Hallo
Ich möchte eine UG gründen und eine bereits vorhandene GmbH & Co. KG dann hinzufügen.
Was muß ich tun?
Danke für die Antworten
UG mit (GmbH & Co.) KG
Started by gert1147, 06. Okt 2010 02:40
4 replies to this topic
#1
Geschrieben am: 06 Oktober 2010 - 02:40
#2
Geschrieben am: 06 Oktober 2010 - 10:49
Was meinen Sie denn mit 'verknüpfen'? Soll sich die GmbH & Co KG an der UG beteiligen, also Gesellschafterin werden? Dann muss sie Anteile der UG erwerben.
Oder soll die UG mit der GmbH & Co KG verschmolzen werden, so dass nur noch eine Gesellschaft bestehen bleibt? was ist das Ziel dieses Vorhabens? Was soll erreicht werden?
Oder soll die UG mit der GmbH & Co KG verschmolzen werden, so dass nur noch eine Gesellschaft bestehen bleibt? was ist das Ziel dieses Vorhabens? Was soll erreicht werden?
#3
Geschrieben am: 07 Oktober 2010 - 09:01
Die Firma WWW (GmbH & Co.) KG gehört zu einer GmbH mit dem Namen XXX.
Der Plan ist, ein Unternehmen YYY als UG zu gründen, zu der dann auch die Firma WWW gehören soll, so wie vorher zu der GmbH.
Der Grund sind interne Streitigkeiten ...
Der Plan ist, ein Unternehmen YYY als UG zu gründen, zu der dann auch die Firma WWW gehören soll, so wie vorher zu der GmbH.
Der Grund sind interne Streitigkeiten ...
#4
Geschrieben am: 07 Oktober 2010 - 05:31
Guten Abend,
Sie scheiben, dass die WWW GmbH & Co. KG der XXX GmbH "gehört". Das verstehe ich so, dass die XXX GmbH alleinige Kommanditistin der KG und alleinge Gesellschafterin der Komplementär-GmbH ist, richtig? Die XXX GmbH könnte diese beiden Gesellschaftsbeteiligungen dann ohne Weiteres an die neu gegründete UG (haftungsbeschränkt) übertragen. Die Übertragung kann entgeltlich oder unentgeltich erfolgen; für die Übertragung der GmbH-Anteile ist die notarielle Beurkundung erforderlich.
Oder wollen Sie nur die Komplementärin der KG auswechseln, also statt der GmbH & Co. KG dann eine UG (haftungsbeschränkt) und Co. KG haben?
Mit freundlichen Grüßen,
Marco Rössel
Sie scheiben, dass die WWW GmbH & Co. KG der XXX GmbH "gehört". Das verstehe ich so, dass die XXX GmbH alleinige Kommanditistin der KG und alleinge Gesellschafterin der Komplementär-GmbH ist, richtig? Die XXX GmbH könnte diese beiden Gesellschaftsbeteiligungen dann ohne Weiteres an die neu gegründete UG (haftungsbeschränkt) übertragen. Die Übertragung kann entgeltlich oder unentgeltich erfolgen; für die Übertragung der GmbH-Anteile ist die notarielle Beurkundung erforderlich.
Oder wollen Sie nur die Komplementärin der KG auswechseln, also statt der GmbH & Co. KG dann eine UG (haftungsbeschränkt) und Co. KG haben?
Mit freundlichen Grüßen,
Marco Rössel
#5
Geschrieben am: 20 März 2011 - 03:56
gert1147, on 07 Oktober 2010 - 09:01 , said:
Die Firma WWW (GmbH & Co.) KG gehört zu einer GmbH mit dem Namen XXX.
Der Plan ist, ein Unternehmen YYY als UG zu gründen, zu der dann auch die Firma WWW gehören soll, so wie vorher zu der GmbH.
Der Grund sind interne Streitigkeiten ...
Der Plan ist, ein Unternehmen YYY als UG zu gründen, zu der dann auch die Firma WWW gehören soll, so wie vorher zu der GmbH.
Der Grund sind interne Streitigkeiten ...
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