Lübeck Steuerberater Rechtsanwälte - Lübeck & Kollegen, Steuerberater - Frankfurt am Main

- - - - -

Widerrufsbelehrung


4 replies to this topic

#1 olbe

    Neues Mitglied

  • Mitglieder
  • Pip
  • 3 Beiträge:

Geschrieben am: 01 November 2010 - 09:55

Guten Tag,

der Assistent zur Erstellung der Widerrufsbelehrung baut in den Text eine Widerrufsfrist von zwei Wochen ein.

Nun lese ich woanders, dass die zwei Wochen veraltet sind und es 14 Tage heißen muß.

Was ist denn nun richtig? Besteht ein Abmahnrisiko?

Gruß
Oliver Benn

#2 Wittmaack

    Rechtsanwalt, LÜBECK

  • Administratoren
  • PipPipPip
  • 48 Beiträge:
  • Gender:Male

Geschrieben am: 01 November 2010 - 10:19

Sehr geehrter Herr Benn,

die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage. Verwenden Sie die gesetzliche Version, wie wie in §§ 312d, 355 Absatz 2 Satz 1 BGB vorgesehen.

Mit freundliche Gruß

Wittmaack

#3 olbe

    Neues Mitglied

  • Mitglieder
  • Pip
  • 3 Beiträge:

Geschrieben am: 01 November 2010 - 10:35

Sehr geehrter Herr Wittmaack,

vielen Dank. Planen Sie, den Assistenten zu korrigieren?

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Benn

#4 Jens Liesegang

    Rechtsanwalt, Admin

  • Root Admin
  • PipPipPip
  • 797 Beiträge:
  • Gender:Male

Geschrieben am: 02 November 2010 - 06:53

Zwei Wochen sind immer 14 Tage. Es macht daher rein rechtlich gesehen keinen Unterschied. Anders wäre die Lage bei ein Monat bzw vier Wochen, da das ein Unterschied ist.

Wir haben die Assistenten aber angepasst.

#5 olbe

    Neues Mitglied

  • Mitglieder
  • Pip
  • 3 Beiträge:

Geschrieben am: 03 November 2010 - 09:28

Heutzutage weiss man ja als Laie nicht, ob die 2 Wochen dann nicht wieder ein Abmahngrund sind.
Danke für die Erklärung.

Gruß
Oliver Benn