Hallo zusammen,
ich möcht ein Beratungsunternehmen gründen. Hierbei bin ich im Schwerpunkt im Außendienst und beim Kunden in Bayern unterwegs. Als repräsentative Geschäftsadresse möchte ich ein Virtual Office in München mieten. Dort werden meine Anruf angenommen und weitergeleitet, die Post angenommen und weitergleitet, sowie gegen Miete Konferenzräume und Tagungsbüros bereitgestellt.
Die Buchhaltung am Abend möchte ich in meinem Homeoffice an meinem Privatwohnort ausführen.
Meinen Firmenwagen, Geschäftspapier etc. sollen jedoch alle über die Adresse in München laufen. Ist dies rechtlich zulässig, dass ich ein virtuelles Office nutze und dann in München meine steuern zahle?
Besten Dank für Ihr Feedback.
Oliver W.
VIRTUAL OFFICE ALS FIRMENSITZ
Started by Oliver W, 08. Dez 2010 11:51
1 Antworten zu diesem Thema
#1 Oliver W
Geschrieben am: 08 Dezember 2010 - 11:51
#2
Geschrieben am: 13 Dezember 2010 - 11:02
Wenn das Beratungsunternehmen eine freiberufliche Tätigkeit ausübt ist das Thema Gewerbesteuer hinfällig. Denn bei der Gewerbesteuer ist die Erhebungsgemeinde festzustellen. Ansonsten kann die Geschäftsadresse vom Tätigkeitsort (Aussendienst) abweichen. Insofern ist eine Adresse, z.B. in einem Bürocenter, nicht unbedingt steuerschädlich oder ungewöhnlich. Mit den heutigen Kommunikationsmöglichkeit werden bei kleineren Dienstleistungsunternehmen fest eingerichtete Büros immer entbehrlicher, weil hierdurch die Fixkosten, gerade in der Gründungsphase, gering gehalten werden können. Für die Anmeldung eines Kfz muss, so denke ich, bei der Kfz-Zulassungstelle ein Mietvertrag vorgelegt werden. Ob da ein Bürocenter ausreicht, ist mir nicht bekannt.








