Geschäftl. Einnahmen gestohlen. Wer muss haften?

Suny 10.09.2008 - 12:44

Hola, hier nochmal Sunny :-),

eine Frage bezüglich eines Diebstahls in Spanien, Ibiza bleibt offen. Vor einem Monat wurde ich in der Innenstadt von Sta. Eularia auf Ibiza von einer Bande bestohlen. Dabei fielen den Räubern meine Tageseinnahmen von 660,-€ in die Hände. Ich meldete diesen Diebstahl sofort bei der Guardia Civíl und bekam ein Dokument, was diesen Diebstahl dokumentiert. Meine Firma will nun, dass ich diesen Verlust aus eigener Tasche bezahle? Sind Reiseunternehmen gegen solche Umstände nicht versichert?

Danke für Ihre Antwort,

Sunny



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Marco Rössel 11.09.2008 - 09:09

Hallo,

auch hier wäre interessant zu wissen, ob der Arbeitsvertrag deutschem oder spanischen Recht unterliegt. Außerdem kommt es darauf an, weshalb Sie mit so viel Geld durch die Stadt gelaufen sind. Ist das üblich? Zu welcher Uhrzeit passierte der Diebstahl?

Nach deutschem Recht haftet jedenfalls der Arbeitnehmer für vorsätzliche bzw. grob fahrlässige Pflichtverletzungen. Ob eine solche vorliegt, ist unklar.

Grüße,

Marco Rössel
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Suny 25.09.2008 - 10:02

Mein Arbeitsvertrag unterliegt dem spanischen Recht. Meine Einnahmen wurden mir in der Stadt in einem Café gestohlen, kurz bevor ich damit in unser Büro fahren wollte, um diese einzuzahlen. Die Firma vergibt auch Bankkarten, um diese Summen direkt einzuzahlen. Leider war mir davon nichts bekannt, eine neue Karte zur Einzahlung meiner Einnahmen wurde mir versprochen, diese habe ich jedoch bis heute nicht erhalten.



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