Nachträgliche schriftliche Widerrufsbelehrung

Wissensdurst 21.05.2008 - 00:58

Die hier eingestellte "Nachträgliche schriftliche Widerrufsbelehrung" enthält keine Angaben zu den Widerrufsfolgen.
Müssten diese aber nicht enthalten sein, so wie in dem Muster für die Ebay-Angebotsseite? Wenn die korrekte Belehrung nur in Textform erfolgen kann, dann müsste doch auch die nachträgliche Version die Widerrufsfolgen enthalten. Sehe ich das falsch?



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Jens Liesegang 22.05.2008 - 13:18

Welches Dokument ist gemeint?

http://www.luebeckonline.com/mustervertrae...sbelehrung.html

oder

http://www.luebeckonline.com/mustervertrae...sbelehrung.html



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Wissensdurst 23.05.2008 - 23:06

Sehr geehrter Herr Liesegang,

ich meine http://www.luebeckonline.com/mustervertrae...sbelehrung.html
warum enthält diese Belehrung nicht auch, wie in
http://www.luebeckonline.com/mustervertrae...g-auf-ebay.html
diesen Absatz zu den Widerrufsfolgen? :

Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten.





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