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Widerrufs- Bzw. Rückgaberecht


1 Antworten zu diesem Thema

#1 principles Dunfel

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Geschrieben am: 10 Dezember 2010 - 01:41

ich möchte einen gestern gekauften Kleid zuürkgeben. man bietet mir ein Gutschein an. kann ich stattdessen mein Geld zurückfordern?

VG

#2 Jens Liesegang

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Geschrieben am: 10 Dezember 2010 - 06:10

Ein Widerrufs- oder Rückgaberecht gibt es nur, wenn der Vertrag über ein Fernkommunikationsmittel (Tel/Internet) zustandegekommen ist. Wenn dem so war haben Sie Anspruch auf die Erstattung des Kaufpreises. Wenn Sie das Kleid aber in einem Geschäft gekauft haben besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrages. Ausnahme besteht dann, wenn das Kleid mangelhaft war. Es ist dann Kulanz des Geschäftes das Kleid zurückzunehmen und Ihnen einen Gutschein zu geben. Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises besteht nicht.