- - - - -

Rechte eines Vorsitzenden im Verein


1 Antworten zu diesem Thema

#1 engelking

    Neues Mitglied

  • Mitglieder
  • Pip
  • 1 Beiträge:

Geschrieben am: 26 Januar 2011 - 03:12

In der Satzung eines Vereins steht folgendes: "Der Vorsitzender ist gemeinsam mit dem Schatzmeister zeichnungsbefugt im Zahlungsverkehr".

Wie ist diese Formulierung rechtlich zu beurteilen?
Wer darf mit wem im Zahlungsverkehr zeichnen? In der Satzung gibt es keine weitere Formulierungen hierzu. Dieser Abschnitt steht unter der Überschrift "Vorsitzender".

#2 Wittmaack

    Rechtsanwalt, LÜBECK

  • Administratoren
  • PipPipPip
  • 47 Beiträge:
  • Gender:Male

Geschrieben am: 26 Januar 2011 - 03:29

Sehr geehrter Anfrager,

die Formulierung "Der Vorsitzender ist gemeinsam mit dem Schatzmeister zeichnungsbefugt im Zahlungsverkehr" dürfte so zu verstehen sein, dass stets zwei Personen, der Vorsitzende und der Schatzmeister, gemeinsam unterzeichnen müssen, soweit die Unterschrift den Zahlungsverkehr (z.B. Zahlungsanweisungen, Überweisungen etc.) betrifft.

Mit freundlichem Gruß

S. Wittmaack