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Widerrufsrecht -Wer trägt Portokosten


1 Antworten zu diesem Thema

#1 sylviareife

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Geschrieben am: 07 November 2010 - 09:50

Wenn ein Kunde von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht und die Ware zurückschickt, werden die Kosten ja für das Zurücksenden der Ware vom Verkäufer übernommen, sofern ein Warenwert von 40 EUR überschritten wird. Wie verhält es sich mit den Portokosten für das Hinschicken der Ware? Muß der Verkäufer auch diese Kosten übernehmen und dem Kunden ebenfalls erstatten?
Danke
MFG Sylviereife

#2 Jens Liesegang

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Geschrieben am: 07 November 2010 - 10:32

Die Hinsendekosten muss der Verkäufer tragen. Das wurde kürzlich vom EuGH entschieden siehe

http://www.luebeckon...-erstatten.html