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BGH: Vollmacht muss bei Abmahnung nicht beigefügt sein


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#1 Jens Liesegang

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Geschrieben am: 30 November 2010 - 03:36

Der BGH hat kürzlich klargestellt, dass eine Abmahnung nicht allein deshalb zurückgewiesen werden kann, weil ihr keine Vollmacht belag.



siehe dazu den News-Beitrag