Fragen zu Anwaltliche Beratung per Email oder Telefon
Schönen guten Tag,
wir als Werbeagentur haben für einen unserer Kunden ein grafisches Qualitäts-Prüfsiegel entwickelt, welches dieser zukünftig auf entsprechend zertifizierten Produkten anbringen möchte.
Der Kunde möchte nun wissen, ob dieses Siegel in der Kommunikation auch als Qualitäts-Prüfsiegel bezeichnet werden darf oder ob die Verwendung des Begriffs "Qualitäts-Prüfsiegel" an bestimmte rechliche Auflagen geknüpft ist?
Nach unserem Wissenstand kann zwar grundsätzlich jeder ein Prüf- oder Gütesiegel kreieren, da es hierzu keine gesetzlichen Regelungen gibt. Aber über die Verwendung der Bezeichnung "XYZ Qualitäts-Prüfsiegel" haben wir keine verbindlichen Auskünfte gefunden.
Ich hoffe, Sie können uns diesbezüglich weiterhelfen.
Vielen Dank und liebe Grüße
Manuel Steidte
Von Manuel Steidte, 07.09.11 14:45
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Hallo, wie hatten vor ca. 2 Wochen eine Frage an Sie von dieser
Adresse aus gesandt. Wann bekommen wir hierzu unsere Antwort? MfG !
Von Großholdermann, 12.11.12 17:14
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