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Fragen zu Anwaltliche Beratung per Email oder Telefon

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Schönen guten Tag,

wir als Werbeagentur haben für einen unserer Kunden ein grafisches Qualitäts-Prüfsiegel entwickelt, welches dieser zukünftig auf entsprechend zertifizierten Produkten anbringen möchte.

Der Kunde möchte nun wissen, ob dieses Siegel in der Kommunikation auch als Qualitäts-Prüfsiegel bezeichnet werden darf oder ob die Verwendung des Begriffs "Qualitäts-Prüfsiegel" an bestimmte rechliche Auflagen geknüpft ist?

Nach unserem Wissenstand kann zwar grundsätzlich jeder ein Prüf- oder Gütesiegel kreieren, da es hierzu keine gesetzlichen Regelungen gibt. Aber über die Verwendung der Bezeichnung "XYZ Qualitäts-Prüfsiegel" haben wir keine verbindlichen Auskünfte gefunden.

Ich hoffe, Sie können uns diesbezüglich weiterhelfen.

Vielen Dank und liebe Grüße
Manuel Steidte

Von Manuel Steidte, 07.09.11 14:45

Bitte stellen Sie Ihre Frage im Auftragsformular, da wir Sie sonst nicht bearbeiten können.

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Hallo, wie hatten vor ca. 2 Wochen eine Frage an Sie von dieser
Adresse aus gesandt. Wann bekommen wir hierzu unsere Antwort? MfG !

Von Großholdermann, 12.11.12 17:14

Dieses Frage-Formular ist nicht dazu gedacht, kostenlos Beratung zu erhalten. Wenn Sie eine Beratung wünschen füllen Sie bitte das Formular zur Anwaltliche Beratung per Email oder Telefon aus und erteilen Sie uns einen Auftrag.

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