Das OLG Hamm hatte sich mit der Frage zu befassen, ob ein Wettbewerbsverstoß darin liegt, dass ein Mitbewerber entgegen den eBay-Grundsätzen als Verkäufer gleichzeitig mehr als 3 Angebote mit identischem Artikel offeriert.
siehe dazu den News-Beitrag
Verstoß gegen eBay-Grundsätze ist keine Wettbewerbsverletzung
Started by Jens Liesegang, 18. Jan 2011 02:28
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