Arbeitsvertrag-Dienstvertrag

Dienstverhältnis beginnt am 1.6.08 auf bestimmte Zeit von 3 Jahren.

Enzenhofer 28.05.2008 - 10:04

1. Man beginnt ein Dienstberhältnis als Angestellter mit 20Std.Woche. Dann ist das doch ein Arbeitsvertrag oder ist es egal wenn Dienstvertrag steht?

2.Kündigungszeit = 3Monate. Dienstverhältnis auf bestimmte Zeit von 3Jahren. Heißt das, dass man dann innerhalb von den 3Jahren nicht kündbar ist? Bzw. man das Gehalt dann auch nach Kündigung diese 3Jahre weiter erhält???
Anita E.



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Marco Rössel 30.05.2008 - 07:38

Guten Morgen,

bei einem Dienstvertrag als Angestellter liegt auch nach meinem Verständnis ein Arbeitsvertrag vor, unabhängig von der Anzahl der Wochenstunden.

Die Begrenzung des Dienstverhältnisses auf eine bestimmte Zeit deutet auf einen befristeten Arbeitsvertrag hin. Hier wäre zu beachten, dass eine Befristung ohne besonderen Grund (z.B. Schwangerschaftsvertretung oder projektbezogen) nur maximal für 2 Jahre möglich sit, bei neu gegründeten Unternehmen auch bis zu 4 Jahre.

Auch bei einem befristeten Arbeitsvertrag ist bei entsprechender Vereinbarung eine ordentliche Kündigung, hier mit einer Frist von 3 Monaten, möglich.

Ich hoffe, dass Ihnen die Antworten geholfen haben. Mit freundlichen Grüßen,

Marco Rössel
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Enzenhofer 30.05.2008 - 07:59

Herzlichen Dank für die rasche Antwort
Bei Kündigung vor Ablauf der 3 Jahre, müßte man dann das Gehalt nach Kündigung bis Ende der 3 Jahre weiter zahlen?
Und gilt bei einem solchen Vertrag auch die Probezeit?
Anita Enzenhofer



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Marco Rössel 3.06.2008 - 08:13

Hallo,

das kommt allein auf den Vertrag an: Dieser kann beinhalten, dass auch ein befristetes Arbeitsverhältnis vor Ablauf ordentlich gekündigt werden kann (dann keine Pflicht zur Fortzahlung) und dass eine Probezeit gilt.

Marco Rössel



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