Stephanie
23.09.2007 - 21:17
Stephanie
23.09.2007 - 21:17
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Hallo, |
Advanced Member ![]() ![]() ![]() Gruppe: Mitglieder Beiträge: 30 Mitglied seit: 5.05.07 Mitglieds-Nr.: 93 |
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Jens Liesegang
24.09.2007 - 13:54
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Interessante Frage! |
Rechtsanwalt ![]() ![]() ![]() Gruppe: Root Admin Beiträge: 449 Mitglied seit: 31.12.06 Wohnort: Frankfurt am Main Mitglieds-Nr.: 1 |
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Stephanie
24.09.2007 - 16:33
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Hallo, |
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Jens Liesegang
27.09.2007 - 17:55
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So einfach ist das wohl nicht. |
Rechtsanwalt ![]() ![]() ![]() Gruppe: Root Admin Beiträge: 449 Mitglied seit: 31.12.06 Wohnort: Frankfurt am Main Mitglieds-Nr.: 1 |
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Harry
13.10.2007 - 19:51
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Gibt es denn kein Muster o.ä., wo dieser Hinweis vermerkt sein muss. ich sehe schon wieder viele Anwälte viel geld mit Abmahnungen verdienen, da ich bisher in keinem Shop einen hinweis auf die verpackungsordnung gefunden habe. |
Newbie ![]() Gruppe: Mitglieder Beiträge: 1 Mitglied seit: 13.10.07 Mitglieds-Nr.: 160 |
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Stephanie
18.10.2007 - 20:44
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Hallo, |
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Jens Liesegang
18.10.2007 - 22:06
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Gern geschehen. Vielleicht noch eine Anmerkung zur Wettbewerbswidrigkeit. ZITAT b) Entgegen der Auffassung des BerGer. stellt § 6 VerpackV eine Marktverhaltensregelung dar. Der Marktbezug ergibt sich zwar nicht aus der in § 1 VerpackV geregelten unmittelbaren Zielsetzung, da die Belange des Umweltschutzes für sich genommen wettbewerbsneutral sind (vgl. BGHZ 144, 255 [267f.]= GRUR 2000, 1076 = NJW 2000, 3351 - Abgasemissionen; Ullmann, GRUR 2003, 817 [822]). Die in § 6 VerpackV geregelten Rücknahme- und Verwertungspflichten wirken sich jedoch deutlich auf das Verhalten der Hersteller und Vertreiber auf dem Absatzmarkt aus. Die Verpackungsverordnung hält Hersteller und Vertreiber dazu an, Verpackungen möglichst vollständig zu vermeiden (vgl. § 1 I VerpackV) oder - wenn sie als Selbstentsorger tätig werden - Vorkehrungen zu treffen, um einen Teil der Verkaufsverpackungen von den Kunden zurückzuerhalten. Nachdem mit der Novelle der Verpackungsverordnung im Jahre 1998 ausdrücklich auch das Ziel der Herstellung der Wettbewerbsgleichheit zwischen dem dualen System und den Selbstentsorgern verfolgt wurde (vgl. BT-Dr 13/10943, S. 20), weist die Bestimmung zumindest im Verhältnis zum Mitbewerber den erforderlichen Marktbezug auf (vgl. auch KG, GRUR-RR 2005, 357 - Außer-Haus-Verkauf eines Imbissstands; Köhler, § 4 UWG Rdnr. 11.154; v. Jagow, in: Harte/Henning, UWG, § 4 Nr. 11 Rdnr. 131; Ullmann, GRUR 2003, 817 [822]; offen gelassen in OLG München, OLG-Report 2003, 279 = NJOZ 2003, 1793). Verstöße dagegen begründen also nach §§ 8 Absatz 1, 3, 4 Nr. 11 UWG wohl einen Unterlassungsanspruch. Allerdings erging das Urteil im Verhältnis zwischen Entsorgungsunternehmen. Fraglich ist, ob das nicht Anbringen des Hinweises wettbewerbsrechtlich relevant ist (§ 3 UWG). Shop-Betreiber sind aber gut beraten, entsprechende Hinweise anzubringen. |
Rechtsanwalt ![]() ![]() ![]() Gruppe: Root Admin Beiträge: 449 Mitglied seit: 31.12.06 Wohnort: Frankfurt am Main Mitglieds-Nr.: 1 |
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engelchen1702
26.01.2008 - 09:57
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Ich empfehle jedem der im Versandhandel tätig ist, sich beim grünen Punkt zu registrieren und damit ist man das Problem mit der Verpackungsordung los, bzwh. dem Gesetz wird dadurch genüge getan. Die entstehenden Gebühren sind so verschwindend gering dass es sich in der Tat nicht lohnt dies hier anzusprechen. |
Newbie ![]() Gruppe: Mitglieder Beiträge: 2 Mitglied seit: 26.01.08 Mitglieds-Nr.: 213 |
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MrSchmidt
10.05.2008 - 00:53
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Hallo an Alle! ZITAT "Wir sind gemäß der Regelungen der Verpackungsverordnung dazu verpflichtet, Verpackungen unserer Produkte, die nicht das Zeichen eines Systems der flächen- deckenden Entsorgung (wie etwa dem „Grünen Punkt“ der Duales System Deutschland AG) tragen, zurückzunehmen und für deren Wiederverwendung oder Entsorgung zu sorgen. Zur weiteren Klärung der Rückgabe setzen Sie sich bei solchen Produkten bitte mit uns in Verbindung (MEINE TELEFONNUMMER, FAX, ADRESSE etc.). Wir nennen Ihnen dann eine kommunale Sammelstelle oder ein Entsorgungsunter- nehmen in Ihrer Umgebung, das die Verpackungen kostenfrei entgegennimmt. Sollte dies nicht möglich sein, haben Sie die Möglichkeit, die Verpackung an uns zu schicken (ADRESSE). Die Verpackungen werden von uns wieder verwendet oder gemäß der Bestimmungen der Verpackungsverordnung entsorgt." Ist die nicht wettbewerbswidrig? |
Newbie ![]() Gruppe: Mitglieder mit Rechtsberatung Beiträge: 6 Mitglied seit: 9.04.08 Mitglieds-Nr.: 263 |
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Jens Liesegang
10.05.2008 - 08:31
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Der Vollständigkeit halber an dieser Stelle erst einmal der Hinweis, dass die geänderte Verpackungsverordnung zum großen Teil seit Anfang April in Kraft ist. sieher News - Beitrag hier zu den neuen Anforderungen durch die geänderte Verpackungsverordnung. |
Rechtsanwalt ![]() ![]() ![]() Gruppe: Root Admin Beiträge: 449 Mitglied seit: 31.12.06 Wohnort: Frankfurt am Main Mitglieds-Nr.: 1 |
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Anila
23.06.2008 - 15:18
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Guten Tag, |
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Marco Rössel
24.06.2008 - 10:21
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Guten Tag, |
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Uwe-64
16.08.2008 - 17:26
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Hallo, |
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