Der u. a. für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine Werbung mit hervorgehobenen Einführungspreisen, denen höhere durchgestrichene Preise gegenübergestellt werden, nur zulässig ist, wenn sich aus der Werbung ergibt, wie lange die Einführungspreise gelten und ab wann die durchgestrichenen höheren Preisen verlangt werden.
siehe dazu den News-Beitrag
BGH: Bei Werbung mit Einführungspreisen muss deren Geltungsdauer angegeben werden
Started by Jens Liesegang, 18. Mär 2011 05:10
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