolivien an. Der Preis beinhaltet alle Kosten einschließlich offizielle Gebühren, unsere Anwaltskosten, diverse und unverhergesehene Kosten für die Anmeldung und Druchführung einer widerspruchsfreien Markenanmeldung und den Erhalt einer Markenurkunde für den Mandanten. Es gibt keine versteckten oder unvorhergesehenen Kosten für den Mandanten.

850,00
850,00 € zzgl. MwSt.  inkl. amtliche Gebühren

Rechtliche Informationen

Bolivien ist Mitglied des Andenpaktes. In der Richtlinie des Andenpakts über gewerbliches Eigentum werden einheitliche Grundsätze zum Markenschutz in allen Mitgliedsstaaten festgelegt (z.B. Begriff der Marke).

Es gilt die internationale Klassifikation für Waren und Dienstleistungen.

Eintragungsfähig als Marke sind alle unterscheidungskräftigen Zeichen einschließlich Hör- und Geruchsmarken.

Der Antrag wird beim Patentamt gestellt. Ausländische Anmelder benötigen einen Inlandsvertreter. Der Zeitraum zwischen Anmeldung und Eintragung beträgt ca 11 Monate.

Die Widerspruchsfrist beträgt 30 Tage ab der Veröffentlichung der Marke. Auch aus prioritätsälteren Marken in anderen Andenpaktstaaten kann Widerspruch eingelegt werden.

Der Markenschutz entsteht durch Eintragung. Die Schutzdauer beträgt 10 Jahre. Eine Verlängerung ist um jeweils 10 Jahre möglich.

 

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