Sehr geehrte Damen und Herren,
seid November 2010 bin ich arbeitslos und erhalte einen monatlichen Wohngeldzuschuss. Im Monat Dezember 2010 habe ich gearbeitet und 100,00 € verdient. Diesen Verdienst habe ich ordnungsgemäß eingereicht. Jetzt habe ich eine Änderung zum letzten Bescheid erhalten, der beinhaltet, dass mir 52,07 € von den 100,00 € abgezogen wurden, die verbliebenen 47,93 € sind ein Freibetrag. Diese 52,07 € soll ich wieder zurück zahlen. Ich habe zwei mal, von Jobcentermitarbeiter, die Auskunft erhalten, dass ich bis zu 100 € ohne Abzug dazu verdienen darf. Was ist nun richtig, ist der Abzug berechtig? Gibt es eine Grenze bei Zusatzverdiensten? Wenn ja, in welcher Höhe?
Für eine baldige Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Freundliche Grüße
Ottibine
Arbeitslosenrecht
Started by ottibine, 16. Jan 2011 05:19
1 Antworten zu diesem Thema
#1
Geschrieben am: 16 Januar 2011 - 05:19
#2
Geschrieben am: 18 Januar 2011 - 09:56
Sehr geehrte Ottibine,
grundsätzlich gilt, dass Bezieher von Arbeitslosengeld können eine Beschäftigung von weniger als 15 Stunden pro Woche ausüben und maximal 165 Euro anrechnungsfrei als Nebeneinkommen (Netto - nach Abzug von Steuern und Sozialversicherung) erzielen. Darüber hinaus gehende Einnahmen werden auf das Arbeitslosengeld angerechnet.
Die Voraussetzungen, wann Nebeneinkommen anzurechnen ist, finden Sie beispielsweise auch auf der Informationsseite des Arbeitsamtes:
http://www.arbeitsag...dienst-Nav.html
Mit freundlichen Grüßen
Wittmaack
grundsätzlich gilt, dass Bezieher von Arbeitslosengeld können eine Beschäftigung von weniger als 15 Stunden pro Woche ausüben und maximal 165 Euro anrechnungsfrei als Nebeneinkommen (Netto - nach Abzug von Steuern und Sozialversicherung) erzielen. Darüber hinaus gehende Einnahmen werden auf das Arbeitslosengeld angerechnet.
Die Voraussetzungen, wann Nebeneinkommen anzurechnen ist, finden Sie beispielsweise auch auf der Informationsseite des Arbeitsamtes:
http://www.arbeitsag...dienst-Nav.html
Mit freundlichen Grüßen
Wittmaack







