Importzoll Infopflichten d. Verkäufers?

Zoll & BGB-InfoV

Stephanie 2.10.2008 - 16:18

Hallo,

nach den BGB-InfoV hat ein gewerblicher Verkäufer zahlreiche Informationspflichten. Wie steht es mit den Informationspflichten zu Zöllen bei Auslandsverkauf (z. B. bei Versandzielen Schweiz, Norwegen, USA)? Sehe ich das richtig, eine Informationspflicht über evtl. anfallende Zölle ergibt sich aus BGB-InfoV Abschnitt 1.8 (oder evtl. 1.7 oder Preisangabenverordnung)?

ZITAT
BGB-InfoV Abschnitt 1.8
gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten sowie einen Hinweis auf mögliche weitere Steuern oder Kosten, die nicht über den Unternehmer abgeführt oder von ihm in Rechnung gestellt werden,

Was ist der korrekte Begriff für diese Kosten? Ich fand auf einer Seite als separate Punkte gelistet Importzölle, Importgebühren und Importsteuern. Oder sollten sicherheitshalber alle diese Begriffe benutzt werden?

Wie sollte ein solcher Hinweis aussehen für ebay? Wäre folgendes hinreichend:
ZITAT
Der Käufer trägt evtl. anfallende Importzölle, Importgebühren oder Importsteuern für Versandziele außerhalb der EU (Europäischen Union). / The buyer will bear any import duties, import fees or import taxes that might incur for shipping destinations outside the EU (European Union).

Wo gehört ein solcher Hinweis hin – muss der auf der Artikelseite stehen oder genügt es, wenn er auf einer separaten Seite mit dem Titel AGB oder Kundeninformation steht?

Stephanie



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