kostenlose 24h Hotline:
0800 811 22 11
Beratung per Telefon/Email nur nach vorherigem Auftrag!
Hier können Sie Beratung per Tel./Email anfordern:
Hier können Sie uns mit der Anmeldung Ihrer Marke zum Schutz in Venezuela beauftragen. Wir bieten garantierte Fixpreise inklusive amtlicher Gebühren.
Wir bringen Ihren Begriff (Namen, Logo etc.) als Wortmarke oder Wort-/Bildmarke beim dortigen Patent- und Markenamt zur Anmeldung. Die Schutzdauer beträgt 10 Jahre und kann beliebig oft verlängert werden.
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Schritt 1 (optional)
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Schritt 2
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Ähnlichkeitsrecherche mit Vorauswahl Venezuela
Mit diesem Auftrag liefern wir eine Verfügbarkeitsrecherche nach ähnlichen angemeldeten oder eingetragenen Marken. Der Report enthält eine Stellungnahme durch einen auf Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt zur Eintragbarkeit der Marke und dem Risiko von Kollisionen mit gefundenen Marken.
340,00
340,00 € zzgl. MwSt.
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Markenanmeldung VenezuelaWir melden Ihre Marke in Venezuela an. Der Preis beinhaltet alle Kosten einschließlich offizielle Gebühren, unsere Anwaltskosten, diverse und unverhergesehene Kosten für die Anmeldung und Druchführung einer widerspruchsfreien Markenanmeldung und den Erhalt einer Markenurkunde für den Mandanten. Es gibt keine versteckten oder unvorhergesehenen Kosten für den Mandanten.
1550,00
1.550,00 € zzgl. MwSt.
inkl. amtliche Gebühren
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Venezuela ist Mitglied des Andenpaktes. In der Richtlinie des Andenpaktes werden einheitliche Grundsätze zum Markenschutz in allen Mitgliedsstaaten festgelegt (z.B. Begriff der Marke). Es gilt die internationale Nizza- Klassifikation für Waren und Dienstleistungen. Eintragungsfähig als Marke sind alle unterscheidungskräftigen Zeichen einschließlich Hör- und Geruchsmarken.
Der Antrag wird beim Patentamt gestellt. Ein Inlandsvertreter ist für ausländische Anmelder erforderlich. Pro Klasse muss ein Antrag gestellt werden. Vor der Eintragung im Register wird die Marke im offiziellen Bulletin veröffentlicht.
Die Widerspruchsfrist beträgt 30 Werktage ab der Veröffentlichung der Marke. Der Markenschutz entsteht durch Eintragung. Der Zeitraum zwischen Anmeldung und Eintragung beträgt ca. 1,5 Jahre. Eine Eilregistrierung ist möglich. Die Schutzdauer beträgt 10 Jahre. Eine Verlängerung ist um jeweils 10 Jahre möglich.
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