Ist es gestattet, Firmenprofile von z.B. Maklern/Grundstücksverwaltungsgesellschaften , d.h. Adresse, Ansprechpartner, Tätigkeitsfeld aus öffentlich zugänglichen Informationsquellen (Homepage, Branchenbuch etc.) in einer Datenbank, ohne vorheriges schriftliches Einverständnis, zu implementieren? Die Makler sollen sich zukünftig selbst in dieser Datenbank mit ihren Expose anbieten. Um die Datenbank an Investoren (gewerblich) zu verkaufen muss diese aber zunächst etwas "gefüttert" sein mit Angeboten von Maklerfirmen, dazu würden die öffentlich zugänglichen Daten (ohne vorliegendes Einverständnis) gezeigt. Verstößt dies gegen Wettbewerbs/Persönlichkeits/Urheberrecht etc?
Verwendung von öffentlich zugänglichen Firmenprofilen in eigener Datenbank
Started by Alliz, 22. Mär 2011 04:10
3 replies to this topic
#1
Geschrieben am: 22 März 2011 - 04:10
#2
Geschrieben am: 24 März 2011 - 10:03
Solange Sie die Adressbestände nicht komplett aus einer Datenbank in Ihre Datenbank übernehmen gibt es rechtlich dagegen nichts einzuwenden. Die Übernahme einer Datenbank, wie Telefonbuch, würde den urheberrechtlichen Schutz der Datenbank an sich verletzen.
#3
Geschrieben am: 31 März 2011 - 10:35
Herzlichen Dank für Ihre Antwort! Das heißt also ich kann die Adresse, Kontaktdaten (die ich z.B. von der Hompeage des Maklers habe) oder auch einen Link direkt auf die Hompeage des Maklers in die eigen erstellte Datenbank implementieren?
#4
Geschrieben am: 31 März 2011 - 09:14
ja







