Kündigung durch Arbeitnehmer

Arbeitgeber verkürzt Kündigungsfrist

Princessa2 17.09.2008 - 10:47

Hallo,

nochmals bitte ich um Ihre Hilfe. Habe bei meinem Arbeitgeber ordentlich und fristgerecht gekündigt (hiermit kündige ich ordentlich und fristgemäß mein mit Ihnen bestehendes Arbeitsverhältnis zum 15.10.2008 vorsorglich zum nächst zulässigen Termin.). Nun hat mein Arbeitgeber in seinem Bestätigungsschreibenaber diese First um zwei Wochen verkürzt(30.9.).
Laut BGB §622 und Tarifvertrag beträgt die Zeit aber 4 Wochen zum 15 und zum Monatsletzten.
Muss ich diesem zustimmen oder kann ich Einspruch erheben und gegebenenfalls im Schreiben an den Arbeitgeber rechtliche Schritte vorbehalten? Wie schnell muss dann ein Einspruch eingereicht werden?

Vielen Dank!



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Jens Liesegang 17.09.2008 - 19:58

Ich bin etwas verwirrt, weil es doch zunächst wohl nur um eine ausserordentliche Kündigung ging und das Arbeitsverhältnis befristet ist oder?

Auf was kommt es Ihnen an? Möglichst frühzeitige Beendigung? So hörte sich das zunächst an.

Wann haben Sie gekündigt?

Gilt ein Tarifvertrag? Sie sprachen zumindest davon.

Ich glaube das es wirklich besser wäre, wenn Sie sich anwaltlich beraten lassen. Wir helfen gern weiter, wenn Sie uns die entsprechenden Unterlagen zukommen lassen (Arbeitsvertrag und Schriftverkehr).



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Princessa2 18.09.2008 - 10:18

das befristete Dienstverhältnis wurde neu abgeschlossen. (Das neue Arbeitsverhältnis beginnt am 16.10.2008.)
Die Kündigung bezieht sich auf das jetzige Dienstverhältnis das seit 2001 besteht und im Nov 2005 durch eine Vertragsänderung (Änderungskündigung) umgeformt wurde (geringerer Verdienst). Ich habe dieses ám 12.9.2008 fristgerecht zum 15.10.2008 gekündigt. Es gibt einen Tarifvertrag in dem auch 4 Wochen Kündigungszeit verzeichnet sind. Deshalb nochmals die Frage, darf der Arbeitgeber diese Zeit verkürzen? Muss ich diesem zustimmen und wie sieht es mit eventuellen rechtlichen Schritten dagegen aus?

Die Frage nach einer ausserordentlichen Kündigung war nur eine allgemeine, weil ich dabei nur Fälle gefunden habe die die ausserordentliche Kündigung von Seiten des Arbeitgebers betreffen (z.B. Diebstahl) nicht aber andere Gründe (z.B. Kinderbetreuung) für den Arbeitnehmer ausser eben keine Lohnfortzahlung des Arbeitgebers.




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