Guten Tag,
der Assistent zur Erstellung der Widerrufsbelehrung baut in den Text eine Widerrufsfrist von zwei Wochen ein.
Nun lese ich woanders, dass die zwei Wochen veraltet sind und es 14 Tage heißen muß.
Was ist denn nun richtig? Besteht ein Abmahnrisiko?
Gruß
Oliver Benn
Widerrufsbelehrung
Started by olbe, 01. Nov 2010 09:55
4 replies to this topic
#1
Geschrieben am: 01 November 2010 - 09:55
#2
Geschrieben am: 01 November 2010 - 10:19
Sehr geehrter Herr Benn,
die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage. Verwenden Sie die gesetzliche Version, wie wie in §§ 312d, 355 Absatz 2 Satz 1 BGB vorgesehen.
Mit freundliche Gruß
Wittmaack
die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage. Verwenden Sie die gesetzliche Version, wie wie in §§ 312d, 355 Absatz 2 Satz 1 BGB vorgesehen.
Mit freundliche Gruß
Wittmaack
#3
Geschrieben am: 01 November 2010 - 10:35
Sehr geehrter Herr Wittmaack,
vielen Dank. Planen Sie, den Assistenten zu korrigieren?
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Benn
vielen Dank. Planen Sie, den Assistenten zu korrigieren?
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Benn
#4
Geschrieben am: 02 November 2010 - 06:53
Zwei Wochen sind immer 14 Tage. Es macht daher rein rechtlich gesehen keinen Unterschied. Anders wäre die Lage bei ein Monat bzw vier Wochen, da das ein Unterschied ist.
Wir haben die Assistenten aber angepasst.
Wir haben die Assistenten aber angepasst.
#5
Geschrieben am: 03 November 2010 - 09:28
Heutzutage weiss man ja als Laie nicht, ob die 2 Wochen dann nicht wieder ein Abmahngrund sind.
Danke für die Erklärung.
Gruß
Oliver Benn
Danke für die Erklärung.
Gruß
Oliver Benn








