ich habe eine kurze Frage.
Zwischen zwei Gewerbetreibenden Personen gilt ja bekanntlich kein Widerrufsrecht, doch wie sieht das im Falle eines Defektes am Artikel aus?
Ich habe eine Maschine gekauft und abgeholt bei der Abholung stelle ich schon fest das das Gerät nicht 100% funktionierte, Käufer und Verkäufer sind von einem Einstellungs- bzw. Bedienungsproblem ausgegangen.
Es stelle sich jedoch heraus, dass das Gerät einen Defekt aufweist.
Der Verkäufer verweigert die Rücknahme.
Was für Möglichkeiten habe ich?
Viele Grüße
Christian
Geändert von Christian88 am: 09 Februar 2011 - 07:16









