Der BGH hat kürzlich klargestellt, dass eine Abmahnung nicht allein deshalb zurückgewiesen werden kann, weil ihr keine Vollmacht belag.
siehe dazu den News-Beitrag
BGH: Vollmacht muss bei Abmahnung nicht beigefügt sein
Started by Jens Liesegang, 30. Nov 2010 03:36
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