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Pachtvertrag für Mietshaus


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1 Antworten zu diesem Thema

#1 Andre A

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Geschrieben am: 30 November 2010 - 06:01

Hallo,

ich möchte mein Mietshaus komplett vermieten bzw verpachten.
Der Pächter bzw Mieter wird jede Wohnung im Haus einzeln weitervermieten .
Er soll alle Erhaltungsaufwendungen übernehmen .

Frage: Wo sind die unterschiede zwischen Mietvertrag und Pachtvertrag ?

#2 Jens Liesegang

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Geschrieben am: 01 Dezember 2010 - 10:42

Ein Pachtvertrag ist einem Mietvertrag sehr ähnlich. Der Pachtvertrag sichert dem Pächter im Gegensatz zur Miete nicht nur die Nutzung der Pachtsache zu, sondern auch den Ertrag aus dieser, sofern die Nutzung der Pachtsache ordnungsgemäß erfolgt. Der Pächter entrichtet hierfür dem Verpächter einen Pachtzins.