HOckel
1.06.2008 - 16:39
HOckel
1.06.2008 - 16:39
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Wie ist es denn mit Unternehmen, die eine Webseite nur zur Präsentation nutzen, aber keine Waren oder Dienstleistungen über die Seite verkaufen. Ist es hier nötig, Allgemeine Geschäftsbedingungen auszuweisen? In meinem Fall geht es um eine Baufirma, die lediglich Referenzen, Unternehmensinfos und eine Kontaktmöglichkeit (Emailformular) im Internet anbieten. |
Newbie ![]() Gruppe: Mitglieder Beiträge: 2 Mitglied seit: 1.06.08 Mitglieds-Nr.: 290 |
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Jens Liesegang
1.06.2008 - 17:28
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Es gibt generell keine Pflicht, AGB aufzustellen bzw. zu verwenden. Es gibt lediglich verschiedene Informationspflichten. Wenn der Vertragsschluss über das Internet gegenüber Verbrauchern angeboten wird gehört dazu zum Beispiel die Information, wie der Vertrag zustandekommt etc.. Das wird dann in den AGB geregelt. Wenn Sie nicht die Möglichkeit des Vertragsschlusses anbieten entfallen diese Pflichten. § 5 Allgemeine Informationspflichten Das dürfte bei Ihnen das Wesentliche sein, sofern keine Möglichkeit zum Vertragsschluss geboten wird. Falls Sie aber im Geschäftsverkehr AGB verwenden, sollten diese ggf. über die Webseite verfügbar gemacht werden. |
Rechtsanwalt ![]() ![]() ![]() Gruppe: Root Admin Beiträge: 449 Mitglied seit: 31.12.06 Wohnort: Frankfurt am Main Mitglieds-Nr.: 1 |
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HOckel
1.06.2008 - 19:26
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...das ging ja fix! |
Newbie ![]() Gruppe: Mitglieder Beiträge: 2 Mitglied seit: 1.06.08 Mitglieds-Nr.: 290 |
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Jens Liesegang
1.06.2008 - 20:11
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gern geschehen. Aber bitte denken sie daran, dass es nicht nur auf die Erfüllung von Informationspflichten ankommt. Wettbewerbsverstöße werden oft auch dadurch begangen, dass Werbeaussagen irreführend sind. |
Rechtsanwalt ![]() ![]() ![]() Gruppe: Root Admin Beiträge: 449 Mitglied seit: 31.12.06 Wohnort: Frankfurt am Main Mitglieds-Nr.: 1 |
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